Wesentliches Merkmal von Systemen der Teilkostenrechnung ist, dass im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nur ein Teil der Gesamtkosten den Kostenträgern angelastet wird. In der Teilkostenrechnung werden jeweils nur die variablen Kosten den Kostenträgern zugerechnet, während die fixen Kosten mehr oder weniger differenziert zwar in der Kostenrechnung erfasst, den einzelnen Kostenträgern aber nicht zugerechnet werden. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die fixen Kosten nicht durch Erzeugung eines bestimmten Produktes, sondern durch die gesamte Leistungserstellung der Abrechnungsperiode verursacht werden. Neben der Aufteilung in fixe und variable Kosten wird auch eine Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten derart vorgenommen, dass nur die Einzelkosten auf die Kostenträger weiterverrechnet werden. Wesentliche Unterschiede zwischen Voll- und Teilkostenrechnung treten erst im Rahmen der Kostenträgerrechnung auf. Die Vollkostenrechnung beschränkt sich hier im wesentlichen auf die einseitige Betrachtung der Kostenseite, wohingegen in Systemen der Teilkostenrechnung die Erlösseite stark in den Vordergrund tritt.
(01)Voraussetzungen
Das einfache (einstufige) Direct Costing baut auf folgenden Voraussetzungen auf:
(a) Strikte Trennung der fixen von den proportionalen Kosten.
(b) Verrechnung lediglich der proportionalen Kosten auf die Kostenträger (Fabrikate und Halbfabrikate). Die proportionalen Kosten werden in diesem Zusammenhang als direct costs bezeichnet.
(c) Getrennter Ausweis der fixen Kosten der Rechnungsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung.
(02) Einproduktbetrieb
Im Einproduktbetrieb ergibt sich somit der Erfolg, indem zunächst von den Erlösen die variablen Kosten subtrahiert werden. Man erhält damit den Deckungsbeitrag, der zur Abdeckung der Fixkosten der Abrechnungsperiode herangezogen wird. Ein Überschuss des errechneten Deckungsbeitrags über die Fixkosten stellt den Periodengewinn dar.
(03) Mehrproduktbetrieb
Bei Mehrproduktfertigung ist zunächst als Differenz zwischen Stückerlös und variablen Stückkosten für jedes Produkt ein stückbezogener Deckungsbeitrag zu ermitteln. Die Erfassung der variablen Stückkosten ist dabei oft nur über eine ausgebaute Kostenstellenrechnung auf Teilkostenbasis möglich. Die Multiplikation der stückbezogenen Deckungsbeiträge mit den jeweils abgesetzten Mengen ergibt aufsummiert über alle Produkte den Gesamtdeckungsbeitrag, der vom Markt zur Abdeckung der Fixkosten vergütet wurde. Die Differenz zwischen Gesamtdeckungsbeitrag und den Fixkosten ergibt den Nettobetriebserfolg als Nettobetriebsgewinn oder Nettobetriebsverlust. Die Stückdeckungsbeiträge geben dabei Aufschluss über die Erfolgsträchtigkeit einzelner Produkte und somit Anhaltspunkte für die Gestaltung des Produktionsprogramms.
(04) Leistung des Direct Costing
Die einstufige Deckungsbeitragsrechnung stellt eine geeignete Grundlage für Entscheidungen auf der Basis vorhandener Kapazitäten ohne Engpasssituation dar. Es kann die kurzfristige Preisuntergrenze ermittelt werden, wovon dann die Beibehaltung oder Aufgabe eines oder mehrerer Produkte im Produktionsprogramm (negativer Deckungsbeitrag) abgeleitet werden kann. Entscheidungen über Eigenfertigung oder Fremdbezug und auch über die Annahne oder Ablehnung eines einzelnen Auftrags, der dem Unternehmen zu einem festgesetzten Preis angeboten wird, sind mit der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung zu treffen. Eventuell auftretende Engpässe, insbesondere Absatz- oder Kapazitätsbeschränkungen, können auf Opportunitätskostenbasis durch Ermittlung der Stückdeckungsbeiträge gelöst werden.
(01) Unzulänglichkeiten des Direct Costing
Die Mängel des einstufigen Direct Costimg, nämlich die Behandlung der Fixkosten als undifferenzierter Block und die damit verbundene Verzerrung der Erfolgssituation, führten zu dessen Weiterentwicklung im Sinne der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung. Ziel dieser Verbesserungsbestrebungen ist insbesondere, die Vorteile der Teilkostenrechnung und der Vollkostenrechnung in einer Rechnung zu vereinigen. Die Unmöglichkeit der verursachungsgerechten Zurechnung aller Fixkosten auf einzelne Kostenträger darf nicht den vollständigen Verzicht auf die Zuordnung bestimmter Fixkostenteile zu einzelnen Erzeugnisarten, Produktgruppen bzw. Kalkulationsobjekten zur Folge haben.
(02) Bezugsgrößen für die Aufspaltung des Fixkostenblocks
In diesem Sinne müssen zurechenbare Fixkostenteile zweckmäßigen Bezugsgrößen zugeordnet werden, so dass die Erfolgssituation des Unternehmens einerseits detaillierter abgebildet werden kann, andererseits das Rechenwerk trotzdem als Kalkulations- und Kontrollinstrument tauglich bleibt. Bezugsgrößen für die Aufspaltung des Fixkostenblocks sind insbesondere die Produkte sowie die Abrechnungseinheiten. Daneben kann auch eine Differenzierung nach Zahlungsaspekten erfolgen.
(03) Aufspaltung des Fixkostenblocks in fünf Fixkostenstufen
Wegen der im einfachen Direct Costing insbesondere bemängelten Verrechnung der fixen Kosten en bloc erfolgt nun eine möglichst weitgehende Aufspaltung des Fixkostenblocks in verschiedene Fixkostenstufen.
(a) Produktfixkosten
Erzeugungsmengenunabhängige Kosten, die der Gesamtzahl der betreffenden Produktart direkt zugerechnet werden können (z.B. Patentgebühren).
(b) Produktgruppenfixkosten
Kosten, die einer Gruppe ähnlicher Produktsorten als Ganzes zuordenbar sind (z.B. Abschreibungen einer Universalmaschine).
(c) Kostenstellenfixkosten
Kosten, die sich weder einer Produktart noch einer Produktgruppe zurechnen lassen, die aber einer bestimmten Kostenstelle zurechenbar sind (z.B. Gehalt eines Meisters).
(d) Bereichsfixkosten
Kosten, die nur einem bestimmten Betriebsbereich als Zusammenfassung mehrerer Kostenstellen zurechenbar sind (z.B. Abschreibungen eines Fabrikgebäudes).
(e) Unternehmensfixkosten
Fixkosten, die für mehrere oder alle Betriebsbereiche anfallen und daher unverteilbar sind (z.B. Gehälter der Unternehmensleitung).