Mit Einnahmen wird in jeder Hinsicht ein Mehrwert geschaffen. Einnahmen erhöhen den Bestand des Vorhandenen. Sie sind beispielsweise ein Geldbetrag, den eine Privatperson oder ein Unternehmer einnimmt, also erhält. Synonyme Bedeutungen für Einnahmen sind Einkünfte, Erlöse, Erträge, Gewinne oder der Profit. All diese Begriffe definieren einen Zuwachs von bereits vorhandenem Einkommen und Vermögen.
Fachlich gesehen sind Einnahmen ein Begriff aus:
• dem kaufmännischen Rechnungswesen
• der Kameralistik
• dem Steuerrecht
Bürger als Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige müssen Einnahmen generieren, um daraus ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In aller Regel handelt es sich dabei um Einnahmen aus Arbeit. Wenn das nicht möglich ist, dann gibt es in Deutschland ersatzweise vielfältige andere Einnahmemöglichkeiten. Die bekanntesten unter ihnen sind:
• Arbeitslosengeld I
• Arbeitslosengeld II
• Kindergeld
• Krankengeld
• Kurzarbeitergeld
• Mutterschaftsgeld
• Unterhaltszahlungen
In allen Fällen handelt es sich um laufende Einnahmen, die monatlich fällig, also durch Überweisung auf das Girokonto, gezahlt werden. Daraus müssen die laufenden Ausgaben bestritten werden. Die werden ihrerseits durch die Höhe der Einnahmen bestimmt und sollten sie nicht übersteigen.
Alle Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen dem zuständigen Betriebsfinanzamt erklärt werden. Das geschieht im Rahmen der Jahressteuererklärung. Sie gliedern sich in Einnahmen aus
• nichtselbstständiger Arbeit
• selbstständiger Arbeit
• Gewerbebetrieb
• Land- und Forstwirtschaft
• Kapitalvermögen
• Vermietung und Verpachtung
• Gesetzliche Renten, betriebliche Renten, Leibrenten und andere
• Sonstige Einkünfte
Diese Berufsgruppe der Unselbstständigen erzielt Arbeitseinkommen aus einer nichtselbstständigen Arbeit. Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr führt die fällige Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätsbeitrag monatlich an das Finanzamt ab. Um diesen Betrag verringern sich die Einnahmen auf der Entgeltabrechnung. Für diesen Personenkreis ist nur in denjenigen Fällen die zusätzliche Abgabe einer Jahressteuererklärung lohnenswert, wenn steuerbegünstigte Ausgaben gezahlt worden sind, die bei der monatlichen Steuerabführung aus unterschiedlichen Gründen nicht berücksichtigt worden sind.
Der Jungunternehmer wechselt mit seiner Existenzgründung in vielen Fällen von der bisherigen Seite des Unselbstständigen hin zum Selbstständigen. Das hat auch und vor allem Auswirkung auf seine Einnahmen. Sie stehen nicht mehr fest, sondern müssen buchstäblich Auftrag für Auftrag erarbeitet werden. Darin liegt die Chance einer Maximierung der Einnahmen, andererseits aber auch ein wirtschaftliches Risiko. Da gerade der Existenzgründer seine Ausgaben den Einnahmen anpassen muss, kann er zumindest temporär weniger verlässlich planen, als das für ihn in der Vergangenheit in seiner Position als Arbeiter, Angestellter oder Beamter möglich war.
Auf der anderen Seite können die steuerpflichtigen Einnahmen um die betriebsbedingten Ausgaben gekürzt werden. Alle Ausgaben, die im direkten oder auch mittelbaren Zusammenhang mit der Selbstständigkeit anfallen, sind steuerabzugsfähig. Sie werden rechnerisch von den Einnahmen abgezogen, verringern somit die Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen und letztendlich die tatsächliche Steuerlast. Da sich in manchen Lebens- sowie Alltagsbereichen Privates und Geschäftliches vermischt beziehungsweise nicht trennen lässt, hat der Selbstständige durchaus so manchen finanziellen Vorteil zugunsten seiner Einnahmen.
Ein Mehrwert oder Geld- beziehungsweise Vermögenszuwachs wird auch dadurch geschaffen, dass der Anspruch, dass eine Forderung entsteht. Der Unternehmer stellt die erbrachte Leistung in Rechnung. Die ist in zwei, drei oder auch vier Wochen zur Zahlung fällig. Der Anspruch und ein damit verbundener betriebswirtschaftlicher Vermögenszuwachs entsteht bei der Rechnungsstellung, die Einnahme hingegen erst mit der Gutschrift auf dem Firmenkonto. Je kürzer diese Zwischenfrist ist, umso positiver wirkt sie sich auf die Einnahmen aus. Erst nach der Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Firmenkonto kann von einer wirklichen Einnahme gesprochen werden. Jede Forderung birgt das latente Risiko, dass sie letztendlich gar nicht, nur teilweise oder verzögert beglichen wird.
Das ist sicherlich eine der neuen und bisher unbekannten Situationen für den Existenzgründer. Als Unselbstständiger war das Monatsentgelt pünktlich zur Monatsmitte auf seinem Konto gutgeschrieben; ansonsten hätte sich der Arbeitgeber rechtswidrig verhalten. Unter Geschäftspartnern, also von Selbstständigem zu Selbstständigem oder von Auftraggeber zu Auftragnehmer, gibt es diese Rechtssituation nicht.
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