Rechtssicherheit beim Onlineshop und Abmahnungen vermeiden

Onlineshop Rechtssicher

Es gibt Personen, die jahrelang nach der perfekten Idee für ein eigenes Produkt oder einen eigenen Handel suchen. Und dann gibt es noch diejenigen, die plötzlich eine zündende Idee haben und sich erst dann mit dem Thema Onlineshop auseinandersetzen. Egal, auf welche Weise die Idee für den eigenen Onlineshop entsteht, eines ist dabei entscheidend: Er muss rechtssicher sein, denn Shop-Betreiber tragen auch Verantwortung. Eine Abmahnung kann zu empfindlichen Strafen führen und ist ein Ärgernis, das man mit etwas Vorbereitung umgehen kann.

Die gesetzliche Grundlage im Onlinehandel

Der Begriff Rechtssicherheit sollte nicht mit der Wahl der Rechtsform verwechselt werden. Um E-Commerce zu betreiben, ist es prinzipiell egal, ob man Einzelunternehmer ist, eine GmbH oder gar eine AG eröffnet. Bei der Rechtssicherheit handelt es sich um die Rahmenbedingungen, welche die Website im Sinne des Käuferschutzes erfüllen muss. Durch die Rechtssicherheit ergeben sich einige Fallstricke rund um Informationspflicht und Datenschutz, die man leicht übersehen kann, wenn man sich nicht ausreichend informiert.

Die wichtigsten Pflichtelemente für einen rechtssicheren Onlineshop

Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollten Shop-Betreiber schon vor dem Scharfschalten ihrer Website sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben für Onlineshops erfüllt werden. Shop-Betreiber, die am deutschen Handel teilnehmen möchten, sollten vor allem die nachfolgenden Punkte ernst nehmen.

AGB

AGB ist das Akronym für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Beim Onlineshopping treten unterschiedliche Gesetze in Kraft, so zum Beispiel § 433 BGB Kaufvertrag, aber auch die Inhalte des Fernabsatz- sowie des Telemediengesetzes. Doch Unternehmen, die täglich eine Großzahl an Geschäftsabschlüssen verbuchen, müssen versuchen, diese Abschlüsse sowie damit einhergehende Widerrufe oder ähnlich standardisiert zu regeln.

Diese die Gesetzbücher ergänzenden Regelungen werden in den AGBs festgehalten. Im stationären Handel müssen die AGB so aushängen, dass Kunden sie jederzeit ansehen können. Auch im Internet müssen sie im Sinne der Informationspflicht leicht zu finden sein. Idealerweise weisen Shop-Betreiber ihre Seitenbesucher aktiv auf die Geschäftsbedingungen hin.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, Experten mit der Erstellung der AGBs zu betrauen. Dies ist beispielsweise über die Website https://www.yourxpert.de/agb-erstellen-lassen möglich.

Impressum

In Deutschland herrscht Impressumspflicht. Ein großer Teil aller Abmahnungen hat damit zu tun, dass Websites kein oder ein nur unzureichendes Impressum haben. Doch welche Informationen müssen darin zu finden sein? Und wie muss es platziert werden?

5 Telemediengesetz regelt die Impressumspflicht und sagt aus, dass die sogenannte Anbieterkennzeichnung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Enthalten müssen folgende Dinge sein: Name und Geschäftsanschrift des Inhabers, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Registeramt und Registernummer, Umsatzsteueridentnummer, Berufsspezifisches und gegebenenfalls Angaben zur Aufsichtsbehörde.

Datenschutzerklärung

Gemäß §13 Telemediengesetz müssen Nutzer einer Website darüber informiert werden, welche Daten über sie in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden. Diese Pflicht wird auch durch die neue DSGVO sowie durch die Cookie-Pflicht gestützt.

Widerrufsbelehrung

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Widerrufsbelehrung nicht nur auf der Website selbst, sondern auch auf Bestellbestätigungen zu finden sein. Grundsätzlich beträgt die rechtliche Widerrufsfrist 14 Tage. Versäumen es Händler, ihre Kunden über den Widerruf zu belehren, verlängert sich diese Frist auf ein ganzes Jahr – dies liegt gewiss nicht im Sinne von Shop-Betreibern.

Bestell-Button

Um Abofallen und Verkaufs-Fallen zu verhindern, müssen Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie durch eine bestimmte Aktivität dem Kauf aktiv zustimmen. Diese Aktivität besteht meist aus dem Drücken des Bestell-Buttons, der mit „jetzt kostenpflichtig bestellen“ oder „jetzt kostenpflichtig kaufen“ bezeichnet ist.

Waren- und Versandkosten

Kosten müssen im Katalog oder Onlineshop immer korrekt und vollständig ausgezeichnet werden, so dass es keine versteckten Kosten gibt. Selbiges gilt für die Versandkosten: Diese müssen verständlich dargestellt werden, um Kunden vor bösen Überraschungen zu bewahren. Präzedenzfälle zeigen, dass eine unzureichende Erläuterung dem Verkäufer zu Lasten gelegt werden kann.

Zahlungsmöglichkeiten

Onlineshops bieten meist eine Reihe an Zahlungsmethoden und -konditionen an – oft auch den für sie teilweise nachteilhaften Rechnungskauf. Mindestens eine der angebotenen Zahlungsmethoden muss frei von zusätzlichen Gebühren sein. Fallen bei einem Zahlungsmittel Gebühren an, muss der Shop-Betreiber seine Kunden frühzeitig darauf hinweisen. So liegt die Entscheidung darüber, ob Gebühren in Kauf genommen werden oder nicht, allein beim Kunden.

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