Der Einstandspreis wird fachsprachlich auch als Bezugspreis oder als Beschaffungspreis bezeichnet. Der Einstand ist in diesem Sinne der Ausgangspunkt für die weitere Kalkulation des Verkaufspreises. Mit dem Einstandspreis werden alle Kosten und Aufwendungen erfasst, die dem Unternehmer im direkten sowie im mittelbaren Zusammenhang mit der Warenbeschaffung entstehen.
Zu ihnen gehören:
• Logistikkosten [Fracht, Porto, Transport, Verpackung]
• Nebenkosten [Transportversicherung, Wege-/Lagerkosten]
• Zölle
• Preisreduzierungen [Bonus, Rabatt, Skonto]
• Vorsteuer bei Abzugsberechtigung
Für jede einzelne Wareneinheit werden dem Grundpreis diese Kosten hinzugerechnet beziehungsweise davon abgezogen. Das Ergebnis daraus ist der Einstandspreis als diejenige Summe, die der Unternehmer dafür aufwendet, dass er jetzt mit der erstandenen Ware handeln, sie also verkaufen kann.
Sinn und Zweck des unternehmerischen Handels ist das Erzielen von Umsatz und Gewinn. Der Umsatz gibt Aufschluss über den sogenannten Warenumschlag, sagt jedoch nichts oder nur relativ wenig über den Gewinn aus. Je geringer die Differenz zwischen Einstandspreis und Verkaufserlös ist, umso niedriger ist der Gewinn bei oftmals deutlich gestiegenem Umsatz. Aufgrund des gesetzlichen Verbotes, Waren unter dem Einstandspreis zu verkaufen, ist der Unternehmer geradezu gezwungen, einen mehr oder weniger hohen Gewinn zu erzielen. Er muss die Ware zu einem anderen, sprich höheren Preis zum Kauf anbieten, als er selbst bezahlt hat. Das klingt logisch, wird jedoch in der Alltagspraxis des Handels, und zwar aus Wettbewerbsgründen, durchaus auch ignoriert.
Im Lebensmittelhandel beispielsweise ist die Verdienstspanne, die umgangssprachliche Marge, denkbar knapp. Der eine möchte den anderen durch Niedrigpreise, durch Angebote und Sonderaktionen unterbieten. Der Verkaufspreis wird reduziert, bis hart an die Grenze vom Einstandspreis oder noch darunter. Der Händler setzt viel Ware um, hat daran jedoch keinen nennenswerten Gewinn. Das eigentliche Ziel ist es jedoch, das Kundeninteresse zu wecken. Wenn Kunden sich erst einmal im Ladengeschäft aufhalten, dann kaufen sie erfahrungsgemäß auch normalpreisliche Artikel, die ihrerseits mit Einstands- und Verkaufspreis so wie üblich kalkuliert sind.
Der Unternehmer kann seinen Warenwert sowohl vorwärts als auch rückwärts berechnen. Einerseits ist der Einstandspreis die Grundlage dafür, um einen realistischen Verkaufspreis mit der damit verbundenen Gewinnspanne zu ermitteln. Ist der Einstandspreis besonders günstig, kann sich der Unternehmer überlegen, ob er den Verkaufspreis ähnlich gestaltet wie die Konkurrenz und einen höheren Gewinn erzielt, oder ob er die Ware zu einem niedrigeren Verkaufspreis anbietet und die Verdienstspanne dadurch reduziert, dafür jedoch unterm Strich mit einem höheren Umsatz und letztendlich auch mit einem steigenden Gewinn rechnen kann. Diese Situation ist das typische Beispiel für ein unternehmerisches Risiko. Der Existenzgründer hat in dieser Hinsicht noch keine Erfahrung. Er wird sich für einen möglichst sicheren und risikolosen Weg entscheiden, also wahrscheinlich die Ware leicht preisgünstiger als die Mitbewerber anbieten und in der Anfangsphase auf eine absolute Gewinnmaximierung verzichten. Gleichzeitig ist er bestrebt, den Einstandspreis so weit wie möglich zu reduzieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, bis hin zur Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft.
Der Existenzgründer sollte sich zur genauen Ermittlung des Einstandspreises für die Ware, mit der er handelt, von Beginn an eine Excel-Tabelle anlegen. Die Erfassung aller Kostenarten ist zwar aufwändig, jedoch ein einmaliger Arbeitsaufwand. Alle Eventualitäten an Steuer- oder Bezugskostenanteilen werden getrennt erfasst. Im Ergebnis führt ein einziger Rechenweg vom Einstandspreis hin zum Brutto-Listenpreis, oder umgekehrt von dort zurück bis zum Einstandspreis. Eine solche Handelskalkulation ist dauerhaft die unentbehrliche Grundlage, um in einem wachsenden Unternehmen den Überblick zu behalten. Art, Zahl und Umfang der Produkte steigen, ebenso wie deren Menge, also der Umsatz.
Der Bar-Einkaufspreis ist die Summe ohne jegliche Rabatte, Zahlungsnachlässe, oder Anreize für Schnellzahler. Es ist sozusagen der Netto-Netto-Preis.
Als Ziel-Einkaufspreis wird der Netto-Einkaufspreis vor dem Abzug des Skontos bezeichnet. Das ist derjenige Kaufpreis, der nicht innerhalb eines vorgegebenen Zahlungsziels, sondern erst danach gezahlt wird.