Unternehmensnachfolge

UnternehmensnachfolgeBesonders der deutsche Mittelstand basiert in vielen Fällen auf dem Eigentum, den Ideen oder auch nur den Anteilen von Familien. Oftmals bedeutet das aber auch, dass nach einigen Jahren die Frage nach der Führung des Unternehmens laut wird. Die Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Punkt, da eben noch so viele Unternehmen in der Hand von Familien oder den Gründern liegen. Die deutschen Gesetze kennen in diesem Punkt ganz unterschiedliche Regelungen - dabei kommt es vor allem darauf an, ob ein Gründer oder Besitzer noch selbst entscheiden kann, ob das Eigentum auf einen Verwandten übergeht.

Die verschiedenen Regelungen für die Unternehmensnachfolge

Bei der Nachfolge für ein Unternehmen kommt es in vielen Fällen darauf an, dass man sich in die richtige Richtung begibt und schon frühzeitig die Angelegenheiten so regelt, dass es am Ende keine Probleme mit der Unternehmensnachfolge gibt. So kann abgesichert werden, dass ein Unternehmen aus dem Mittelstand im Zweifel eines Unfalls oder eines nicht gesehenen Zwischenfalls auch weiterhin die Kontrolle über die Geschäfte behält, ohne dass es dazu kommt, dass es einen Streit um die Nachfolge der Anteile und somit über die Leitung des Unternehmens gibt. In manchen Fällen - das ist besonders in den familiären Unternehmen des Mittelstands ein Problem - kann die Frage nach der Unternehmensnachfolge nämlich ganze Unternehmen auf Eis legen. Es gibt aber auch Situationen, in denen ein Familienbetrieb im Anschluss nicht mehr von Angehörigen der Gründer oder eigentlichen Eignern übernommen werden kann. In diesem Fall braucht es die Hilfe von extern, mit der man eine Übernahme des Unternehmens und somit eine Unternehmensnachfolge in die Wege leiten kann. Natürlich kommt es in manchen Fällen auch vor, dass das Unternehmen zwar an jemanden geht, aber diese Person im Anschluss nicht auch die Leitung des Unternehmens übernimmt. Diese Art der Unternehmensnachfolge sorgt dafür, dass kein klassischer Fall der Nachfolge eintritt.
Effektiv gibt es drei Fälle für die Unternehmensnachfolge:

  • Nur in Familienunternehmen gibt es überhaupt eine klassische Regelung für die Unternehmensnachfolge. Immerhin geht es hier um die Anteile, die es braucht, um das Unternehmen zu führen und die Entscheidungen zu fällen. Eine klassische Erbregelung mit der Nachfolge sollte klar definiert sein.
  • Natürlich kann bei der Unternehmensnachfolge auch das Eigentum an jemanden außerhalb der Familie gehen. Hier muss aber die Leitung eindeutig übernommen werden, damit die Unternehmensnachfolge auch wirklich geregelt wird.
  • Sollte keine Regelung für die Unternehmensnachfolge getroffen werden, kann das Unternehmen an die Firmenbörse gehen. Hier kommt es natürlich auf die weiteren Anteile an und darauf, ob die entsprechenden Firmen an der Firmenbörse durch jemanden aufgekauft werden.

Die Firmenbörse ist eine Institution, bei der führungslose Unternehmen übernommen werden können. Dieser Weg steht sowohl Existenzgründern offen wie auch anderen Firmen, die diese Unternehmen einfach aufkaufen können.

Die Funktion der Firmenbörse in der Unternehmensnachfolge

Kommt es dazu, dass ein Unternehmen in der freien Wirtschaft nicht mehr durch jemanden geleitet wird, muss das Unternehmen trotzdem nicht zwangsweise liquidiert werden. Vor allem geht es dabei um die Mitarbeiter - bei einer Ein-Mann-Gesellschaft führt der Tod bzw. der Abtritt aus der Unternehmensführung natürlich automatisch zu einem Mangel an der Unternehmensnachfolge. Anders sieht es aus, wenn das Unternehmen eigentlich gesund ist und man sich so einen Investor suchen kann. An der Firmenbörse werden die verschiedenen Firmen gehandelt und können durch andere Unternehmen aufgekauft werden. Auch Existenzgründer haben hier die Möglichkeit, einfach in eine fremde Firma einzusteigen und sie gegen einen Aufkauf der Anteile und eine kleine Gebühr zu übernehmen. Selbst dann, wenn die Unternehmensnachfolge also nicht klar geregelt ist, muss es nicht unbedingt bedeuten, dass die Firma völlig vom Markt verschwindet.

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