Geschäftsversicherung

Geschäftsversicherung – auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gilt für den Existenzgründer die Absicherung seines Gewerbebetriebes als Existenzschutz für sein junges Unternehmen.

Neben der Geschäftsinhaltsversicherung gehören die:

  • Gewerbe Glasversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Elektronikversicherung

zu den gewerblichen Sachversicherungen  eines Existenzgründers (an anderer Stelle hierzu mehr).

Sehr individuell und abhängig von der selbstständigen Tätigkeit die sie gewählt haben gilt es, ihren Gewerbebetrieb so zu versichern dass er bei größeren Schäden nicht zur Existenzvernichtung und damit Schließung ihres Betriebes führen muss.

Geschäftsinhaltsversicherung:

Ähnlich einer privaten Hausratsversicherung wird das Inventar ihrer Firma gegen Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Feuer versichert. Diese Risiken können einzeln oder in einem Paket versichert werden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Bietet Ihnen nach einem solchen Schaden Schutz vor dem entgangenen Gewinn, anfallende Lohn- und Lohnnebenkosten, wenn sie über eine bestimmte Zeit in Ihrem Betrieb zum Beispiel nicht produzieren können. Versichert werden sowohl das Geschäftsinventar als auch Warenbestände eigener und fremder Warengruppen.

Fünf Dinge auf die Sie achten sollten:

1. Bestimmen Sie möglichst genau die Versicherungssumme, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein. Hierzu zählt das gesamte Betriebsvermögen, Warenbestände … (möglichst anhand einer Checkliste ermitteln)

2. Beantworten Sie die Fragen nach dem Einbruchs- und Diebstahlschutz exakt, bzw. erfüllen sie die Auflagen des Versicherers.

3. Verzichten Sie nicht auf eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Ist Ihre Firma zum Beispiel nach einem Brand nicht in der Lage ihre Produktionsaufgaben zu erfüllen, wird der hier entgangene Gewinn, Lohn und Lohnnebenkosten versichert und gegebenenfalls bezahlt.

4. Entscheidend für die Versicherungsprämie ist die Betriebsart.

Achten Sie auf die exakte Bezeichnung im Antrag und Versicherungsschein späteren Ärger im Versicherungsfall zu vermeiden. Melden Sie Veränderungen oder hinzukommende Tätigkeiten ebenso wie das Aufstocken ihres Inventars.

5. Unterversicherung

Versichern Sie den Geschäftsinhalt+ Waren in der richtigen Höhe, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind.

Beispiel:

Richtig versichert:

Der Wert Ihres Betriebsvermögens beträgt 50.000,- €

Zusätzlich haben Sie ein Warenlager von 250.000,- €

Die richtige Versicherungssumme: 300.000,- €

Falsch und unterversichert:

Der Wert Ihres Betriebsvermögens beträgt 50.000,- €

Sie versichern Sie das Warenlager nur mit 50.000,- €

Versicherungssumme insgesamt: 100.000,- €

Sie sind nur zu einem Drittel versichert.

Werden Ihnen aus dem Warenlager Waren im Wert von 30.000,- € gestohlen, erhalten Sie nur 10.000,- € ersetzt.

Eine niedrige Versicherungshöhe führt zur Unterversicherung und im Schadensfall für Sie zu einem erheblichen finanziellen Verlust.

 

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram