Umsatz

UmsatzKapital bereitstellen, Investitionen tätigen und Zinsen kalkulieren – Existenzgründer haben zu Beginn ihrer Tätigkeit zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Zu den wichtigsten Grundbegriffen zählt dabei sicherlich der Umsatz. Dieser gibt die Erlöse innerhalb einer Zeitperiode an.

Umsatz als Betriebsleistung

Es kann durchaus in den Anfangsstadien einer Gründung zur Fehleinschätzung kommen, dass Umsätze den Gewinn widerspiegeln. Diese Berechnung hat jedoch mit dem Jahresgewinn im Grunde nur wenig gemein. Trotz außerordentlich hoher Umsätze kann es einem Betrieb an Liquidität mangeln. Dann wurde die Gewinnmarge zu gering berechnet und die Unternehmung kann in eine Schieflage geraten. Der Umsatz verdeutlicht vielmehr die Erlöse aus dem regulären Verkauf (z. B. Kleidung) oder dem Angebot von regulären Dienstleistungen. Unterschiede ergeben sich bei der Grundlage nur aus der jeweiligen Branche. Erwirtschaftet ein Gründer Erlöse aus Vermietungen, dienen die Mieteinnahmen als Ausgangspunkt für die Kalkulation.

Vorsicht vor Umschichtungen

Steuerlich interessant ist zwar die Umsatzsteuer, sie darf von Jungunternehmern hingegen nicht zum Umsatz verrechnet werden. Dies wäre in der Tat eine unzulässige Umschichtung und würde das Quartals- oder Jahresergebnis verfälschen. Tipp: Existenzgründer, die beispielsweise an einer Übernahme eines bestehenden Unternehmens interessiert sind, sollten bei den Umsatzerlösen genau hinsehen. Es kann nämlich durchaus Fälle geben, bei denen betriebseigene Maschinen oder Fahrzeuge verkauft werden und zum Umsatz verrechnet werden. Solche Erlöse sind vom regulären Handel der Firmierung strikt abzugrenzen. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen Einnahmen aus dem Verkauf eines Gabelstaplers erzielt, sind das sonstige Einnahmen.

Spezifikationen für Kapitalgesellschaften

Jungunternehmer in der IT-Branche sind möglicherweise auf die Gründung einer finanzstarken Kapitalgesellschaft angewiesen. Diese Gesellschaftsform ist in der Praxis mit weiteren Spezifikationen verbunden. Ein Umsatz wird hier nicht nur aus einer Grundlage (Verkauf Produkt A) errechnet, sondern möglicherweise aus dem In- und Ausland oder aus verschiedenen Einnahmequellen. Größere Aktiengesellschaften haben für ihre Finanzberichte dafür eigens einen Anhang. In diesem sollte aufgeschlüsselt werden, in welchen Branchen Erlöse erwirtschaftet werden und in welchem Land. Der Grund hierfür ist, dass sich die Tätigkeitsschwerpunkte von Fall zu Fall deutlich voneinander unterscheiden können.

Die Umsatzrentabilität

Fachleute können ebenso wie Existenzgründer überprüfen, ob sich ihre Umsatzrentabilität in den ersten Jahren positiv oder negativ entwickelt. Zur Berechnung der Rentabilität ist es wichtig, zuvor den Überschuss sowie den Umsatz als Zahl zu isolieren. Hat ein Unternehmen 900.000 € an Überschüssen erzielt, sind diese mit einem Umsatz von beispielsweise 37 Mio. € zu dividieren und mit 100 zu multiplizieren. Lösung: eine Umsatzrentabilität von 2,4. Hat sich in einem anderen Quartal der Umsatz nicht verändert, dafür aber der Überschuss, hat sich die Rentabilität verändert. Bei einem Überschuss von 1,1 Mio. € würde sich die Rendite auf 2,9 erhöhen.

Umsatz und Umsatzsteuer

Zahlreiche Existenzgründer etablieren Unternehmen im produzierenden Gewerbe. Gerade hier legen diverse Waren im Vergleich mit anderen Branchen sehr große Wege zurück. Wird die Ware zudem verändert, steigt in der Praxis ihr Wert. Hier wird dann das Umsatzsteuergesetz (nicht ermäßigt 19 %) aktiv. Diese Ergebnisse müssen dann wiederkehrend auch von Jungunternehmern an das Finanzamt abgeführt werden. So ergibt sich schließlich in einem Einzelhandel ein Netto- und Bruttopreis. Gründer erfassen anfallende Beträge als Verbindlichkeiten. Die Umsatzsteuer zählt folglich nicht zum eigentlichen Umsatz und belastet den Endverbraucher, also beispielsweise einen Käufer eines neuen Tisches.

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