Gewinn

GewinnDas Streben nach Gewinn treibt den Unternehmer an. Da der Gewinn jedoch von vielen betrieblichen Faktoren abhängig ist, lohnt es sich, diesen betriebswirtschaftlichen Begriff genauer zu betrachten.

Gewinn als Differenz zwischen Erlösen und Aufwand

Rein rechnerisch gesehen lässt sich der Gewinn einer Unternehmung relativ einfach ermitteln. Addiert werden zunächst alle erzielten Erlöse des Betriebes, davon wird der gesamte angefallene Aufwand abgezogen. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel der Materialaufwand, die Personalkosten, Versicherungen, Mieten, Kfz-Kosten und die Abschreibungen. Bei allen vorsteuerabzugsberechtigten Firmen werden für die Berechnung des Gewinns immer die Nettozahlen verwendet, die Umsatz- und die Vorsteuer bleiben unberücksichtigt. In der Buchhaltung wird der Gewinn immer innerhalb einer Periode ermittelt.

Die Verwendung des Gewinns

Nach Ermittlung des Jahresergebnisses entscheiden der Unternehmer oder die Eigentümer der Gesellschaft über die Verwendung des Gewinns. Der Gewinn bildet auch die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH wird aus dem erzielten Gewinn die Körperschaftssteuer errechnet, bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen fließt der gewerbliche Gewinn in die Berechnung der Einkommenssteuer mit ein. Außerdem wird von den Gemeinden eine gewinnabhängige Gewerbesteuer erhoben. Der Gewinn nach Steuern kann dann verwendet werden. Viele Unternehmer beschließen, den Gewinn oder einen Teil davon im Betrieb zu belassen. Das Geld kann dann genutzt werden, um weiter zu investieren oder um Darlehen zu tilgen. Unternehmensbeteiligte wie stille Gesellschafter oder Aktionäre erhalten einen vorab festgelegten Anteil am Gewinn, der Gewinn wird also ganz oder teilweise ausgeschüttet. Einzelunternehmer können sich ihren Gewinn entnehmen.

Die Ermittlung des Gewinns

Im Steuerrecht werden zwei verschiedene Methoden unterschieden, wie der Gewinn eines Unternehmens ermittelt werden kann. Kleine Betriebe und Gewerbetreibende dürfen ihren Gewinn mit Hilfe einer einfachen Einnahme-Überschussrechnung ausrechnen. Eine umfangreiche Buchhaltung mit Sachkonten und Bilanz benötigen sie nicht. Ihre Aufzeichnungen müssen alle Einnahmen und Ausgaben erfassen. Sie sind Ist-Versteuerer, Umsatz- und Vorsteuer werden zum Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt. Rechtliche Grundlage bildet hier das Einkommenssteuergesetz.

Alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig gemäß Handelsgesetzbuch sind, müssen ihren Gewinn durch einen Vermögensvergleich ermitteln. Das geschieht durch das Aufstellen einer Bilanz im Jahresabschluss. Ihr Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz wird mit dem eingesetzten Kapital auf der Passivseite verglichen. Das Kapital setzt sich aus den Verbindlichkeiten (Fremdkapital oder auch Schulden) und dem Eigenkapital zusammen. Alle Werte der verschiedenen Positionen der Aktiva und des Fremdkapitals der Passivseite lassen sich in der Buchhaltung genau ermitteln. Da sich beide Seiten der Bilanz in der Waage befinden müssen, kann nur das Eigenkapital als Ausgleich dienen. Ist das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, dann konnte das Unternehmen Gewinn erwirtschaften. Wird das Eigenkapital jedoch kleiner, wurde das Jahr mit einem Verlust abgeschlossen. Genau berechnet wird das Ergebnis mit Hilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung in der Buchhaltung

Diese detaillierte Ermittlung des Gewinns gehört zu jedem Jahresabschluss eines bilanzierungspflichtigen Unternehmens. Ihre Gliederung ist im Paragraphen 275 des Handelsgesetzbuches genau vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Bilanz, die im Regelfall nur am Jahresabschuss erstellt wird, bietet sich das Aufstellen einer monatlichen Gewinn- und Verlustrechnung an. Alle Erlöse und alle Kosten werden in den Geschäftsvorfällen auf die entsprechenden Konten verbucht, so dass die Daten schnell zu Verfügung stehen. Buchhalter können dann betriebswirtschaftliche Kurzberichte oder Auswertungen anfertigen. Solche Übersichten informieren detailliert über die Entwicklung im Unternehmen und können helfen, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Sie ermöglichen auch einen Vergleich mit anderen Perioden, zum Beispiel mit dem Vorjahr. So ist die Unternehmensleitung stets informiert, wie hoch der aktuelle Gewinn oder Verlust des Jahres ist.

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