In den meisten deutschen Bundesländern erfolgte die Gründung der Landeszentralbank im Jahr 1948 nach dem Vorbild der US-amerikanischen Federal Reserve. Hierbei handelte es sich um eine rechtlich selbstständige Notenbank in einem Hoheitsgebiet, das mit der Bank verschiedener Länder in einem Zentralbanksystem auf einer zweistufigen Basis zusammenarbeitete. Allerdings deckt sich der Verwaltungsbereich der Landeszentralbank bereits seit dem 1. November 1992 nicht mehr mit den jeweiligen Bundesländern: Seit diesem Tag gab es bei der Landeszentralbank nur noch neun Banken, welche in insgesamt 16 Bundesländer tätig waren. Ab diesem Datum fand beispielsweise eine Zusammenlegung der Landeszentralbank von Rheinland-Pflanz und der Landeszentralbank des Saarlandes statt. Zeitgleich fusionierte man die Bank von Niedersachsen mit den Banken Sachsen-Anhalts und Bremen. Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern teilen sich ebenso eine Landeszentralbank wie Brandenburg und Berlin. Innerhalb der vorläufigen Verwaltungszentren der Deutschen Bundesbank gründete man zudem für die beiden Freistaaten Thüringen und Sachsen eine gemeinsame Landeszentralbank, welche allerdings später nach Berlin verlegt wurde.
In erster Linie dienen die Bundesbankfilialen dazu, das jeweilige Bundesland mit Bargeld zu versorgen bzw. auch seine Kreditgeschäfte mit den lokalen Kreditinstituten und den öffentlichen Stellen sauber abzuwickeln. Weiterhin beaufsichtigen die Landeszentralbanken die Sparkassen und Banken und kümmern sich darüber hinaus ebenso um Genehmigung- oder auch Meldeangelegenheiten im Bereich des Außenwirtschaftshandels, sofern nötig. Die Verwaltung und der Vertrieb von öffentlichen Wertpapieren gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Filialen der Deutschen Bundesbank wie auch das sammeln aktueller Informationen über die Entwicklung der Wirtschaft in der Bundesrepublik.
Bis zum Jahr 2002 galt die Landeszentralbank als Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank mit Unterteilung in die einzelnen Bundesländer. Dabei betrachtete man die Landeszentralbank als eine Art Bundesbehörde und wickelte somit auch die einzelnen Transaktionen der Banken intern ab. Von der Landeszentralbank überwacht wurden außerdem die Mindestreserven. Die jeweiligen Vorstände der Landeszentralbank saßen darüber hinaus als Mitglieder im Zentralbankrat.
Im Jahr 2002 hob man den Namen Landeszentralbank im Rahmen verschiedener finanzieller Reformen der Bundesbank auf. Mittlerweile sind die einzelnen Landeszentralbank Hauptverwaltungen unselbstständige Verwaltungsabteilungen der Deutschen Bundesbank. Eine sehr hohe Auslastung erlebte die Landeszentralbank vor allem im Jahr 2002, denn damals befasste man sich vor allem mit dem Umtausch von der Deutschen Mark zum neuen Euro - dieser wurde ab dem 1. Januar 2002 als neues Zahlungsmittel in Europa eingeführt. Als Hauptbank in der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Bundesbank seitdem für die Ausgabe von Geldnoten sowie Münzen zuständig - auch um die Entgegenwirkung der Inflation kümmert sie sich. Weiterhin ist die Zentralbank in Deutschland als juristische Person im öffentlichen Recht tätig. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Verwaltungsstelle mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und welche im Europäischen System der Zentralbanken eine große Rolle spielt.
Die Europäische Zentralbank ist seit dem Jahr 1999 für die Geldpolitik in Europa verantwortlich. Unterstützt wird sie in ihren Aufgaben dabei von der Deutschen Bundesbank. Eine Aufgabe ist beispielsweise, die Preisstabilität der Währung zu sichern, weiterhin gewährleistet sie den reibungslosen Ablauf des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs. Obgleich die Deutsche Bundesbank ein regierungsunabhängiges System ist, wird sie dennoch in ihren Beschlüssen unterstützt.