Kleingewerbe

KleingewerbeNeben den KMUs gibt es in Deutschland noch eine andere typische Gattung der Unternehmen. Das Kleingewerbe ist eine beliebte Möglichkeit für den Einstieg in das Unternehmertum. Dabei sind es vor allem die Feinheiten der deutschen Gesetze, die am Ende darüber entscheiden können, wie erfolgreich eine Firma in diesem Bereich sein kann. Denn ein Kleingewerbe unterscheidet sich deutlich in den Anforderungen und den Möglichkeiten, die mit der Führung der eigenen Betriebe verbunden sind. Das gilt besonders in Hinblick auf die Einrichtung der Firma und der Führung der Buchhaltung.

Die unterschiedlichen Anforderungen an ein Kleingewerbe

Das normale Gewerbe in Deutschland ist den verschiedensten Bestimmungen unterworfen. Diese Regelungen beginnen schon bei der Eintragung in den Handelsregister. Ein Unternehmen muss hier bestätigt werden und ist mit seinen Feinheiten und Details für jeden zu sehen. Bei einem Kleingewerbe sieht das anders aus, was schon an der Definition von einer solchen Firma liegt. Das Kleingewerbe muss nämlich, im Gegensatz zu einem normalen Unternehmen, so gestrickt sein, dass es keinen eigens eingerichteten Geschäftsbetrieb geht. Damit sind vor allem Einzelunternehmer, aber auch die Mitglieder einer GbR dazu berechtigt, den entsprechenden Titel für diese Art von Gewerbe zu tragen. Der Unterschied liegt dabei vor allem in der Betrachtung durch die Ämter und durch das HGB. Während ein eingetragener Betrieb als Kaufmann betrachtet wird und sich somit auch den Bestimmungen laut HGB unterwerfen muss, kann ein Kleingewerbe in der Regel auch einfach nur als Unternehmen angesehen werden, während die anderen Aspekte aus dem Handelsgesetzbuch teilweise ausgeblendet werden. Das bringt aber nicht nur Vorteile mit sich, da ein Unternehmen sich in diesem Fall auch nicht auf die Rechte der Kaufmänner stützen kann. Es sind aber noch andere Feinheiten zu beachten, wenn man ein Kleingewerbe führt und dieses entsprechend der Rechte und Pflichten führen möchte:

  • Im Kleingewerbe gibt es keine generelle Pflicht für die Führung von Büchern und Bilanzen. Dadurch können sämtliche Daten über die einfache EÜR an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Auch der Name der Unternehmung wird anders definiert, als es bei einer normalen Firma der Fall ist. So muss zum Beispiel der Name des Gründers und die Tätigkeit im offiziellen Firmennamen aufgeführt sein.
  • Ein interessanter Punkt ist die Versteuerung. Mit der IST-Versteuerung gibt es mehr Möglichkeiten für die Erhaltung der Liquidität und der allgemeinen Einforderung von Forderungen gegenüber Ämtern und Kunden.

Das Kleingewerbe kann sich also in den entscheidenden Bereichen von einer normalen Firma unterscheiden. Besonders in Hinblick auf die Feinheiten bei der Buchhaltung und der allgemeinen Versteuerung gibt es auf diese Weise mehr Möglichkeiten für die Führung eines Unternehmens. Das Finanzamt spielt bei einem Kleingewerbe eine besonders interessante Rolle.

Die Rolle der Finanzämter bei einem Kleingewerbe

Schon die Suche nach dem richtigen Namen ist für das Kleingewerbe ein wenig problematischer. Beim Gewerbe- und Finanzamt kann nicht einfach so ein Fantasiename angemeldet werden, der zum Beispiel bei der späteren Vermarktung eine besondere Rolle spielt. Stattdessen braucht es einen genauen Hinweis auf den Namen des Geschäftsführers und die eigentliche Tätigkeit, dem das Unternehmen im Alltag nachgehen wird. Wer schon dabei ist, sich beim Finanzamt über die Möglichkeiten zu informieren, sollte auch die richtige Form der Versteuerung nehmen. Mit Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung stehen dem Kleingewerbe verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei ist es besonders in Hinblick auf die Liquidität wichtig, dass man die richtige Form für den eigenen Betrieb wählt. Auch sonst ist die Buchführung ein wichtiger Aspekt. Das Kleingewerbe hat in der Regel den Vorteil, dass es keine Bilanz und auch sonst kaum offizielle Bücher führen muss. Besonders für kleine Unternehmen kann sich die Umsetzung dieser Regelung also definitiv lohnen.

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