Umsatzerlös

UmsatzerlösSynonyme für den Begriff Umsatzerlös sind u. a. Umsatz, Erlös oder Verkaufserlös.

Wenn vereinfacht davon ausgegangen wird, dass der Verkaufspreis eines Produkts konstant und unabhängig von der Absatzmenge ist (wenn also Mengenrabatte vernachlässigt werden), so ergibt sich der Umsatzerlös rechnerisch aus dem Produkt aus Einzelverkaufspreis und der Absatzmenge.

Werden zum Beispiel in einem Restaurant an einem bestimmten Tag von einem bestimmten Gericht 14 Stück zu je 10,50 Euro verkauft, so beträgt die Tageseinnahme an genau diesem bestimmten Gericht

10,50 Euro * 14 = 147,00 Euro

und wird dem Umsatzerlös zugeordnet - ebenso wie die Einnahmen aus anderen Speisen und Getränken.

Zum Umsatzerlös zählen jedoch nur jene Gelder oder Forderungen, welche durch die sogenannte gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingenommen werden. Das bedeutet: Würde der Geschäftsführer des Restaurantbetriebs eine alte Kaffeemaschine aus dessen Inventar veräußern, so könnte die Bareinnahme, auch wenn sie in die Tageskasse eingezahlt wird, nicht unter Umsatzerlös verbucht werden, da die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Veräußerung von Speisen und Getränken ist, nicht aber von Elektrogeräten.

Dem Umsatzerlös werden jedoch nicht nur gebuchte (und geflossene) Einnahmen zugerechnet, sondern auch offene Forderungen für bereits gelieferte Ware oder geleistete Dienstleistungen, die der Unternehmer dem Kunden in Rechnung gestellt hat.

Hierzu ein Beispiel:

Ein Kunde kauft in einem Möbelgeschäft am Tag X ein Sofa für 1 000,00 Euro inkl. Anlieferung zum Kunden ins Wohnzimmer, die aber auf einen späteren Tag Y terminiert ist. Bei Abschluss des Kaufvertrags am Tag X leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro und vereinbart mit dem Verkäufer, den Restbetrag über 800,00 Euro unmittelbar nach Anlieferung am Tag Y zu bezahlen.
In diesem Beispiel hat das Möbelhaus de facto Einnahmen von 200,00 Euro am Tag X sowie 800,00 Euro am Tag Y, während jedoch einzig am Tag X ein Umsatzerlös von 1 000,00 Euro gebucht wird.

Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen wird oftmals stark vereinfacht. Während in der Realität z. B. ein Produktionsunternehmen, das von einem bestimmten Artikel täglich 10 000 Stück fertigt, diesen zu einem wesentlich günstigeren Einzelpreis anbieten kann als ein Hersteller, der den gleichen Artikel in einer Auflage von "nur" 1 000 je Tag produziert, so werden dagegen im Rechnungswesen Einzelpreise häufig als konstant und unabhängig von der Fertigungs- bzw. der Verkaufsmenge (innerhalb eines definierten Zeitintervalls) angenommen, sodass gilt:

Umsatzerlös = Einzelpreis * Menge

und somit der Umsatzerlös mit zunehmender Verkaufszahl linear (geradlinig) steigt.
Beispiel: 1 Erzeugnis kostet 5,00 Euro, 2 kosten folglich 10 und 1 000 Stück entsprechend 5 000,00 Euro.

Grundsätzlich gilt für den Umsatzerlös: Wird nichts verkauft, entsteht auch kein Erlös.
Anders ist es mit den Kosten aufgrund des Fixkostenanteils, der unabhängig von der verkauften Stückzahl und deshalb auch dann vorhanden ist, wenn kein Umsatzerlös entsteht.
Dies hat zur Folge, dass viele junge Unternehmen in der Anfangsphase ihrer Existenz die relativ hohen Kosten durch ihren verhältnismäßig geringen Umsatzerlös nicht kompensieren können und folglich Verluste "einfahren". Erst nach einiger Zeit, in der sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat mit der Folge, dass die Verkaufszahlen in dieser Phase angestiegen sind, ist der Umsatzerlös höher als die Gesamtkosten und das Unternehmen wirtschaftet im Gewinnbereich.

In diesem Zusammenhang gilt die Definition

Gewinn = Umsatzerlös - Kosten,

sodass der Unternehmer, sofern er sich über die ungefähre Höhe seiner laufenden Kosten bewusst ist und ihm eine gewisse (gewünschte) Gewinnspanne vorschwebt, er den erforderlichen Umsatzerlös mit der Rechnung

Umsatzerlös = Kosten + Gewinn

ermitteln kann.

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