Nachrangdarlehen

NachrangdarlehenDer Begriff Nachrangdarlehen wird für zwei unterschiedliche Sachverhalte verwendet. Hierbei handelt es sich um eine Form der Darlehensabsicherung im Rahmen der Immobilienfinanzierung und um ein nachrangiges Unternehmensdarlehen. Gründer können mit beiden Formen des Nachrangdarlehens in Kontakt kommen, wenn sie für ihren Betrieb eine eigene Immobilie oder ein eigenes Grundstück nutzen und wenn sie die entsprechende Variante der Gründungsfinanzierung in Anspruch nehmen.

Das Nachrangdarlehen bei der Immobilienfinanzierung

Die Ansprüche aus einem Nachrangdarlehen werden bei einer gescheiterten Immobilienfinanzierung erst bedient, wenn die aus vorrangigen Darlehen hervorgegangene Verbindlichkeiten befriedigt wurden. Der Rang eines Immobiliendarlehens ergibt sich bei Eintragungen in verschiedenen Abteilungen des Grundbuches grundsätzlich aus deren Reihenfolge. Bei Grundbucheintragungen in derselben Abteilung richtet sich der Rang hingegen nach dem Datum der vorgenommenen Eintragung. Der Rang kann durch eine als Rangverzicht bezeichnete einvernehmliche Rechtshandlung der betroffenen Kreditgeber verändert werden. Als Nachrangdarlehen bei der Immobilienfinanzierung werden überwiegend Kredite über geringere Summen sowie Förderdarlehen und das Bauspardarlehen vergeben. Für den Kreditgeber bietet ein Nachrangdarlehen einen deutlich geringeren Schutz vor einem eventuellen Forderungsausfall als eine an erster Stelle im Grundbuch eingetragene Hypothek oder Grundschuld.

Das Nachrangdarlehen bei der Unternehmensfinanzierung

Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung werden Nachrangdarlehen dem Mezzanine-Kapital zugeordnet. Das sind Finanzierungsformen, welche im Bilanzrecht eine Stellung zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital einnehmen. Nachrangdarlehen sind dem typischen Fremdkapital ähnlicher als dem klassischen Eigenkapital und werden somit als Debt Mezzanine bezeichnet. In der Bilanz müssen sie als Verbindlichkeiten des Unternehmens ausgewiesen werden. Typische Kreditgeber rechnen das gesamte Mezzanine-Kapital jedoch üblicherweise dem Eigenkapital zu, da es die ihnen zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten nicht mindert. Im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation des Unternehmens werden Ansprüche aus einem Nachrangdarlehen erst bedient, wenn alle Gläubiger mit höherrangigen Ansprüchen befriedigt wurden. Infolge dieser Grundbestimmung stellt die Vergabe eines Nachrangdarlehens für den Kreditgeber ein überdurchschnittlich hohes Risiko dar. Diese Tatsache lässt vermuten, dass Kreditgeber für ein Nachrangdarlehen überdurchschnittlich hohe Zinsen verlangen. Das trifft nicht in allen Fällen zu, da einige günstige Finanzierungen wie in vielen Programmen die Förderkredite der bundesweiten Förderbank als nachrangige Darlehen vergeben werden. Besonders Förderkredite zur Existenzgründung vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Nachrangdarlehen, da sich ansonsten die weitere Kreditaufnahme für das junge Unternehmen als kaum möglich darstellen würde. Weitere häufig anzutreffende Kreditgeber bei nachrangigen Darlehen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung sind die eigenen Gesellschafter. Bei von diesen zur Verfügung gestellten Geldern ist zwischen einer Einlage und einem Darlehen zu unterscheiden. Die zusätzliche freiwillige Einlage eines Gesellschafters ist üblicherweise ohne feste Laufzeit, stattdessen jedoch mit einer Kündigungsfrist ausgestattet und gehört in voller Höhe zum Eigenkapital. Das Nachrangdarlehen eines Gesellschafters wird hingegen mit einer Laufzeitvereinbarung und einer vertraglichen Regelung über die zahlenden Zinsen vergeben, wobei sich naturgemäß auch die Zinsfreiheit vereinbaren lässt. Es gehört dem Mezzanine-Kapital an. Auch fremde Kreditgeber können einem jungen Unternehmen mit einem von ihnen ausgezahlten Nachrangdarlehen helfen. Dieses Verfahren wenden vor allem private Beteiligungsgesellschaften an, deren Gewinn in erster Linie im Verkaufserlös ihrer Beteiligungen bei der erhofften positiven Geschäftsentwicklung besteht. Bei nicht an der Börse notierten Unternehmen ist ein Erwerb der zunächst vom Kapitalgeber gehaltenen Anteile durch den Gründer üblich, sodass dieser anschließend alleiniger Eigentümer seines Unternehmens wird. Diese Form des Nachrangdarlehens durch Investoren bietet sich bei einer Unternehmensgründung an, wenn das Eigenkapital auch in Verbindung mit den möglichen Förderdarlehen für die Gründungsfinanzierung reicht und Banken eine umfangreiche Kreditvergabe als zu riskant ablehnen.

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