PKV oder GKV mit Zusatzversicherung

Die Frage „PKV oder GKV mit Zusatzversicherung“ stellt sich spätestens dann, wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen sichtbar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt. Der Pflichtversicherte in der GKV wird jetzt zu einem freiwilligen Mitglied. Er hat die Möglichkeit, zwischen der Zugehörigkeit zur GKV und einer Vollversicherung in der PKV auszuwählen. Die beinhaltet auf jeden Fall eine Kombination aus den drei Tarifen für die ambulante, die stationäre und für die Zahnbehandlung.

Einmal PKV – Immer PKV

Zu den gravierenden Unterschieden zwischen GKV und PKV gehören die Mitgliedschafts- sowie die Beitragsgestaltung. Die GKV ist eine Familienversicherung. Der Beitrag wird vom Hauptverdiener als dem Versicherungsnehmer bezahlt und anhand dessen Einkommen berechnet. Alle anderen Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert. In der PKV als einer personenbezogenen Versicherung gilt das Tarifsystem. Versicherungsnehmer und jeder einzelne Mitversicherte entscheiden ganz individuell über ihre Tarifqualität. Die reicht von einem Grund- oder Basisschutz, vergleichbar mit dem in der GKV, bis hin zu einer erstklassigen Privatversicherung. Der Privatversicherte ist überall ein Privatpatient, und im Rahmen der stationären Behandlung wird er bei einem deutlich höheren Honorarsatz auf Wunsch vom Chefarzt behandelt. Ohne Wenn und Aber wird die gesamte Apparatemedizin angewendet, die das jeweilige Krankenhaus bietet. Das kann sich der Privatversicherte selbst aussuchen, denn er hat eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Der freiwillig GKV-Versicherte hingegen muss sich weitestgehend mit dem zufriedengeben, was ihm seine gesetzliche Krankenkasse anbietet beziehungsweise vorgibt. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Regelleistung, die auch als Mindestleistung bezeichnet werden kann. In dieser Situation fällt die Entscheidung pro PKV denkbar leicht. Sie sollte jedoch in dem Bewusstsein getroffen werden, dass in späteren Jahren oder Jahrzehnten eine Rückkehr in die GKV immer schwieriger wird, bis hin zu unmöglich ab dem 55. Lebensjahr. Eine Möglichkeit für die erneute GKV-Mitgliedschaft ist das dauerhafte Arbeitseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Das lässt sich beispielsweise durch eine Teilzeitarbeit erreichen. In den meisten Fällen gibt es jedoch kaum einen Weg zurück in die GKV. Die hat in späteren Jahrzehnten, und spätestens beim Rentenbezug den entscheidenden Vorteil gegenüber der PKV, dass sich auch dann der Monatsbeitrag nach der Rentenhöhe richtet. Die ist niedriger als das bisherige Arbeitseinkommen, sodass auch der GKV-Beitrag deutlich sinkt. In der PKV tritt das genaue Gegenteil ein. Das Renteneinkommen ist gegenüber dem Arbeitseinkommen reduziert, während sich der einkommensunabhängige Versicherungsbeitrag regelmäßig erhöht.

Das eine tun und das andere nicht lassen

Die Frage PKV oder GKV mit Zusatzversicherung lässt sich mit dem eindeutigen Votum beantworten: Das eine tun, und das andere nicht lassen. Gemeint ist damit beides; also die freiwillige Mitgliedschaft in einer günstigen gesetzlichen Krankenkasse einerseits, und der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für ausgewählte Tarife andererseits. Wie es genannt wird, hält sich der Versicherte damit alle Optionen offen. In der GKV ist ihm sein Leben lang der vom jeweiligen Einkommen abhängige Monatsbeitrag sicher. Der sinkt bis auf einen überschaubaren Mindestbetrag und übersteigt nicht den für die Beitragsbemessungsgrenze geltenden Höchstbeitrag. Bei dieser Summe ist buchstäblich Schluss. Die private Zusatzversicherung für ausgewählte Tarife kann, sie muss aber nicht bis ans Lebensende fortgeführt werden. Sie kann ruhen gelassen bis hin zu gekündigt werden. Bei der privaten Zusatzversicherung kann sich der Versicherte ganz individuell und zeitnah entscheiden. Eine damit verbundene reduzierte medizinische Versorgung ist verkraftbar, weil durch die GKV jederzeit eine ordnungsgemäße Basisversicherung gewährleistet ist. Der Versicherte sorgt mit der PKV-Zusatzversicherung für einen dem Privatversicherten gleichwertigen Versicherungsumfang. Er kann aber auch bedarfsgerecht auf die wirtschaftlichen Schwingungen des Lebens reagieren, ohne seinen Krankenversicherungsschutz zu riskieren. Der Versicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber beziehungsweise vom Rentenversicherungsträger einbehalten und direkt, zusammen mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung, an die GKV überwiesen. Dadurch ist ein jederzeitiger, vollumfänglicher Versicherungsschutz garantiert.

Höhere Beitragsbelastung durch PKV-Zusatzversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bezieht respektive beschränkt sich auf den GKV-Beitrag. Die private Zusatzversicherung geht in voller Höhe zu Lasten des Versicherten. Es ist ausgesprochen selten, dass sich der Arbeitgeber an der PKV-Zusatzversicherung finanziell beteiligt. Auch der Rentenversicherungsträger beschränkt seinen Zuschuss zur Krankenversicherung auf den Beitrag zur GKV. Das große, entscheidende Plus ist für den Versicherten die Flexibilität, die ihm eine private Krankenzusatzversicherung bietet. Ohne sie wird der Leistungsumfang bei Qualität und Kostenbeteiligung sicherlich geschmälert. Solange sie besteht, sorgt sie jedoch in dem jeweiligen Tarif für eine im wahrsten Sinne des Wortes erstklassige Krankenversicherung. Das wirkt sich in jedem Alter ganz besonders bei aufwändigen Zahnbehandlungen sowie beim Zahnersatz aus. In jungen Jahren ist es die Zahnspange, und im späteren Alter sind es die dritten Zähne.

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