Wer ein Unternehmen gründen oder auch nur einen Vertrag unterschreiben möchte, hat die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit als grundlegende Voraussetzung. In Deutschland ist prinzipiell jeder Mensch ab dem 18. Geburtstag als geschäftsfähig einzustufen. Die Gesetze regeln dabei vor allem die Ausnahmen, die in den verschiedensten Fällen gemacht werden können. Für Unternehmen wird die Geschäftsfähigkeit als Begriff aber auch außerhalb der rechtlichen Rahmen weiter definiert. Dabei geht es auch um die Solvenz eines Unternehmens oder etwa um die Fähigkeit zur Führung einer Firma durch die verantwortlichen Personen.
Das 18. Lebensjahr begründet in Deutschland nicht nur die Volljährigkeit, sondern auch die Fähigkeit zur Ausführung von verschiedenen Geschäften. Möglichkeiten in diesem Rahmen sind umfangreich vorhanden - das geht von der Unterschrift unter dem Vertrag für den Mobilfunk bis hin zu der Gründung der eigenen Firma mit der Eintragung in den Handelsregister. Generell hat jeder eben dieses Recht, wenn das entsprechende Alter erreicht wurde. Der Gesetzgeber definiert dabei nur die verschiedenen Ausnahmen, die die Geschäftsfähigkeit bei einer Einzelperson einschränken können. Es ist wichtig, dass eben diese aber vorhanden ist - besonders für die Geschäftsführung oder die Gründung eines Unternehmens ist es sehr wichtig. Daher muss darauf geachtet werden, dass bei einer Privatperson keine Einschränkungen vorhanden sind. Welche Gründe können in Deutschland dazu führen, dass man das Recht für die volle Geschäftsfähigkeit verliert und somit auch ganz erhebliche Einschränkungen bei den Firmen hat?
In Deutschland ist es also durchaus möglich, dass man das Recht auf die Ausübung der eigenen Geschäfte verliert. Es gibt jedoch auch Formen, bei denen man zwar von der Geschäftsfähigkeit redet, dies aber nicht im rechtlichen Sinne definiert.
Natürlich ist die Geschäftsfähigkeit nicht einzig als ein Begriff der deutschen Rechtsprechung zu sehen. In vielen Fällen geht es auch darum, ob ein Partner, ein Kunde, ein Lieferant oder ein anderes Unternehmen sieht, ob eine andere Firma noch als geschäftsfähig angesehen werden kann. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen hier ein Mangel oder sogar die komplette Rücknahme der Geschäftsfähigkeit im Umgang mit anderen Unternehmen oder Kunden nachgesagt werden kann. Das sind typische Fälle - dies sind aber noch umfangreicher:
Dies sind alles Fälle, die in einem rechtlichen Sinne keine Aussagekraft haben. Sehr wohl sind sie aber wichtig, wenn es um die Zusammenarbeit und um die Beschaffung von neuen Kunden und Lieferanten geht. Gibt es Probleme in diesem Bereich, muss man sich Gedanken darüber machen, was für eine Zukunft das eigene Unternehmen noch hat. Die Geschäftsfähigkeit ist also nicht ausschließlich ein Begriff der Rechtsprechung.