Copyright und Urheberrecht – man hört es oft. Doch wenige wissen, was sich genau hinter dem Begriff Copyright verbirgt. Kurz zusammenfasst bedeutet Copyright zunächst das geschützte Recht am geistigen Eigentum, das geistige Eigentum an literarischen und künstlerischen Werken. Dazu gehören zum Beispiel Texte, die ein Autor geschrieben hat, eine Melodie, die ein Musiker komponiert hat, ein gemaltes Bild oder auch ein Foto oder ein Video eines Künstlers. Das Copyright gilt nicht nur für künstlerische Berufe. Das war zwar ursprünglich so, doch auch ein Computerprogramm unterliegt heutzutage dem Urheberrecht.
Die Webseite eines Unternehmens unterliegt ebenso dem Copyright, das im Normalfall mit der Jahreszahl im unteren Bereich einer Webseite mit dem Zeichen © für Copyright angegeben ist. Keiner darf die Inhalte dieser Seite kopieren und weder Text noch Bilder oder Videos für gewerbliche Zwecke verwenden. Selbst legal heruntergeladene PDF-Dokumente und andere Dateien unterliegen trotzdem dem Urheberrecht des Verfassers. Ausnahmen können dabei Inhalte wie Gebrauchsanleitungen und Formulare bilden.
Erlaubt ist allerdings das Zitieren von Textpassagen, zum Beispiel in wissenschaftlichen Arbeiten oder redaktionellen Beiträgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Zitat auch als solches erkennbar ist, indem es beispielsweise in Anführungszeichen gesetzt ist und eine Fußnote auf die Quelle verweist. Das Zitatrecht schränkt in Deutschland das Urheberrecht also ein.
Der Inhaber des Copyrights, der Urheber, kann sein Rechte durchaus abtreten, in dem er vertraglich versichert, dass er keine Copyright-Ansprüche auf sein Werk erhebt. Ein Beispiel: Wenn ein Werbetexter Texte für die Webseite eines Auftraggebers liefert, ist vertraglich oftmals geregelt, dass der Auftraggeber das Copyright an den Texten hat. Der Auftraggeber kann im weiteren Verlauf mit den Texten also machen, was er will.
Das Urheberrecht schließt auch nicht aus, dass eine Lizenz beim Urheber erworben werden kann. Ein Interessent wird zum Lizenznehmer und bezahlt für das Nutzungsrecht den Lizenzgeber, um beispielsweise ein Foto oder auch eine Software offiziell verwenden zu dürfen. Die Kosten für das Nutzungsrecht des Fotos für etwa eine Zeitung richten sich dann nach dem Verwendungszweck und nach der Auflage, im Fall der Software ebenso nach gewerblicher oder privater Nutzung sowie der Anzahl der Computer.
Es gibt aber auch gesetzliche Lizenzen, die den Urheber beschränken. Der Copyright-Inhaber kann demnach die Nutzung seines Werkes nicht vollständig einschränken. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Privatkopie, die nicht mit der Schwarzkopie zu verwechseln ist. Jeder, der einen Spielfilm auf DVD erworben hat, kennt das: Hier wird nicht umsonst darauf hingewiesen, dass der Film nur für den privaten Gebrauch vorgesehen ist. Dasselbe gilt für CDs. Die dürfen zwar vervielfältigt werden, aber nur für private und nicht gewerbliche Zwecke. Würde man den Film also öffentlich zeigen oder gar kopieren, um ihn weiterzuverkaufen, wäre dies eine Verletzung des Copyrights. Ebenso sieht es die GEMA mit dem Abspielen von privaten CDs in gastronomischen Betrieben. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und nimmt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht der Künstler wahr, die auch Mitglied bei der GEMA sind.
Das Urheberrecht oder Copyright gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Copyright ist das Gegenstück zum gewerblichen Rechtsschutz, das Patent-und Markenrecht gehören hier unter anderem dazu. Das Urheberrecht oder auch Copyright ist deshalb Teil des deutschen Privatrechts.