Lastschrift

LastschriftBei der Lastschrift handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsinstrument. Ein Schuldner erteilt seinem Gläubiger ein Mandat, das zum Einzug einer Forderung verwendet werden darf. Der Gläubiger hat als Zahlungsempfänger dann die Möglichkeit, beim Schuldner eine Kontobelastung zu veranlassen. Mittels einer Buchgeldübertragung führt dies zu einer Kontogutschrift beim Empfänger.

Abwicklung

Zu den Beteiligten einer Lastschrift gehören der Schuldner als "Zahlungspflichtiger" und der Gläubiger als "Zahlungsempfänger". Hinzu kommt die Bank, die als "erste Inkassostelle" für die formgerechte Koordination der Zahlung verantwortlich ist. Von einer Überweisung unterscheidet sich die Lastschrift darin, dass sie nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubigen veranlasst werden kann ("Lastschrifteinreichung"). Dies kann schriftlich über einen entsprechenden Vordruck ("Lastschriftbeleg") oder online mittels Datenfernübertragung erfolgen. Zu beachten ist, dass eine Bank nicht dazu verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit einer Lastschrift zu überprüfen. Damit kann es bei einem Bankkunden auch ohne dessen Zustimmung zu einer Kontobelastung kommen. Im Gegenzug erhält ein Bankkunde das Recht, einer zurückliegenden Belastung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen zu widerrufen. Dies kann ohne die Zustimmung der Bank und auch ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Die SEPA-Lastschrift

Nach wie vor gehören Lastschriften nach der Überweisung zu den beliebtesten Zahlungsinstrumenten in Deutschland. So wurden im Jahr 2012 acht Milliarden Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 13.000 Milliarden Euro durchgeführt. Vorwiegend werden Lastschriften verwendet, wenn es sich um kontinuierlich wiederkehrende Transaktionen handelt. Als Beispiel gelten die Miete und die Teilzahlung. Zunehmend gewinnen Lastschriften auch im Internet an Beliebtheit. Diesbezüglich ist die Einführung des SEPA-Lastschriftmandats zu beachten. Dieses wurde im November 2009 eingeführt und hat den Lastschriftenverkehr aufgrund der zunehmenden Internationalisierung neu positioniert. Nun unterscheiden Banken, ob die Zustimmung des Schuldners vorliegt (Autorisierung). Ist dies nicht der Fall, so spricht man von einer unautorisierten Lastschrift. Dieser kann innerhalb von 13 Monaten widerrufen werden. Liegt ein Mandat vor, so wird dem Schuldner nach wie vor ein Zeitraum von sechs Wochen zur Widerrufung der Transaktion gewährt. Auch gelten strengere Regeln, die eine Einforderung von Lastschriften betreffen. Zunächst muss ein Interessent von einer Bank seines Vertrauens die Zustimmung erhalten, dass er eine Lastschrift einfordern darf. Dem liegt vonseiten der Bank eine umfangreiche Kontrolle zugrunde. Vertraut die Bank einem Interessenten, so erteilt sie eine Berechtigung. Diese kann zurückgezogen werden, sollten Lastschriften vermehrt widerrufen werden.

Die Lastschrift im internationalen Raum

Lastschriften können nur innerhalb der teilnehmenden Länder erfolgen. Dazu gehören alle Mitglieder der Europäischen Union, ein Großteil des Europäischen Wirtschaftsraums und ein kleiner Teil außerhalb des europäischen Handelsbereiches. Ausgenommen sind unter anderem Russland, China und die USA. Dort übernehmen das Bargeld, Scheck und Kreditkarten die Zahlungsgewohnheiten. Beispielsweise übernehmen Scheckzahlungen in den USA einen Anteil von 22,5 Prozent aller Zahlungen, wogegen der Kreditkartenanteil bei 20 Prozent erhalten bleibt und Debitkartenzahlungen mit 26,3 Prozent die beliebteste Zahlungsform darstellen. Darüber hinaus gibt es einen Anteil an Ländern, die Lastschriften zwar akzeptieren, aber nicht zum SEPA-Raum gehören. Als Beispiel gelten Grönland, die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die dänischen Färöerinseln. Dort kann eine Lastschrift nur auf traditionelle Weise veranlasst werden. Schuldner und Gläubiger gehen damit ein höheres Risiko ein, einem Betrug zum Opfer zu fallen.

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