Mit der Firma wachsen - sich als Selbstständiger auf die Suche nach Personal machen

Sich als Selbstständiger auf die Suche nach Personal machen

Jeder Gründer kommt, sobald das Geschäft Fahrt aufnimmt, früher oder später in die Situation, dass er die anfallende Arbeit nicht mehr alleine bewerkstelligen kann. Bei der Suche nach und der Einstellung von passenden Mitarbeitern sind jedoch einige Aspekte zu beachten, damit es bei Vertragsgestaltung, Angestelltenverträgen und Co. keine bösen Überraschungen gibt.

Wie sollte man seine Mitarbeiter auswählen?

Die Frage danach, wie man seine Mitarbeiter auswählen sollte, ist schwierig pauschal zu beantworten. Hier spielt in den meisten Fällen zunächst einmal die Qualifikation des potenziellen Mitarbeiters eine Rolle, sodass er die jeweilige Arbeit auch bewerkstelligen kann. Doch die Qualifikation ist nur ein Aspekt, insbesondere auf Soft Skills wie Pünktlichkeit, Kommunikationstalent, Organisationstalent oder auch die Bereitschaft sich regelmäßig weiterzubilden, lassen die beruflichen Qualifikationen des jeweiligen Bewerbers zunächst einmal nicht schließen. Auch, wenn zunehmend mehr Unternehmen auf das klassische Bewerbungsgespräch verzichten, ist dies immer noch die beste Möglichkeit den potenziellen Mitarbeiter kennenzulernen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Wo findet man geeignete Kandidaten?

Mit dem Internet haben sich die Möglichkeiten geeignete Kandidaten für die jeweils zu besetzende Stelle zu finden, im Gegensatz zu früher deutlich vereinfacht. Stellenanzeigen müssen nicht mehr in Zeitungen veröffentlicht werden, sondern können auf speziellen Online-Jobbörsen ausgeschrieben werden. Diese Stellenanzeigen sind einem großen Publikum zugänglich und ist nicht nur auf lokale Ebene begrenzt. Um eine große Reichweite zu erzielen, ist es daher durchaus ratsam eine Stellenanzeige über eine Jobbörse zu schalten (Jobbörse Stellenanzeige aufgeben). Zudem stehen einem heute zahlreiche Möglichkeiten offen, gezielt nach potenziellen Mitarbeitern zu suchen. Diverse Portale erleichtern einem die Suche, wobei man auch ganz spezielle Kriterien in diese Suche mit einbeziehen kann.

Gestaltung des Arbeitsvertrags

Wenn sich ein geeigneter Mitarbeiter gefunden hat, gilt es die rechtlichen Aspekte zu beachten. Zunächst einmal der Arbeitsvertrag. Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag formfrei. Das bedeutet, dass es keine bindenden Regeln gibt, die man bei der hier beachten muss. Dennoch ist es ratsam sich an gewisse Dinge zu halten, um Missverständnisse zu vermeiden. Gewisse Mindestanforderungen wie mindestens 24 Urlaubstage, maximale Arbeitszeit pro Tag, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall müssen eingehalten werden, ansonsten können Details des Arbeitsvertrags auch frei gestaltet werden. Um den Arbeitsvertrag auch korrekt zu gestalten, muss der Mitarbeiter bei der Einstellung folgende Dokumente vorlegen:

• Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
• Mitgliedsbescheid der Krankenkasse
• Sozialversicherungsausweis
• Steueridentifikationsnummer
• auf den Beruf bezogene Nachweise
• Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis
• ggf. Unterlagen zu vermögenswirksamen Leistungen

Nach spätestens einem Monat muss der neue Mitarbeiter den Arbeitsvertrag in schriftlicher Form erhalten.

Anmeldepflichten

Sobald man einen Mitarbeiter angestellt hat, gilt es weitere Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst einmal hat der Arbeitgeber die Pflicht, den Angestellten ordnungsgemäß anzumelden. Für den gesamten Bereich der Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber den neuen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung sowie bei der Krankenkasse für die Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden. Für diese Vorgänge ist immer die Betriebsnummer der Firma heranzuziehen.Wenn diese Anmeldungen nicht geschehen, drohen hohe Bußgelder und Strafen. Je nach Branche müssen weiterhin zusätzliche Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers eingehalten werden. In der Gastronomie beispielsweise müssen Mitarbeiter regelmäßig amtsärztlich untersucht werden.

Wer sich in buchhalterischen und steuerlichen Aspekten unsicher ist, kann bei der Einstellung auch auf einen Steuerberater zurückgreifen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten auch eingehalten werden. Insbesondere bei der Einstellung der ersten Mitarbeiter kann das, obwohl zusätzliche Kosten entstehen, durchaus eine sinnvolle Möglichkeit sein.

Was, wenn ein Mitarbeiter einfach nicht ins Team passt?

Die Probezeit ist um, der Mitarbeiter hat unter Beweis gestellt, dass er seine Arbeit gut macht und nun wird der unbefristete Vertrag unterzeichnet. Wenn nun nach einiger Zeit offensichtlich wird, dass der Mitarbeiter doch nicht zu der jeweiligen Stelle passt, kann das ärgerlich für beide Parteien sein. So wie der Arbeitgeber Pflichten zu erfüllen hat, hat es jedoch auch der Arbeitnehmer. Daher sollte man als Arbeitgeber in der Probezeit (meist 6 Monate) genau hinsehen und zu erwartende Probleme frühzeitig ansprechen. Nach dieser Probezeit ist es beiden Parteien möglich, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine gute Möglichkeit sich gegen derartige Komplikationen zu schützen und etwaigen Konflikten mit Mitarbeitern entspannt zu begegnen.

Wer sich im Vorfeld der Einstellung gründlich mit rechtlichen Aspekten auseinandersetzt, minimiert das Risiko, dass einem hierbei Fehler passieren. Eine Zuhilfenahme eines Steuerberaters ist in jedem Fall zu empfehlen, wenn man von Anfang an auf Nummer sichergehen möchte. Aller Anfang ist schwer und so ist es auch bei den ersten Gehversuchen im Bereich Mitarbeiter finden und einstellen. Mitarbeiterführung ist dann der nächste Bereich, mit dem man sich bei wachsenden Geschäften auseinandersetzen muss.

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