eidesstattliche Versicherung

eidesstattliche-VersicherungDer Eid ist das Bekräftigen einer Aussage, die dadurch eine besondere Bedeutung erhält und für hohe Richtsicherheit sorgt. Mit einem Eid wird der Betroffene zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Die Versicherung, in diesem Sinne das Versichern, gewährleistet, dass das Erklärte auch tatsächlich richtig, gewiss und in dem Sinne sicher ist. Die eidesstattliche Versicherung ist die Quintessenz aus beidem. Im deutschen Rechts- und Sprachgebrauch wird sie auch als Versicherung an Eides statt bezeichnet und als EV oder E.V. abgekürzt. Sie ist als Aussage wie das Ablegen eines Eides, dass das Erklärte auch tatsächlich der Wahrheit entspricht. Das klingt juristisch aufwändig und umständlich. Einfacher gesagt, die eidesstaatliche Versicherung ist die Bestätigung dafür, dass nicht gelogen, sondern die Wahrheit gesagt wird. Das beinhaltet auch die Vollständigkeit, also ein nichts Weglassen sowie nichts Hinzufügen zu dem an Eides statt erklärten Sachverhalt.

Eidesstattliche Versicherung bei Zwangsvollstreckung

Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Alltag ist die eidesstattliche Versicherung für den Gläubiger eine Möglichkeit, den Schuldner zur Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu zwingen. Das formelle Verfahren dazu ist in der Umsetzung recht aufwändig. Mit der Abgabe einer oder mehrerer eidesstattlichen Versicherungen kann der Schuldner formell eine Verbraucherinsolvenz, die Privatinsolvenz, vermeiden. Für seine wirtschaftliche und finanzielle Situation hat sie jedoch vergleichbar einschränkende Auswirkungen. Die eidesstattliche Versicherung in der Zwangsvollstreckung ist eine wahrheitsgemäße und glaubhafte Erklärung, dass kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Sie beträgt zurzeit für eine Person reichlich tausend Euro. Dieser Betrag ist pfändungsgeschützt, steht also dem Schuldner für seinen eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung. Jegliches Einkommen darüber, sowohl laufend als auch einmalig, muss zur Gläubigerbefriedigung verwendet werden.

Auswirkungen auf die Bonität des Schuldners

Über jeden Bürger als Person des privaten Rechts sind in der Schufa-Datenbank Informationen über sein vertragliches Ausgabenverhalten gespeichert. Die Schufa als private Wirtschaftsauskunftei errechnet aus diesen Eintragungen in regelmäßigen Abständen den Schufa-Score. Dieser rechnerische Wert wird zur Bonitätsbewertung herangezogen, wenn der Betroffene Verträge mit Banken und Sparkassen, mit Leasinggesellschaften, Versandhäusern oder Telekommunikationsanbietern abschließt. Je niedriger, also schlechter der Score ist, umso zurückhaltender sind die Firmen mit Vertragsabschlüssen. Jede einzelne eidesstattliche Versicherung wird als negative Information in die Schufa-Datenbank eingetragen; es sind die sogenannten Negativeintragungen. Der Bürger oder Unternehmer ist, wie es genannt wird, schon bei der ersten eidesstattlichen Versicherung wirtschaftlich am Ende. Er kann mit keinem Kredit, keinem Darlehen und keinem Vertragsabschluss rechnen, bei dem der Vertragspartner mit einer Leistung in Vorlage tritt. Vor diesem Hintergrund steht das Bestreben, eine eidesstattliche Versicherung möglichst zu vermeiden und sich mit den Gläubigern zu einigen. Die haben ihrerseits das pernamente Druckmittel, bei Nichteinhaltung der getroffenen Zahlungsvereinbarung eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen.

Eidesstattliche Versicherung wirkt wie Meineid

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind im § 156 StGB, des Strafgesetzbuches, näher festgehalten. Der Straftatbestand wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die Folgen einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung wirken sich, je nach Einzelfall, sowohl straf- als auch zivilrechtlich aus. Die falsche eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist mit dem Meineid als einer falschen eidlichen Aussage vor Gericht vergleichbar. In beiden Fällen versichert der Betroffene bewusst und vorsätzlich etwas Falsches zum eigenen Vorteil an Eides statt. Das ist strafbar.
In verschiedenen Rechtssituationen ist die eidesstattliche Versicherung sowohl zulässig als auch vorgeschrieben. Das betrifft unter anderem
• Zivilprozesse
• Zwangsvollstreckungen wegen Geldforderungen
• Zwangsvollstreckungen auf Herausgabe von beweglichen Sachen
• das Insolvenzrecht für private sowie für gewerbliche Personen
• die freiwillige Gerichtsbarkeit
• das Steuerrecht

Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung

Um eine Aussage besonders glaubwürdig zu machen, kann nach § 294 der Zivilprozessordnung ZPO dazu eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Das muss schriftlich, kann jedoch formlos sein. Dem Erklärenden sollte dabei bewusst sein, dass der Wahrheitsgehalt unmittelbar nachprüfbar sein muss. Ist das nicht gewährleistet, kann diese eidesstattliche Versicherung schnell zu einem Straftatbestand werden.

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