So prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden

So prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden

Die Bonität Ihrer Kunden ist eine wichtige Voraussetzung, um Ihre Auftragsabwicklung reibungslos zu gestalten. Auch langjährige und zuverlässige Kunden können in eine Schieflage geraten. Von diesen Kunden wissen Sie jedoch, dass Sie Ihr Geld bekommen werden, sobald sich ihre „Schieflage“ wieder beruhigt hat.

Wie prüfen Sie jedoch die Bonität, wenn Sie neue Geschäftsbeziehungen eingehen?

Woher sollen Sie wissen, ob ein neuer Kunde, der mit einem vielversprechenden und interessanten Großauftrag winkt, auch wirklich so solvent ist, um Ihre Leistung entsprechend zu entlohnen? Auskunft zur Bonität von Unternehmen erhalten Sie bei Banken und durch Wirtschaftsauskunftsdateien. Diese stellen regelmäßig Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Privatleuten und Unternehmen zusammen. Ihre Hausbank beschafft Ihnen mit Nachweis eines berechtigten Interesses Informationen über einen potentiellen Neukunden, wobei sie allerdings das Bankgeheimnis wahrt und die wirtschaftlichen und finanziellen Auskünfte nur allgemein hält. Wirtschaftsauskunftsdateien erteilen Ihnen detaillierte Informationen über Rechtsform, Bankverbindung, Gesellschafter und Zahlungsverhalten. Gute Adressen sind Creditreform und Bürgel. Über Privatpersonen informiert Sie zusätzlich die Schufa, wenn Sie Mitglied sind.

Die Vergabe von Krediten sowie die Vergabe und die Annahme von Aufträgen hängen weitgehend von der Kreditwürdigkeit der involvierten Parteien ab. Wirtschaftsauskunftsdateien bedienen sich sogenannter Scoring-Programme. Dabei handelt es sich um Softwareprogramme, die die Kreditausfallwahrscheinlichkeit der angefragten Person oder Unternehmen berechnet. Das Ergebnis, der Score, ist vergleichbar mit den Ratings der großen Ratingagenturen auf dem Finanzmarkt. Ein negativer Score kann Sie rechtzeitig davon abhalten, einen scheinbar lukrativen Großauftrag anzunehmen, weil Sie durch den wahrscheinlichen Kreditausfall wohl eher einen Verlust als einen Gewinn realisieren würden.

Dieses negative Ergebnis kann auch zu schlechteren Kreditkonditionen für Ihre Geschäftskontakte führen. Sie müssen, ähnlich wie negativ geratete Länder und Unternehmen auf dem Finanzmarkt, höhere Zinsen für gewährte Kredite aufbringen. Der Score stellt eine Wahrscheinlichkeitsrechnung darüber an, wie das von Ihnen angefragte Unternehmen seine eigenen Verbindlichkeiten bedient und welchen Vertrauenswert es in diesem sensiblen Marktgeschehen genießt. Die Kreditwürdigkeitsanalyse ist eine Geheimwissenschaft für sich. Das Ergebnis berechnet sich auf der Grundlage statistisch-mathematischer Verfahren.

In die Berechnung fließen personenbezogene Daten wie Name, Geburtstag und Wohnort sowie die Finanzmerkmale ein. Dazu gehören die Bankverbindung, die Anzahl der geführten Konten, Leasing- und Mobilfunkverträge, unbezahlte Rechnungen, Mahnungen und Insolvenzen. Die Datensammler dürfen jedoch ausschließlich rechtskräftig festgestellte Kreditausfälle und Ansprüche speichern. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass Angaben zum Personenstand, Beruf, Kontostand, Vermögen und Nationalität nicht gespeichert werden. Unternehmen melden Banken und Auskunftsdateien, wenn ein Kredit nicht bedient, eine Rechnung nicht bezahlt oder ein Leasing-Vertrag nicht ausgeglichen wird.

Weitere Informationsquellen

Gerade diese Angaben sind für Sie bei einer eventuellen Auftragsvergabe jedoch interessant. Um einigermaßen verlässliche Auskünfte über diese Bereiche zu bekommen, gibt es jedoch noch andere Mittel. Bitten Sie Ihren potentiellen Geschäftspartner um Angabe von Referenzen. Diese Referenzen sind Unternehmen, für die Ihr möglicher Auftraggeber bereits tätig war. Sind diese Kunden zufrieden mit ihm, werden sie Ihnen positive Auskünfte erteilen. Auch das Internet ist behilflich. Geben Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die dort aufgelisteten interessanten Ergebnisse. Vergleichsportale oder soziale Medien wie Facebook und Twitter können eine interessante Informationsquelle sein. In diesen Medien sind die Unternehmen mit ihren Kunden regelmäßig in Kontakt. Sie hinterlassen ihre Postings auf der jeweiligen Seite, oft sind auch Bewertungen in Form von Kundenmeinungen dabei. Berücksichtigen jedoch, dass es sich um subjektive Wahrnehmungen handelt. Ist ein Kunde mit der Auftragsabwicklung unzufrieden, kann das viele Ursachen haben, die keinen Eingang in die vermeintlich negative Bewertung finden. Erst wenn die Ergebnisse in den Suchmaschinen und den sozialen Netzwerken überwiegend negativ ausfallen, sollten Sie vorsichtig sein.

Die Daten der Schufa und der Wirtschaftsauskunftsdateien sind oft nicht aktuell. Die Datensammler sind dazu verpflichtet, überholte Daten zu löschen, da diese zu schlechteren Konditionen bei der Kredit- und Auftragsvergabe führen können. Jeder Verbraucher hat ein Recht, einmal jährlich kostenlos seinen Score bei der Schufa zu erfragen. Stellt sich heraus, dass Daten hinsichtlich offen stehender Ansprüche nicht mehr aktuell sind, müssen die Auskunftsdateien diese bis zur endgültigen Klärung gegen Einsichtnahme von außen schützen. Verjährte Ansprüche sind zu löschen. Die Soring-Formel bleibt allerdings ein Geschäftsgeheimnis. Laut Bundesgerichtshof haben die Auskunftsdateien einen Anspruch auf ihr Geschäftsgeheimnis und müssen daher nicht offen legen, wie sie zu den einzelnen Scores der jeweils eingetragenen Personen und Unternehmen kommen (§ 34 BDSG).

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