Bei der Beschäftigung mit den verschiedenen Formen der Gesellschaften in Deutschland geht es vor allem für Existenzgründer in vielen Fällen um die Haftung. Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist da schon von Beginn an eine attraktive Wahl. Allerdings darf man nicht den Fehler machen, zu glauben, dass das Haftkapital hier wirklich stark beschränkt ist. Prinzipiell haben diese Formen des Haftkapitals nur wenig damit zu tun, wie eine Firma im schlimmsten Fall mit dem eigenen Vermögen zu haften hat. Tatsächlich handelt es sich nur um eine Einschränkung für die Gesellschafter und ihr Privatvermögen.
Beim Haftkapital wird sehr häufig zuerst an die Einlagen und die anderen Elemente, in denen die Gesellschafter Geld in die Firma gesteckt haben, gedacht. Tatsächlich hat das Haftkapital je nach Unternehmensform aber ganz andere Ausmaße. Man darf nicht denken, dass bei einer GmbH nur die Einlage ein Interesse für die Gläubiger eines Unternehmens darstellt. Tatsächlich haftet auch eine GmbH ebenso wie eine AG mit dem vollen Vermögen. Liegen also verschiedene Formen des Vermögens in der GmbH vor und es kommt zu einem Streit, bei dem ein Gläubiger seine Forderungen erfüllt sehen möchte, kann er auf das gesamte Vermögen in einer Gesellschaft zurückgreifen. Das heißt, dass sowohl die Bestände in den Kassen wie auch auf den Konten im Zweifel zum Haftkapital werden können. Das gleiche Prinzip gilt natürlich für das Anlage- und Umlaufvermögen. Haftkapital kann alles sein, das sich in einer Firma oder einer Unternehmung durch einen Gläubiger schnell zu Geld machen lässt. Interessant wird das Thema Haftkapital für die meisten Gesellschafter dann, wenn es im Unternehmen nichts mehr gibt, was die Forderungen eines Gläubigers erfüllen kann. Wie sieht die Haftung durch das Haftkapital dabei in den verschiedensten Formen in Deutschland aus?
Auch die Nicht-Deutschen Gesellschaften werden bei deutschen Gründern immer beliebter, was allerdings beim Haftkapital zu merkwürdigen Blüten führe kann. Bevor man etwa eine Limited gründet, sollte man sich mit den genauen Bestimmungen für die Haftung und für das Haftkapital beschäftigen.
Viele Existenzgründer greifen bei der Form ihrer Gesellschaft zur GmbH, weil sie die Hoffnung haben, im Fall des Scheiterns nicht mit dem eigenen Vermögen zu haften oder den Betrieb sogar noch weiter führen zu können. Dies ist natürlich nicht der Fall. Auch bei einer GmbH wird im Zweifel das gesamte Vermögen der Firma eingezogen. Anders verhält es sich nur mit den Einlagen und dem privaten Vermögen. Hat man nur die Mindesteinlage hinterlegt - entsprechende 25.000 Euro - kann diese Einlage im Falle einer Insolvenz oder einer Schuld auch gepfändet bzw. beschlagnahmt werden. Nur das private Vermögen ist geschützt. Allerdings gibt es auch hier beim Haftkapital verschiedene Abstufungen. Es kann durchaus vorkommen, dass bei einer schweren Schuld oder einer vorsätzlichen Handlung - etwa eine Verschleppung der Insolvenz - auch in diesem Fall das private Vermögen der Gesellschafter angegriffen wird. In der Regel ist das private Vermögen aber vom Haftkapital einer Unternehmung in diesem Bereich ausgeschlossen.