Bankrott

BankrottWer sich selbstständig machen möchte, denkt an seine Ziele, nicht aber an Insolvenz oder Bankrott. Trotzdem sind es diese beiden Dinge, die beim Erstellen eines Businessplans, beim Controlling oder bei Investitionen im Hintergrund stehen und einen vor Fehlentscheidungen bewahren. Doch nicht nur im Bezug auf das eigene Handeln ist der Bankrott ein mahnendes Signal. Wenn ein wichtiger Geschäftspartner oder Zulieferer vor der Insolvenz oder dem Bankrott steht, geht einem Unternehmer häufig ebenfalls Geld verloren. Daher ist es während einer Geschäftstätigkeit notwendig, sich stets von der Zahlungsfähigkeit seiner wichtigen Zulieferer oder Kunden zu überzeugen. Heutzutage steht man als Firmeninhaber immer öfter vor dem Problem, dass Kunden zwar zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig sind. Hier gilt es, bei der Geschäftsgründung Anreize und Kontrollmechanismen zu schaffen, die die eigene Liquidität sicherstellen.

Geschäftsgründung mit Zukunftsfähigkeit

Als Existenzgründer kann man über jahrelange Erfahrung in einem Bereich verfügen oder ein Neuling im Feld sein. Für beide gilt gleichermaßen, dass sie im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit durch verschiedene Umstände von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen sein könnten. Kleine und mittelständische Unternehmen geraten gelegentlich unverschuldet in eine Finanzkrise, wenn sie von einem oder wenigen Großabnehmern abhängig sind oder sehr spezialisierte Produkte herstellen. Zahlen viele Kunden nicht oder nehmen Großkunden einen Großauftrag nicht ab, kann das durchaus die Anmeldung einer Insolvenz bedeuten. Fakt ist: In Deutschland geraten jedes Jahr Unternehmen in eine Insolvenzsituation. Zusammen mit dem Insolvenzverwalter versucht man dann, das durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit angeschlagene Unternehmen wieder flott zu machen. Der Bankrott aber ist in Deutschland eine Straftat, bei der man absichtsvoll die Zahlungsunfähigkeit herbeiführt oder in Kauf nimmt. Es geht dabei um den eigenen Vorteil. Der Nachteil der Gläubiger ist einem Bankrotteur ziemlich egal. Er hat sein Schäfchen vielleicht längst ins Trockene gebracht oder es sich jahrelang auf Kosten anderer gut gehen lassen. Als Existenzgründer ist man jedoch in der Regel bestrebt, seriöse Absichten zu verfolgen. Man tut alles, damit die Themen Insolvenz und Bankrott nur rhetorische Begriffe bleiben. Im Bewusstsein dessen, dass man eine solide Kapitaldecke und ausreichende Reserven benötigt, um am Markt zu bestehen, dienen alle getroffenen Maßnahmen dem erfolgreichen Ausbau der Geschäftstätigkeit. Diese verlangt einem Jungunternehmer umsichtigen Umgang mit Ressourcen und solide Finanzplanungen ab. Für Existenzgründer sind ständiges Controlling und der Aufbau von ausreichenden Reserven für Durststrecken, unvorhergesehene Notfälle und notwendige Investitionen anzuraten. Eine absichtsvolle Überschuldung, die dem Bankrott vorausgeht, werden nur die wenigsten Existenzgründer als attraktiven Erfolgsweg ansehen. Stattdessen wählt man die Zukunftsfähigkeit und den fairen Wettbewerb in einem lebendigen Markt, der sich ständig verändert.

Wer ist ein Bankrotteur?

Als Existenzgründer hat man es hoffentlich niemals mit einem Bankrotteur zu tun. Aus der Zeitung erfährt man jedoch, dass es solche gibt. Der Bankrotteur zeichnet sich dadurch aus, dass er wissentlich eine Insolvenzsituation herbeiführt, diese aber im Ausmaß verschleiert. Bevor sein Versagen offenbar wird, bringt er Insolvenzmasse und Gelder beiseite. Der Bankrotteur:

  • nutzt Bilanzfälschungen
  • riskiert unwirtschaftliche Ausgaben
  • nimmt Verlustgeschäfte in Kauf
  • riskiert Firmenkapital in spekulativen Geschäften
  • gönnt sich einen zu hohen Eigenverbrauch
  • bedient fällig werdende Kreditraten nicht
  • verschleiert den tatsächlichen Vermögenszustand
  • führt die Bücher nicht ordnungsgemäß und nachvollziehbar
  • schafft wichtige Unterlagen beiseite oder vernichtet sie.

Wer als seriöser Geschäftsgründer antritt, tut genau das Gegenteil der geschilderten Dinge. Seine Buchhaltung ist tadellos. Den Zahlungsverpflichtungen wird fristgerecht nachgekommen und fällige Kredite werden bedient. Beim Bankrott wird früher oder später kriminelle Energie eingesetzt. Schon der Verdacht, fahrlässig oder gar absichtsvoll eine Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt zu haben, ist strafbar. Der Beweis ist nicht immer leicht zu führen. Für den Existenzgründer ist wichtig, den Unterschied zwischen Insolvenz und Bankrott zu kennen. Vor allem aber gilt es, beides zu vermeiden.

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