Stammkapital

StammkapitalWer als Existenzgründer sein neues Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung führen möchte, der sollte sich auch mit dem Begriff Stammkapital auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich allgemein um die von den Gesellschaftern eingebrachte Kapitaleinlage. Im Gegensatz hierzu spricht man bei Aktiengesellschaften auch von Grundkapital.

Welche Bedeutung hat das Stammkapital?

Nach § 5 Abs. 1 des GmbHG muss das Stammkapital einer in Deutschland gegründeten GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Besonderheit stellt § 7 Abs. 2 GmbHG dar. Sind mehrere Gesellschafter vorhanden, muss jeder wenigstens ein Viertel seiner sogenannten Stammeinlage in den Betrieb einbringen. Dabei muss diese Summe wenigstens 12.500 Euro, also die Hälfte des Mindeststammkapitals betragen. Schließen sich beispielsweise drei Geschäftsfreunde zusammen, um eine GmbH zu gründen, muss jeder 12.500 Euro bereithalten, so dass das Stammkapital der GmbH 37.500 Euro beträgt. Mit diesem Betrag haftet eine GmbH. Auf diese Weise werden die weiteren privaten Vermögenswerte eines Gesellschafters geschützt, wenn zum Beispiel das Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit Insolvenz anmelden muss.

Kann das Stammkapital anderweitig verwendet werden?

Das Stammkapital darf nicht als sogenannte Sicherungseinlage betrachtet werden. Eine Verwendung ist nur nach einer notariellen Überprüfung möglich. So darf das Stammkapital bis zu einer Höhe von 1.500 Euro ausschließlich für die Kosten der eigentlichen Geschäftsgründung verwendet werden. Reichen diese Mittel und ggf. andere Finanzierungsmittel für den Aufbau des Unternehmens nicht aus, so dürfen weitere Beträge aus der Stammeinlage erst freigegeben werden, wenn eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist. Verständlicherweise kann das Stammkapital nicht vollständig aufgebraucht werden, da es ja in erster Linie für die Haftung der GmbH vorgesehen ist. So ist es auch nicht möglich, dass die Stammeinlage einem Gesellschafter zurückgezahlt wird, wenn dieser noch Gesellschafter der GmbH ist. Tritt man jedoch als Gesellschafter vor der Erbringung seines Stammkapitalbeitrages aus dem Unternehmen aus, so müssen die restlichen Gesellschafter den Differenzbetrag erbringen, um die Haftung sicherzustellen.

In der EU gelten andere Rechte

Anders sieht es aus, wenn man in einem anderen EU-Land eine GmbH gründen möchte. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu dargelegt, dass es jeden freisteht, in welchem EU-Land er sich niederlassen möchte. Zudem muss sich der Existenzgründer dann an die Rechtsvorschriften des Gründungsstaates halten. Dies führte dazu, dass eine neue Rechtsform der Kapitalgesellschaft eingeführt wurde, der Private Company Limited by Shares, die sich nach britischem Recht richtet. Bei dieser Art Kapitalgesellschaft wird ein Mindeststammkapital nicht mehr festgelegt. Üblich ist, dass es nur wenige britische Pfund beträgt. Mittlerweile hat es verschiedene Versuche gegeben, auch die deutsche GmbH im internationalen Wettbewerb zu stärken. Ziel ist die Senkung der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe des Stammkapitals. Seit 2008 kann anstelle einer GmbH eine sogenannte Unternehmergesellschaft als haftungsbeschränktes Unternehmen, kurz UG, gegründet werden. Hierbei beträgt das Stammkapital nur noch 1 Euro. Jedoch muss diese neue Rechtsform jährlich eine Rücklage erbringen, welche 25 % des Gewinns beträgt. Diese Summe muss solange in die Rücklage eingezahlt werden, bis das hierzulande übliche Stammkapital von 25.000 Euro erbracht ist. Problematisch ist nur, dass etliche Jungunternehmen erst einmal diesen Gewinnüberschuss erwirtschaften müssen. In der Praxis werden von den meisten Existenzgründern einer UG wenigstens 1.000 Euro eingezahlt.

Die Nachteile eines geringen Stammkapitals

Wegen dieser geringen Einlage einer UG wird natürlich die Bonität bei den Banken und auch Geschäftspartnern eingeschränkt. Verständlicherweise sind daher hierzulande die meisten Existensgründer bemüht, eine richtige GmbH mit 25.000 Stammkapital anzumelden. Übrigens können bei einer GmbH auch Sacheinlagen eingebracht werden, was bei einer UG nicht möglich ist. Ein teurer Maschinenpark kann dann schnell die gewünschten 25.000 Euro erreichen. Es stellt einen entsprechenden Gegenwert dar. Für den Kunden kann eine UG fatal sein. Bei einer Insolvenz besteht bei einer GmbH die Pflicht, dass die Gesellschafter auf alle Fälle die Haftungshöhe von 25.000 Euro erbringen müssen, auch wenn das Stammkapital in dieser Höhe noch nicht eingezahlt werden konnte. Bei einer UG ist das Stammkapital nicht zu erbringen und der Gläubiger geht unter Umständen leer aus.

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