Geschäftsfähigkeit

GeschäftsfähigkeitWer ein Unternehmen gründen oder auch nur einen Vertrag unterschreiben möchte, hat die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit als grundlegende Voraussetzung. In Deutschland ist prinzipiell jeder Mensch ab dem 18. Geburtstag als geschäftsfähig einzustufen. Die Gesetze regeln dabei vor allem die Ausnahmen, die in den verschiedensten Fällen gemacht werden können. Für Unternehmen wird die Geschäftsfähigkeit als Begriff aber auch außerhalb der rechtlichen Rahmen weiter definiert. Dabei geht es auch um die Solvenz eines Unternehmens oder etwa um die Fähigkeit zur Führung einer Firma durch die verantwortlichen Personen.

Die grundlegende Geschäftsfähigkeit in Deutschland

Das 18. Lebensjahr begründet in Deutschland nicht nur die Volljährigkeit, sondern auch die Fähigkeit zur Ausführung von verschiedenen Geschäften. Möglichkeiten in diesem Rahmen sind umfangreich vorhanden - das geht von der Unterschrift unter dem Vertrag für den Mobilfunk bis hin zu der Gründung der eigenen Firma mit der Eintragung in den Handelsregister. Generell hat jeder eben dieses Recht, wenn das entsprechende Alter erreicht wurde. Der Gesetzgeber definiert dabei nur die verschiedenen Ausnahmen, die die Geschäftsfähigkeit bei einer Einzelperson einschränken können. Es ist wichtig, dass eben diese aber vorhanden ist - besonders für die Geschäftsführung oder die Gründung eines Unternehmens ist es sehr wichtig. Daher muss darauf geachtet werden, dass bei einer Privatperson keine Einschränkungen vorhanden sind. Welche Gründe können in Deutschland dazu führen, dass man das Recht für die volle Geschäftsfähigkeit verliert und somit auch ganz erhebliche Einschränkungen bei den Firmen hat?

  • Die grundsätzliche Fähigkeit zu Geschäften kann zum Beispiel in einem medizinischen Fall eingeschränkt werden. Wer auch seine sonstigen Persönlichkeitsrechte nicht wahrnehmen kann, verliert in der Regel auch das Recht auf die freie Ausübung der eigenen Geschäftsfähigkeit.
  • Die Gründung von Unternehmen kann in vielen Fällen eingeschränkt werden, wenn etwa eine Insolvenz - besonders eine Privatinsolvenz - bei einer Person vorliegt. Hier gibt es aber gesonderte Bedingungen und Gesetze.
  • Ansonsten darf die Geschäftsfähigkeit nur durch das Urteil von einem Gericht eingeschränkt werden und auch dort nur in gesonderten Fällen.

In Deutschland ist es also durchaus möglich, dass man das Recht auf die Ausübung der eigenen Geschäfte verliert. Es gibt jedoch auch Formen, bei denen man zwar von der Geschäftsfähigkeit redet, dies aber nicht im rechtlichen Sinne definiert.

Die Geschäftsfähigkeit als freie Definition unter Geschäftspartnern

Natürlich ist die Geschäftsfähigkeit nicht einzig als ein Begriff der deutschen Rechtsprechung zu sehen. In vielen Fällen geht es auch darum, ob ein Partner, ein Kunde, ein Lieferant oder ein anderes Unternehmen sieht, ob eine andere Firma noch als geschäftsfähig angesehen werden kann. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen hier ein Mangel oder sogar die komplette Rücknahme der Geschäftsfähigkeit im Umgang mit anderen Unternehmen oder Kunden nachgesagt werden kann. Das sind typische Fälle - dies sind aber noch umfangreicher:

  • Gibt es Gerüchte über eine Insolvenz bei einem Unternehmen, können Lieferanten oder auch Kunden ihr Verhältnis zu der entsprechenden Firma schnell ändern. Das kann zu einer Einschränkung der Geschäftsfähigkeit im eigentlichen Sinne führen.
  • Auch bei einer schlechten PR oder bei einem schlechten Marketing - etwa einem Shitstorm im Internet - kann sich der Ruf verändern und somit die Fähigkeit von Geschäften.
  • Auch Probleme bei den Geschäftsführern können im sprichwörtlichen Sinne die eigentliche Fähigkeit zu Geschäften spürbar einschränken.

Dies sind alles Fälle, die in einem rechtlichen Sinne keine Aussagekraft haben. Sehr wohl sind sie aber wichtig, wenn es um die Zusammenarbeit und um die Beschaffung von neuen Kunden und Lieferanten geht. Gibt es Probleme in diesem Bereich, muss man sich Gedanken darüber machen, was für eine Zukunft das eigene Unternehmen noch hat. Die Geschäftsfähigkeit ist also nicht ausschließlich ein Begriff der Rechtsprechung.

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