Innerhalb der Firmen ist die Ausstattung einer der wichtigsten Punkte. Die Unternehmen brauchen Arbeitsplätze, die nicht nur eine gewisse Produktivität und Effizienz bieten müssen, sondern es muss auch eine gute Atmosphäre geschaffen werden. Zu der Geschäftsausstattung gehören aber mehr Dinge als Tische, Stühle und Computer für die eigenen Mitarbeiter. Innerhalb der Geschäftsausstattung haben zum Beispiel Maschinen unter Umständen einen Stellenwert. Dabei darf man aber bei der Bilanzierung und auch in der restlichen Buchhaltung die Feinheiten nicht vergessen. Es gibt den Oberbegriff Betriebs- und Geschäftsausstattung. Allerdings ist die Ausstattung der Verwaltung anders einzuordnen, als es bei den Maschinen der Fall ist.
Bei der Ausstattung in den Betrieb und in der Verwaltung gibt es natürlich Unterschiede. So haben die Maschinen, die Fahrzeuge und andere Bestandteile, die direkt mit dem Verkauf oder der Produktion zu tun haben, einen anderen Stellenwert als der Rest der Ausstattung. An sich ist die Betriebsausstattung vor allem in Hinblick auf die eigentliche Arbeit in der Produktion anzusiedeln. Der Begriff der Geschäftsausstattung kann ein wenig weiter gefasst werden und wird als solcher auch in der Bilanzierung und in der allgemeinen Buchhaltung anders erfasst. Mit der Geschäftsausstattung sind zum Beispiel Bestandteile gemeint, die man in einem typischen Büro findet oder in der Verwaltung bei einem produzierenden Betrieb. Welche Bestandteile in einer normalen Firma gehören zu der typischen Geschäftsausstattung?
Die Erfassung der richtigen Kategorie für die Ausstattung kann sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden. So ist in einem produzierenden Betrieb die Betriebsausstattung eine andere, als es etwa in einer digitalen Agentur der Fall ist.
Natürlich muss auch, wie es auch bei der Ausstattung für die Betriebe der Fall ist, die Ausstattung für das Geschäft in der Bilanz erfasst und steuerlich verrechnet werden. Auch dafür gibt es in Deutschland entsprechende Richtwerte, die ein Unternehmen hin und wieder vor Herausforderungen stellen. So ist es zum Beispiel wichtig, dass man bei einer Anschaffung von Gegenständen bis zu 150 Euro, die entsprechenden Gegenstände direkt verbucht und somit nicht am Ende des Jahres in die Abschreibung einfließen lässt. Auch sonst muss ein Gegenstand immer mit einem gewissen Marktwert auf den eigenen Konten erfasst werden, damit man Tische, EDV und andere Dinge am Ende des Jahres abschreiben kann. Hierfür werden in der Regel die Kosten für die Herstellung und die Anschaffung in der Buchung verrechnet. Auf den entsprechenden Konten finden sich natürlich Werte. Diese müssen aber immer wieder richtig eingeordnet werden - nur damit man auch die entsprechenden Werte im Unternehmen richtig verrechnet hat.
Für das Handelsrecht ist es wichtig, dass die Ausstattung für den Betrieb oder das Geschäft am Ende des Jahres im Sinne der Abschreibungen verrechnet werden. Die Suche rund um die entsprechenden Möglichkeiten für die Abschreibung der Geschäftsausstattung haben damit mit dem Wert und auch mit der Frage der Nutzbarkeit zu tun. Ein Artikel kann zwischen zwei und zehn Jahren in der eigenen Bilanz verbucht werden und hat damit einen entsprechenden Wert für die Abschreibung. Somit ist die Geschäftsausstattung also auch im Sinne der Buchhaltung ein wichtiger Faktor, den man nicht vergessen darf.