Die Umsatzsteuer (USt.) wird häufig auch als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet. Damit wird die Lieferung oder die Erbringung von sonstigen Leistungen des Unternehmers besteuert. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer, da der Steuerschuldner (Unternehmer, der den Verkauf getätigt hat) und wirtschaftlich Belasteter (Kunde, der die Umsatzsteuer beim Verkäufer bezahlt hat) nicht die identische Person sind.
Man sollte annehmen können, dass jeder, der sich als zukünftiger Unternehmer sieht, die Umsatzsteuer berechnen kann. Doch in der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass dies leider nicht so ist. Der Unternehmer kalkuliert seine Verkaufspreise und Stundenlöhne netto, also ohne Umsatzsteuer. Verkauft er Waren oder Dienstleistungen, so muss er die Umsatzsteuer auf den Nettopreis rechnen, um den Bruttopreis zu erhalten. Der Bruttopreis, ist der Preis, den der Kunde beim Kauf der Ware an den Unternehmer zahlen muss. Die Differenz zwischen dem Bruttopreis und dem Nettopreis ist die Umsatzsteuer. Diese darf der Unternehmer selbst nicht behalten, sondern muss sie an das Finanzamt abführen.
Die Höhe der Umsatzsteuer ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Steuersätze. Der eine Steuersatz beträgt 19%, der geringere Steuersatz beträgt 7%. In der Regel kommen fast immer die 19% Umsatzsteuer zur Geltung. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Lebensmitteln, Zeitungen und anderen Presseerzeugnissen.
Nettopreis = Bruttopreis : 1,19
Bruttopreis = Nettopreis x 1,19
Umsatzsteuer = Bruttopreis - Nettopreis
127 (Nettopreis) = 151,13 (Bruttopreis) : 1,19
457 (Bruttopreis) = 400 (Nettopreis) x 1,19
57 (Umsatzsteuer) = 457 (Bruttopreis) - 400 (Nettopreis)
Nettopreis = Bruttopreis : 1,07
Bruttopreis = Nettopreis x 1,07
Umsatzsteuer = Bruttopreis - Nettopreis
127 (Nettopreis) = 135,89 (Bruttopreis) : 1,07
457 (Bruttopreis) = 427,10 (Nettopreis) x 1,07
29,90 (Umsatzsteuer) = 457 (Bruttopreis) - 427,10 (Nettopreis)
Wann genau die ermäßigte Umsatzsteuer zum Tragen kommt, lassen Sie sich am Besten von Ihrem Steuerberater erklären, wenn Sie sich unsicher sein sollten. Sollten Sie nach unserer Erklärung, wie Sie die Umsatzsteuer berechnen noch immer unsicher sein, so können Sie gerne auch auf einen Online Rechner zurückgreifen.