Hauptkostenstelle

HauptkostenstelleDer Begriff der Hauptkostenstelle – Eine Definition

Bei der Hauptkostenstelle handelt es sich um einen betriebswirtschaftlichen bzw. finanzwirtschaftlichen fest definierten Begriff. Er ist fester Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (kurz: KLR). Die Hauptkostenstelle wird in diesen Bereichen auch als Endkostenstelle und / oder Primärkostenstelle bezeichnet. Sie bildet eine eigene Kostenstellenkategorie. Innerhalb der Kostenstellenrechnung wird sie zur Durchführung der innerbetrieblichen Verrechnung von Leistungen gebildet. Das Wort „Kosten“ steht hierbei für betriebsbedingten Aufwand. Es müssen also die beiden Merkmale „betriebsbedingt“ und „Aufwand“ erfüllt sein. Hierbei ist für den Laien zu berücksichtigen, dass Aufwand im betriebswirtschaftlichen Sinne nicht mit der Artverwandten Auszahlung verwechselt wird. Auf den Haupt- bzw. Endkostenstellen werden die betrieblichen Erzeugnisse (auch hier wieder das Merkmal „betrieblich“) gefertigt.

Abgrenzung zur Hilfskostenstellen (auch Vorkostenstelle genannt)

Die Hauptkostenstelle steht im direkten Gegensatz zu der ebenfalls betriebswirtschaftlichen Hilfskosten- bzw. Vorkostenstelle. Die Hauptkostenstelle erhält die für die Produktion benötigten Hilfsmittel wie z. B. die Energieversorgung, Wasser, Verwaltung, von der Hilfskostenstelle. Man spricht an dieser Stelle von einer innerbetrieblichen Verrechnung der Leistungen. Die Hauptkostenstelle selbst gibt hingegen üblicherweise keine Leistungen an eine weitere Hauptkostenstelle weiter bzw. an andere Kostenstellen ab (daher rührt auch der Begriff Endkostenstelle).

Zwischenfazit:

Vorkostenstellen erbringen Leistungen für andere Betriebsteile (nicht unmittelbar an Externe).

Endkostenstellen (bzw. Hauptkostenstelle) hingegen erstellen Leistungen, die unmittelbar an Externe (Kunden) abgegeben werden; diese Kostenstellen werden (üblicherweise) nicht mehr auf andere Kostenstellen verrechnet.

Die Kostenstellenrechnung

Bei der Kostenstellenrechnung geht es in erster Linie um die innerbetriebliche Frage, wo (in welchen Bereichen des Betriebes / der Firma) die Kosten angefallen sind. Die Kostenstellenbildung kann hierbei nach unterschiedlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Typische Einteilungen sind z. B.

1. die raumorientierte Kostenstellenbildung (Filialen, Werkstätten, Hallen etc.).

2. die funktionsorientierte Kostenstellenbildung (Verwaltungsstellen, Vertriebsstellen etc.)

3. die Kostellenstellenbildung nach persönlichen Verantwortungsbereichen (nach Organisationseinheiten, eigenen innerbetrieblichen Strukturen etc.)

Oftmals erweist sich die Kostenstellengliederung nach den persönlichen Verantwortungsbereichen bzw. Organisationsstrukturen als sehr empfehlenswert.

Die Durchführung der Kostenstellenrechnung

Bei der Durchführung der Kostenstellenrechnung ergibt sich für das übergeordnete Thema der Hauptkostenstellen zunächst die Frage, wie die innerbetrieblich verrechneten Leistungen (die der Vorkostenstellen) letztendlich auf die Hauptkostenstellen / Endkostenstellen gelangen.

Hierzu werden zunächst zwei Arten der Kostenverrechnung durchgeführt. Es handelt sich dabei um die primäre und sekundäre Kostenverrechnung.

Bei der primären Kostenverrechnung werden die Kosten nach Kostenarten gegliedert und auf die einzelnen Kostenstellen verteilt.

Bei der sekundären Kostenverrechnung werden alle Kosten der Vorkostenstellen (Hilfskostenstellen) auf die Hauptkostenstellen (Endkostenstellen) verrechnet.

Für die endgültige Kostenstellenverrechnung werden zwei Verfahren angewandt. Hierbei handelt es sich um das Anbauverfahren und das Stufenleiterverfahren.

Das Stufenleiterverfahren ist am weitesten verbreitet, da es leicht umzusetzen und manuell durchführbar ist. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass es sich hierbei um keine exakte Methode handelt. Es beruht auf der Annahme, dass Leistungen an die nachfolgende Kostenstelle abgegeben werden, jedoch keine Leistungen von nachfolgenden Kostenstellen empfangen werden. Das Problem besteht demnach darin, dass das Verfahren die Kostenumlage in nur eine Richtung – nicht aber in beide theoretisch möglichen Richtungen – ermöglicht.

Bei dem Anbauverfahren hingegen wird der Leistungsaustausch zwischen Vorkostenstellen (Hilfskostenstellen) zur Vereinfachung gänzlich vernachlässigt. Es handelt sich somit um ein einfaches, nicht exaktes Verfahren, welches gegenseitige Leistungsbeziehungen unter keinen Umständen berücksichtigt. Die primären Kosten der Vorkostenstelle werden direkt an die Hauptkostenstellen (Endkostenstellen) abgegeben (nach Maßgabe der an die Hauptkostenstellen gelieferten Leistungen).
Es handelt sich demnach um ein einfach umzusetzendes Verfahren. Es kann aber gravierende Mängel aufweisen, wenn die Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) größere Mengen an Leistungen untereinander weitergeben.

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