Nachfolge

Die Nachfolge eines Unternehmens als Gründungsform

Bei einer Betriebsnachfolge wird ein bereits bestehendes Unternehmen von einem Existenzgründer übernommen. Wie bei der Betriebsübernahme werden die Schritte zu einem reibungslosen Wechsel gemeinsam mit dem Übergeber des Betriebs durchgeführt. In den meisten Fällen findet die Betriebsnachfolge bei Familienbetrieben statt. Doch es kann auch ein Arbeitnehmer, oder eine Person aus dem Unternehmensumfeld die Nachfolge in einer Firma antreten. Einer der wesentlichen Unterschiede zu einer Betriebsübernahme besteht darin, dass eine Nachfolge auf freiwilliger Basis erfolgt und durch den vorherigen Inhaber oder Gesellschafter initiiert wird.

Die Nachfolge bringt ebenso wie die Übernahme eines Betriebs Chancen und Vorteile mit sich, doch dabei gilt es auch, die sich ergebenden Risiken zu beachten. Aus diesem Grund sollte im schon im vorab ein Anwalt aufgesucht werden.

Bei der Nachfolge eines Betriebs wird das bereits in der Praxis erprobte und tragfähige Gesamtkonzept des Unternehmens übernommen. Aus diesem Grund besteht im Unterschied bei der Neugründung auch ein geringeres unternehmerisches Risiko. Zudem hat der neue Unternehmer eine hohe Flexibilität und Eigenständigkeit in den geschäftlichen Belangen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass funktionierende Strukturen und Organisationsabläufe übernommen werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bereits Bankenratings vorhanden sind.

Natürlich treten hier neben den Vorteilen auch gewisse Nachteile auf. In dem Fall, dass das Image geändert werden soll, können Probleme auftreten, da dieser Prozess nur schrittweise und langsam geht. Bei einer Nachfolge muss gegebenenfalls für die Altlasten des Vorgängers gehaftet werden. Falls nicht im Vorfeld ein Wettbewerbsverbot vereinbart wird, kann es zu einer Kundenflucht kommen. Zu dieser könnte es auch kommen, wenn sich die Kunden des Alteigentümers diesem gegenüber verpflichtet fühlen. Falls der Alteigentümer ausbezahlt oder über eine monatliche Rentenzahlung abgegolten wird, kommt es zu teilweise hohen finanziellen Belastungen für den Jungunternehmer, der fallweise auch dazu gezwungen sein kann, die bestehenden Verträge und Bindungen des Alteigentümers mitübernehmen zu müssen.

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