Handwerkskammer

HandwerkskammerJeder Unternehmer, der ein Handwerks- oder handwerksähnliches Unternehmen betreibt, ist verpflichtet, Mitglied der jeweiligen Handwerkskammer zu werden. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft unterwirft er sich deren Regularien, hat aber auch einen Anspruch auf vielfältige Unterstützungen und Leistungen. Die Handwerkskammer unterstützt dementsprechend das Handwerk und ist das Äquivalent zur Industrie- und Handelskammer, welche das produzierende Gewerbe, den Handel, Dienstleistungsunternehmen und andere Einrichtungen unterstützt.

Die Struktur der Handwerkskammern?

Bis in die Zeiten des 19. Jahrhunderts waren alle Handwerker ausschließlich in Zünften organisiert. Diese unterstützten die Gemeinsamkeit des Handwerks, förderten den Erfahrungsaustausch der Handwerker und vertraten das Handwerk insgesamt. Mit zunehmender Marktwirtschaft und dem Konkurrenzdenken innerhalb einer Wirtschaftsregion wurden diese Aufgaben jedoch immer vielfältiger. Die Zünfte mit ihrer meist ehrenamtlichen Arbeitsteilung waren nicht mehr in der Lage, diesen hohen Aufwand zu bewältigen.
Mit dem Handwerkergesetz von 1897 und dem Reichsgesetz wurden ab 1900 allmählich 71 Handwerkskammern gegründet, die Deutschland in Handwerkskammerbezirke unterteilen. Jede Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch das Wirtschaftsministerium des Landes errichtet und besteht aus ihren Ausschüssen, dem Vorstand und dem Präsidenten. Ihre Satzung wird durch die Vollversammlung erlassen und durch das Wirtschaftsministerium bestätigt. Sie organisiert sich in selbstverwalterischer Form und wird vorrangig von den Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder finanziert. Sie übt die Rechtsaufsicht über die Innungen der Gewerke und über die Kreishandwerkerschaften aus. In der Handwerkskammer des jeweiligen Handwerkskammerbezirkes sind gewerkübergreifend alle vorhandenen Unternehmen organisiert.

Handwerksrolle und geschützte Handwerksberufe

Jeder, der ein Handwerks- oder handwerksähnliches Unternehmen betreiben will, benötigt neben der Gewerbeanmeldung die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Verbunden damit ist die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle. Was zunächst sehr bürokratisch klingt, ist von großem Vorteil. Viele potenzielle Auftraggeber verschaffen sich für Ausschreibungen einen Überblick über die ortsansässigen Unternehmen aus den Angaben dieser Handwerksrolle.
Innerhalb der Handwerksrolle unterscheiden sich die Unternehmen durch die Art ihres Eintrages. Ihre Mehrzahl ist lediglich registriert und mit den wichtigsten Firmendaten eingetragen. Anders ist die Situation bei geschützten Handwerksberufen. Zu ihnen gehören die Berufe mit hoher Sicherheitsrelevanz und Fachkompetenz wie Elektriker, Heizungsmonteure und andere Branchen. In diesen Unternehmen ist die Meisterpflicht oder das Vorhandensein eines Meisters oder Ingenieurs gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Meisterzwang ist seit vielen Jahren umstritten und wird von seinen Gegnern als wettbewerbseinschränkend betrachtet. Andererseits verhindert er den Wildwuchs von unqualifizierten Unternehmen, die mit mangelhafter Ausbildung am Markt agieren und ihren Wettbewerbsvorteil niedriger Kosten ausnutzen.

Welche Leistungen bietet die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist pauschal betrachtet der Interessenvertreter des gesamten Handwerks. Sie unterstützt die Kreishandwerkerschaften und Fachinnungen, um einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen ihnen und ihren jeweiligen Unternehmen herzustellen. Sie unterstützt die Handwerksbetriebe in allen Belangen, durch die sie sich mit Behörden konfrontiert sehen.
Die Handwerkskammer organisiert die komplette Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen. Sie führt dazu eine Lehrlingsrolle und bestimmt wesentlich die Ausbildungsinhalte in der Lehrlingsausbildung mit. Sie erlässt die Prüfungsvorschriften, in denen die Art der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung festgelegt ist. Zu diesen Aufgaben gehört außerdem die Bildung eines Prüfungsausschusses, der an der Abnahme der Prüfung laut Gesellenprüfungsordnung beteiligt ist. Die praktische Ausbildung der Lehrlinge wird darüber hinaus durch handwerkskammereigene Lehrwerkstätten unterstützt.
Die Handwerkskammer übernimmt die theoretische Meisterausbildung und die Begleitung des praktischen Teils entsprechend der Meisterprüfungsordnung. Dazu bildet sie einen Meisterprüfungsausschuss, der die Ausbildung der Jungmeister/innen mit einer Prüfung abschließt.
Zur Aufgabe der Handwerkskammern gehört darüber hinaus die ständige Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitglieder und der Beschäftigten. Inbegriffen sind darin praktische Weiterbildungen und Seminare genauso wie die betriebswirtschaftliche Qualifizierung.
Das Handwerk ist seit etlichen Jahren von einer immer härter werdenden Konkurrenz und schlechter Zahlungsmoral seiner Kunden betroffen. Die Handwerkskammer unterstützt deshalb ihre Mitglieder hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Effizienz mit der Unternehmensberatung. Sie erstellt bei Streitfällen Gutachten über die fachgerechte Ausführung und Preisgestaltung und übernimmt die Schlichtung beziehungsweise Rechtsberatung.

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