Unfallversicherung
Als Selbständiger tragen Sie das finanzielle Risiko von Berufsunfällen, Unfällen auf dem Weg von und zu Ihrer Firma selbst.
Eine Grundabsicherung kann die freiwillige Versicherung in der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft darstellen.
Eine private Unfallversicherung, die sowohl Freizeit- als auch Berufsunfälle absichert, ist eine preiswerte Alternative, um die finanziellen Folgen eines Unfalles in abzusichern; sei es die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards nach einem Unfall, um zusätzliche Pflegekosten finanzieren zu können oder um Hinterbliebene zu versorgen.
Sie ist jedoch kein Ersatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung da zum Beispiel Berufskrankheiten nicht versichert sind.
1. Achten Sie auf die richtige Berufsbezeichnung im Versicherungsvertrag. Sie entscheidet über die richtige Einstufung.
2. Bei einem dauerhaften Invaliditätsschaden wird eine Invaliditätsleistung fällig. Wählen Sie die Versicherungssumme in ausreichender Höhe.
3. Progression: Versicherungen bieten verschiedene Progressionsstaffeln an, bei einem Körperschaden von 100 % wird zum Beispiel bei einer Progression von 500 die fünffache Summe zur Leistung fällig, bei einer Progression von 200 nur die zweifache Summe.
4. Unfallrente: ab 50 % Invalidität kann eine lebenslange monatliche Unfallrente vereinbart werden. Insbesondere diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht versicherbar sind, sollten eine Unfallrente in ausreichender Höhe einschließen. Manche Versicherer leisten bereits ab 25% Invalidität.
5. Gliedertaxe: je nach dem Grad der Körper- oder Organschädigungen wird hier festgelegt, wie hoch die prozentuale Versicherungsleistung ist. Einige Versicherer bieten hier deutlich verbesserte Leistungen an.
6. Todesfallleistung: für einen geringen Beitrag kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, um ihren Hinterbliebenen Versicherungsschutz zu gewähren.
7. Mitwirkungsanteil: die Berücksichtigung von Vorerkrankungen, die zu einem Unfall geführt haben, werden unterschiedlich gehandhabt. Dies kann unter Umständen zu erheblichen Leistungskürzungen führen. Einige wenige Versicherer berücksichtigen krankheitsbedingte Unfallfolgen nur bei 100-prozentiger Mitwirkung.
8. Kraftanstrengungen: Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen, Meniskusschädigungen, Schäden durch jegliche Eigenbewegungen, Infektionen, Zeckenbisse, Blutvergiftungen etc. sollten im Vertrag eingeschlossen sein.
9. Bewusstseinsstörungen: keine Ausschlüsse von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente, durch Herzinfarkt oder Schlaganfall, durch Krampfanfälle, oder bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen akzeptieren, auch beim Lenken von Kfz keine Promillegrenze im Vertrag einschließen.
10. Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr: leistet nur eine geringe Grundabsicherung, bei der sie sie sich über viele Jahre vertraglich binden und bei Leistungsfreiheit einen Großteil ihrer Beiträge erstattet bekommen – für die Absicherung von Selbständigen -nicht empfehlenswert!