Ladenöffnungszeiten

LadenöffnungszeitenBei der Wahl der Ladenöffnungszeiten sind gesetzliche Vorschriften ebenso wie Vereinbarungen mit dem Vermieter und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Gesetzliche Vorschriften zu Ladenöffnungszeiten

Die gesetzlichen Vorschriften zu Ladenöffnungszeiten obliegen den Bundesländern, sodass unterschiedliche Regelungen innerhalb Deutschlands bestehen. Einheitlich ist die Ladenöffnung an Sonntagen und an Feiertagen untersagt, wobei jedoch Ausnahmen bestehen. Diese beziehen sich teilweise auf das Sortiment und erlauben den Vertrieb von Backwaren und Blumen. Zum Teil beruht die Befreiung vom Ladenöffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen auf der Lage des Ladenlokals. So ist der Verkauf in Bahnhöfen in den meisten Bundesländern grundsätzlich gestattet, in Berlin bestehen jedoch umfangreiche Sortimentsbeschränkungen für die Sonntagsöffnung in Zugstationen. Weitere Gründe für eine Freigabe der Ladenöffnung an Sonntagen sind gelegentlich Verkaufssonntage und die Geschäftslage in einem Ausflugsort. An Werktagen gelten gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten nur noch in Bayern, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In den vier genannten Ländern dürfen Läden frühestens um 06.00 Uhr morgens öffnen, die späteste Schließzeit am Abend ist in Bayern und im Saarland um 20.00 Uhr sowie in Rheinland-Pfalz und in Sachsen um 22.00 Uhr. An Samstagen beschränken Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen die abendlichen Ladenöffnungszeiten auf 22.00 Uhr. Frühere gesetzliche Bestimmungen zu Ladenöffnungszeiten wirken sich weiterhin aus. So ist der Service-Donnerstag in einigen Fußgängerzonen und Einkaufszentren weiterhin üblich. Dieser beruht auf einer ehemaligen Vorschrift, wonach Geschäfte üblicherweise bis 18.30 Uhr, am Donnerstag jedoch bis 20.30 Uhr geöffnet bleiben durften. Nur selten in den Hauptzentren, aber in den Einkaufszentren der Ortsteile fällt ein weiterer Reflex eines seit langem nicht mehr geltenden Gesetzes auf: Lange Samstage waren früher einmal die ersten Samstage eines Monats und die vier Adventssamstage. Noch heute schließen in den Außenbereichen großer Städte und in Kleinstädten viele Läden samstags kurz nach dem Mittagessen, bleiben jedoch am ersten Sonnabend im Monat und an den Adventssonnabenden bis zum Abend geöffnet.

Vereinbarungen zu Ladenschlusszeiten in Mietverträgen

Während die gesetzlichen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten die maximal statthaften Betriebszeiten für Geschäfte angeben, stellen entsprechende Vereinbarungen in Mietverträgen Mindestanforderungen an diese. Klauseln zu Mindestöffnungszeiten sind bei der Anmietung von Ladenlokalen in Einkaufszentren üblich, sie kommen aber auch bei der Vermietung von Geschäftsräumen in Fußgängerzonen zum Einsatz. Der Grund für diese Klausel besteht darin, dass der Vermieter den Besuchern eine zuverlässige Servicezeit aller Geschäfte anbieten will. Neben Verpflichtungen aus dem Mietvertrag können auch Verträge einer Werbegemeinschaft Mindestanforderungen an die Öffnungszeiten der Läden ihrer Mitglieder stellen.

Betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten

Eine in den meisten Bundesländern statthafte Ladenöffnung an Werktagen rund um die Uhr ist in wenigen Fällen wirtschaftlich. Jede Öffnungsstunde verursacht Personalkosten und Betriebskosten, sodass sie sich nur bei einem angemessenen Umsatz rechnet. Eine erste Orientierung bieten die Öffnungszeiten der umliegenden Geschäfte. Diese sollte ein neu eröffnendes Geschäft in keinem Fall unterschreiten, selbst wenn keine verbindlichen Vorgaben zu Mindestöffnungszeiten existieren. Eine frühere Öffnung am Morgen und eine längere Ladenöffnung am Abend bieten einerseits Wettbewerbsvorteile, sind andererseits aber nicht immer wirtschaftlich. Die zu diesem Zeitpunkt in der Einkaufsstraße anwesenden Kunden besuchen zwangsläufig die noch geöffneten Geschäfte, sodass diese in den entsprechenden Zeiten nicht mit ihren örtlichen Mitbewerbern konkurrieren. Auf der anderen Seite halten sich außerhalb der Kernöffnungszeiten nur wenige Passanten auf der entsprechenden Straße auf, da der größte Teil des Publikumsverkehrs auf der Öffnung aller Läden beruht. Lange Ladenöffnungszeiten erhöhen den Umsatz in einem Wohngebiet eher als in einer typischen Einkaufsstraße. An Sonderaktionen wie Spätöffnungen und Verkaufssonntagen sollte sich ein Gründer in jedem Fall beteiligen, da diese extra beworben werden und jeder nicht geöffnete Laden Kunden verärgert. Wichtig ist auch, die Ladenöffnungszeiten nicht zu oft zu ändern, da Verbraucher sich diese zu merken pflegen. Dass die Öffnungszeiten auf der Internet-Seite des Ladens angegeben werden, versteht sich von selbst.

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