Nachlass

NachlassAls Nachlass wird alles bezeichnet, was ein Verstorbener hinterlässt. Es ist die Erbschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, das heißt mit Vermögen und Verbindlichkeiten. Aus kaufmännischer Sicht ist Nachlass der Rabatt in Form einer Preisermäßigung oder eines Preisnachlasses. Im Ergebnis ist der nachgelassene immer günstiger als der originäre Preis.

Nachlass als Rechtsgut

Der Nachlass ist in allen Fällen eine Sache, also ein Gegenstand, der selbst nicht rechtsfähig ist. Der Nachlass muss verwaltet werden. Das geschieht durch den Nachlassverwalter. Im privaten Alltag wird der Nachlass als Erbe von den Erbberechtigten als den Erben verwaltet. Sind die unbekannt, tritt an deren Stelle der Nachlasspfleger. Rechtsgrundlage dafür ist der § 1960 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Nachlasspfleger wird für das Nachlassgericht tätig. Der Nachlass muss nachweislich zum Besitz des Verstorbenen gehört haben. Sofern sich aus dem Nachlass heraus Forderungen von Dritten ergeben, sind die gegenüber den Erben als Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen, oder gegenüber dem Nachlasspfleger. Umgangssprachlich wird in Nachlass sowie in Erbschaft unterschieden. Von einem Nachlass wird dann gesprochen, wenn es sich um persönliche oder urheberrechtliche Werke des Verstorbenen handelt. Dazu gehören Briefe, Dokumente, Bücher oder vergleichbare Wertgegenstände. Sie werden in dem Sinne nicht vererbt, sondern der Nachwelt hinterlassen. Das sind in der Regel nicht die persönlichen Erben, sondern Organisationen oder Institutionen, die in einer direkten oder unmittelbaren Beziehung zu dem Nachlass stehen. Ein typischer Nachlass sind Druckwerke, die einer Bibliothek oder einem Museum als Nachlass hinterlassen werden.

Nachlass und Preisbindung

Der Rabatt ist ein gängiger Nachlass auf den ursprünglich angebotenen Verkaufspreis. Der rabattierte ist der letztendlich vom Endverbraucher zu bezahlende Preis. Das im Jahre 1933 in Deutschland eingeführte Rabattgesetz wurde im Juli 2001 außer Kraft gesetzt. Bis dahin war es die Grundlage für Preisnachlässe, die den Endverbrauchern von den Einzelhändlern gewährt, umgangssprachlich eingeräumt wurden. Dieser Nachlass war gesetzlich limitiert; als Barzahlungsrabatt betrug er maximal drei Prozent. Die Deckelung des Rabattes war gleichbedeutend mit einer Preisbindung. Heutzutage können die Anbieter frei über einen Nachlass entscheiden. Zu den gängigen Nachlassformen gehören:

• Barzahlungsnachlass
• Skonto
• Naturalienrabatt, auch Draufgaberabatt genannt
• Treuerabatt
• Saisonrabatt
• Jahresrabatt
• Umsatzbonus
• Sonderrabatt
Als Sonderrabatt wird der Nachlass in unterschiedlichen Branchen und Dienstleistungen bezeichnet. Sonderrabattformen sind der
• Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung
• Früh-/Spätbucherrabatt in der Tourismus- und Reisebranche
• Jubiläumsrabatt
• Aktionsrabatt
• Erstbestellrabatt
• Personalrabatt für Mitarbeiter

In all diesen und weiteren Fällen handelt es sich um einen Nachlass zugunsten des Waren- oder Leistungsempfängers. In der Kette vom Hersteller bis hin zum Endverbraucher kann in jeder Handelsstufe ein Nachlass gewährt werden; der Hersteller gegenüber dem Grossisten, der gegenüber dem Einzelhändler, und der seinem Kunden als dem Endverbraucher gegenüber. Der Nachlass verringert nicht den Umsatz, wohl aber den Gewinn. Oftmals steigt der Umsatz, weil die Waren mit Nachlass bevorzugt und in größerer Menge gekauft werden. Der dadurch steigende Gewinn relativiert sich jedoch, weil die Gewinnmarge um den nachgelassenen Anteil am Verkaufspreis sinkt.

Der Unternehmer muss bei der Gewährung eines Nachlasses abwägen, was er damit bezwecken möchte, und welche Auswirkung der Nachlass auf den Geschäftsverlauf hat. Beim Angebot mehrerer oder vieler Waren kann der Nachlass bei einigen Produkten trotzdem unterm Strich zu einer Umsatz- und Gewinnsteigerung führen. Sei es, weil andere Produkte trotz Erhöhung des Verkaufspreises gekauft werden, oder weil sie bei unverändertem Preisgefüge durch einen höheren Kundenzuspruch in größerer Stückzahl verkauft werden konnten. Das Risiko für den Händler liegt darin, dass er nicht im Vorhinein weiß, wie der Kunde reagiert. Hier hilft dem Unternehmer im Verlaufe seiner Selbstständigkeit eine mehrjährige Erfahrung. Darauf kann er aufbauen und in etwa die Kundenreaktion abschätzen.

Kunden werden naturgemäß dann misstrauisch, wenn Produkte mit dem Zusatz „Dauernachlass“ angeboten werden. Nach ihrem subjektiven Empfinden war der ursprüngliche Preis bewusst zu hoch angesetzt, oder die Warenqualität entspricht nicht dem ursprünglichen Verkaufspreis. Jeder Nachlass sollte als Verkaufshilfe wohl überlegt sein und weder von der Häufigkeit noch von der Höhe her überstrapaziert werden.

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