DPMA

DPMADas Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) ist eine Bundesbehörde, die sich der Hauptaufgabe widmet, Ideen und Erfindungen in Deutschland vor Nachahmung zu schützen. Mit dieser Ausrichtung bildet das DPMA eine Brücke zwischen der Entwicklung und Realisierung bzw. erfolgreicher Vermarktung einer Idee, und unterstützt durch deren Schutz die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort langfristig.

Einordnung in den deutschen Behördendschungel

Organisatorisch gesehen ist das DPMA eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Hauptsitz des DPMA liegt in München. Das DPMA besitzt Außenstellen in Jena und Berlin. Das DPMA setzt, im Bereich des gewerbliches Rechtsschutzes, auf Kooperationen mit zahlreichen Institutionen auf Länder- und Bundesebene und arbeitet weiterhin mit Europäischen und internationalen Organisationen eng zusammen.

Gewerblicher Rechtsschutz schützt geistiges Eigentum

Ideen und Erfindungen sind nicht sichtbar, gehören aber als sogenannte Immaterialgüter zu den Gütern, die in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert besitzen. Regeln zum Schutz dieser Güter schließen auch die gewerblichen Schutzrechte für technische und gewerbliche Innovationen ein. Diese tragen dazu bei, wertvolle Ideen und Erfindungen zu schützen und gegen Nachahmungen vorzugehen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtssituation können Inhaber gewerblicher Schutzrechte Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Schutzrechte erteilen und verwalten als Hauptaufgabe des DMPA

Das DPMA sorgt in erster Linie dafür, Schutzrechte für technische und gewerbliche Innovationen praktisch umzusetzen. Hierzu gehört, Schutzrechte für Innovationen zu erteilen, im Register eintragen zu lassen und für die Dauer ihrer Laufzeit zu verwalten.
Das DPMA unterscheidet, je nach Schutzgut, verschiedene Formen für den Schutz technischer und gewerblicher Innovationen. Technische Erfindungen werden mittels Patenten und Gebrauchsmustern geschützt. Marken schützen den Namen von Waren oder Dienstleistungen. Geschmacksmuster dienen zum Schutz des Designs. Bei dreidimensionalen Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse greifen die Topographieschutzrechte.

Information der Öffentlichkeit

Das DPMA ist laut Gesetz dazu verpflichtet, die in Deutschland geltenden Schutzrechte der Öffentlichkeit preiszugeben. Um die Öffentlichkeit zu informieren, hat das DPMA Publikations- und Recherchedienste eingerichtet und im Internet verfügbar gemacht.

Wo finden Ideenentwickler und Erfinder Hilfe?

Ein weiterer Informationsauftrag des DMPA besteht darin, potenzielle Anmelder darüber aufzuklären, was bei einer Anmeldung eines Schutzrechtes beachtet werden muss. Interessenten finden Unterstützung bei den Auskunftsstellen und Recherchesälen des DPMA. Die Auskunftsstellen des DPMA finden sich im Hauptsitz in München, in der Dienststelle Jena und im Technischen Informationszentrum Berlin.
Telefonisch, persönlich vor Ort oder per schriftlicher Anfrage können sich Interessierte hier über Anmeldewege, -verfahren und -erfordernisse informieren. Weiterhin kooperiert das DPMA deutschlandweit mit zwanzig Patentinformationszentren. Zusätzlich ist das DPMA auf vielen Existenzgründermessen vertreten und bietet hier eine erste Anlaufstelle mit kompetenten Ansprechpartnern und wertvollen Erstinformationen. Eine rein rechtliche Beratung findet aus rechtlichen Gründen bei Patent- und Rechtsanwälten statt.

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