KFW Beraterbörse Zulassung

Die KFW Beraterbörse ist ein Projekt welches zwischen der KFW Bankengruppe und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gemeinsam entwickelt wurde. In der KFW Beraterbörse finden Existenzgründer eine Reihe von Beratern, die für die KFW Beraterbörse eine Zulassung erhalten haben. Somit soll den Existenzgründern und Unternehmern bei der Suche nach geeigneten und qualifizierten Beratern geholfen werden. Nicht jeder Unternehmensberater bekommt automatisch eine Zulassung für die KFW Beraterbörse, sondern es müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen vorliegen und erfüllt werden. Dies ist eine Regelung zum Schutz der Existenzgründer, die somit vor selbsternannten Berater ohne ausreichende Berufserfahrung und Kompetenzen geschützt werden sollen.

KFW Beraterbörse Zulassungskriterien

  • Der überwiegende Geschäftszweck der Berater muss auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein.
  • Der Antragssteller muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Beratung von KMU verfügen. (Dies kann selbstständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bei einem Beratungsunternehmen sein.)
  • Die Eignung weist der Berater mittels mindestens zwei Referenzen über entgeltlich durchgeführte Beratungen von KMU`s nach. (Diese müssen über das Bewertungssystem der KFW Beraterbörse nachgewiesen und bewertet werden.)
  • Die Referenzen müssen auf einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Beratung beruhen.
  • Die als Nachweis dienenden Referenzen dürfen dabei nicht älter als 12 Monate sein.
  • Auf Verlangen der KFW Beraterbörse hat der Berater die Voraussetzungen zur Zulassung durch weitere Unterlagen nachzuweisen.

Sollte ein Gründungs- oder Unternehmensberater einmal die Zulassung zur KFW Beraterbörse erhalten haben, so muss er weiterhin pro Jahr mindestens 2 Referenzen nachweisen, damit die Zulassung zur KFW Beraterbörse nicht verfällt. Besteht seitens der KFW Bankengruppe der konkrete Verdacht, dass ein Berater die Zulassungsvorraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, so darf dieser nicht mehr eingesetzt werden um Coachings durchzuführen, die über die KFW abgerechnet werden.

Keine Zulassung in der KFW Beraterbörse erhalten sämtliche Unternehmensberater, die innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor Antragsstellung auf Zulassung zur KFW Beraterbörse selbst eine Förderung über das Gründercoaching in Anspruch genommen haben. Dies gilt für Förderungen nach der Richtlinie des BMWi beziehungsweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zulassungskriterien KFW Berater Zulassung

 

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