Gemeinkosten

GemeinkostenWas sind Gemeinkosten?

Für praktisch jedes Unternehmen sind neben den Erlösen auch die Kosten ein wichtiges Thema. Nur wer langfristig geringere Kosten als Erlöse erwirtschaftet, kann wirtschaftlich erfolgreich sein. Zudem ist eine genaue Zurechnung und Analyse der Kosten eines Unternehmens wichtig, um Kostentreiber oder kostenintensive Bereiche erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können. Die Kostenrechnung ist das Instrument, das eine solche Zurechnung ermöglicht. Allerdings muss hierbei zwischen den sogenannten Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden werden. Während die Einzelkosten solche Kosten sind, die direkt einem Kostenträger, wie zum Beispiel einem Produkt oder einer Dienstleistung, zurechenbar sind, sind Gemeinkosten die Kosten in einem Unternehmen, die eben keinem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können. Wie der Begriff Gemeinkosten bereits zeigt, sind es die Arten von Kosten, die das Unternehmen „gemeinsam“ verursacht. Ein typischer Fall von Gemeinkosten ist zum Beispiel die Miete für das genutzte Büro oder die Werkshalle. Die Miete für eine Werkshalle ist nicht in der Höhe an die Anzahl der hergestellten Produkte gekoppelt, sondern stellt einen fixen Block an Kosten dar, unabhängig vom Herstellprozess in der Werkshalle selbst.

Wie können Gemeinkosten in der Kostenrechnung erfasst und strukturiert werden?

In der Kostenrechnung gibt es die Möglichkeit, die Gemeinkosten im Unternehmen zu strukturieren und damit sauber und mit größtmöglicher Transparenz zu erfassen. Dabei lassen sich die Gemeinkosten zunächst in eine Reihe von Unterkategorien unterteilen. Die wichtigsten sind die Fertigungsgemeinkosten, die Materialgemeinkosten, die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten.
Fertigungsgemeinkosten sind beispielsweise die Kosten für den Strom für die Produktionsmaschinen oder aber auch das Öl, das den Maschinen unabhängig vom produzierten Produkt kontinuierlich beigefügt werden muss, damit diese richtig geschmiert sind. Materialgemeinkosten können sowohl die Miete für den angemieteten Lagerraum für die Rohwaren als auch die Personalkosten für den Einkäufer, der die einzelnen für die Produktion benötigten Waren einkauft, sein. Die Verwaltungsgemeinkosten sind zumeist die intuitiv am leichtesten als Gemeinkosten zu verstehenden Gemeinkosten. Diese können beispielsweise die Kosten für Büromaterial umfassen oder auch die Anschaffungskosten für einen neuen Drucker für die Verwaltung. Die Vertriebsgemeinkosten sind schließlich die Gemeinkosten, die im Bereich des Vertriebs anfallen und nicht konkret einem Produkt ohne weiteres zurechenbar sind. Dies können beispielsweise die Personalkosten des Vertrieblers sein oder sogar die Spesenabrechnung der Vertriebsabteilung für die Bewirtung von möglichen Kunden.
Mit der Untergliederung der Gemeinkosten in diese Kategorien, hat man einen sehr guten Überblick darüber, welche Bereiche welche Höhe und Arten von Gemeinkosten verursachen. Die so strukturierten Gemeinkosten lassen sich im weiteren Verlauf nun auch auf die konkreten Einzelkosten umrechnen.

Gemeinkosten zurechnen per Zuschlagssatz

Für die Zurechnung von Gemeinkosten zu den jeweiligen Einzelkosten werden gemeinhin sogenannte Zuschlagssätze für die Zurechnung der Gemeinkosten verwendet. Gebildet werden die Zuschlagssätze als Prozentsatz, der zu den Einzelkosten hinzuaddiert wird. Hat man also beispielsweise Materialeinzelkosten in Höhe von 10 Euro und einen Materialgemeinkosten-Zuschlagssatz in Höhe von 10%, wird den Materialeinzelkosten noch 1 Euro (10 Euro * 10%) hinzugerechnet.
Der Zuschlagssatz für die Materialgemeinkosten wird berechnet, indem die Materialgemeinkosten durch die Materialeinzelkosten geteilt werden. Analog wird der Zuschlagssatz für die Fertigungsgemeinkosten als Bruch mit den Fertigungsgemeinkosten im Zähler und den Fertigungseinzelkosten im Nenner berechnet. Der Zuschlagssatz für die Verwaltungsgemeinkosten wird berechnet, indem man die Verwaltungsgemeinkosten durch die Herstellkosten teilt. Die Herstellkosten sind definiert als Summe aus den Material- und Fertigungskosten). Der Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz wird analog als Vertriebsgemeinkosten geteilt durch die Herstellkosten berechnet.
Mit Hilfe der Zuschlagssätze lassen sich Gemeinkosten nun nicht nur erfassen, sondern auch den einzelnen Produkten eines Unternehmens zurechnen. Somit wird hinsichtlich der Gemeinkosten eine größtmögliche Transparenz geschaffen. Abschließend sei aber noch darauf hingewiesen, dass eine solche Zurechnung per Zuschlagssatz immer nur eine Näherungslösung darstellt und nicht zwangsläufig eine absolut exakte und verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten ermöglicht.

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