Lohnkosten sind alle Aufwendungen einer Periode, die ein Unternehmen für Arbeitskräfte – also das Personal - aufbringen muss. Daher werden sie auch als Personalkosten bezeichnet. Die Kosten beinhalten sowohl das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter, als auch die Lohnnebenkosten und gelten als Betriebsausgabe. Dazu zählen ebenfalls Sachleistungen – z.B. ein Firmenwagen – die dem Arbeitnehmer als Gegenleistung überlassen werden.
Erhöht sich die Produktion, steigt in der Regel der Bedarf an Arbeitsleistung und somit auch an Personal. Demnach sind die Personalkosten abhängig vom Beschäftigungsgrad und zählen zu den variablen Kosten. Unter Umständen können bestimmte Lohnkosten auch den Fixkosten zugeordnet werden. Dies ist der Fall, wenn Angestellten oder Geschäftsführern, unabhängig von der Produktionsmenge, ein gleichbleibendes Gehalt gezahlt wird und dieses erst bei Stilllegung der Produktionsstätte wegfällt.
Für Arbeitnehmer stellen die Lohnkosten einen Großteil der Ausgaben dar. Besonders bei personalintensiven Unternehmen, können die Ausgaben für Mitarbeiter ein entscheidender Faktor beim Wettbewerb sein. Arbeitgeber müssen bei der Kalkulation der Lohnkosten drei wesentliche Bestandteile berücksichtigen:
• Bruttolohn des Arbeitnehmers
• Sachbezüge
• Lohnnebenkosten
Der Bruttolohn ist das vereinbarte Arbeitsentgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er dient als Grundlage zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosenversicherung liegt für kinderlose Arbeitnehmer bei 39,7% (Stand 2014) des Bruttolohns und wird zu annähernd gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen. Der Bruttolohn ist der größte Bestandteil der Personalkosten. Aufgrund der prozentualen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge verhält sich der Bruttolohn progressiv zu den Lohnkosten. Wird der Bruttolohn erhöht, steigen die Gesamtkosten um ein vielfaches. Dieser Effekt gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Viele Unternehmen bieten den Arbeitnehmer einen Teil des Lohnes in Form von Sachleistungen an. Dazu gehören u.a. die private Nutzung des Firmenwagens oder Mobiltelefons, Job-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr oder kostenlose Verpflegung. Durch solche Sachleistungen kann ein günstigerer Bruttolohn ausgehandelt werden. Der Geldwertvorteil von Sachbezügen ist Grundsätzlich Sozialversicherungspflichtig. Allerdings können durch einen günstigeren Geldwertvorteil die Lohnkosten gesenkt werden.
Die Lohnnebenkosten sind alle Aufwendungen, die über das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit hinausgehen. Dazu gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung – zurzeit 19,8 % des Bruttolohns (Stand 2014). Hinzu kommen Insolvenzgeldumlage und die Umlagen für Krankengeld und Mutterschutz. Zu den Lohnnebenkosten gehören aber auch Urlaubstage und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso gelten zusätzliche Leistungen – z.B. Urlaubsgeld, Betriebsrenten oder ein 13. Monatsgehalt – als Lohnnebenkosten.
Grundsätzlich lässt sich zwischen drei verschiedenen Lohnarten unterscheiden:
• Zeitlohn
• Akkordlohn
• Prämienlohn
Beim Zeitlohn erfolgt die Bezahlung entsprechend einer festgesetzten Zeiteinheit. Dabei wird ein vereinbarter Lohnsatz mit der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit multipliziert und als Bruttolohn berechnet. Dadurch entstehen Kosten bereits durch die Anwesenheit der Mitarbeiter, ohne dass eine Leistung in jedem Fall erbracht wird.
Der Akkordlohn wird proportional zur Leistung bezahlt. Hierbei wird ein bestimmter Lohnsatz mit der fertiggestellten Stückmenge multipliziert. Lohnkosten entstehen erst durch die Fertigstellung eines Produktes.
Für eine Mehrleistung kann der Mitarbeiter eine Prämie zum Lohn erhalten. Prämien können als Mengen-, Ersparnis-, oder Qualitätsprämien gezahlt werden. Wird eine Prämie gezahlt, steigen die Personalkosten entsprechend des Mehrwertes für das Unternehmen.
Bei der Kosten- und Leistungsrechnung können die Lohnkosten wie folgt berechnet werden:
• Lohnkosten pro Mitarbeiter
• Lohnkosten pro Zeiteinheit
• Lohnkosten pro Stück der Ausbringungsmenge
Die Lohnkosten pro Mitarbeiter sind für ein Unternehmen wenig Aussagekräftig. Dabei werden die Personalkosten durch die Anzahl der Mitarbeiter dividiert. Bei den Lohnkosten pro Zeiteinheit werden die gesamten Kosten für das Personal durch Zeiteinheiten – meist Stunden – dividiert. Diese Art der Berechnung ist für ein Unternehmen von nachrangiger Bedeutung, kann jedoch als Grundlage für die Berechnung der Lohnstückkosten dienen.
Bei den Lohnstückkosten werden die Personalkosten ins Verhältnis zu einer erbrachten Leistung gesetzt. Dadurch wird der Anteil der Lohnkosten an den Herstellkosten ermittelt.