Der Begriff „Verlust“ ist u. A. ein Begriff der Betriebswirtschaftslehre, der Finanzwissenschaften und der Buchhaltung. Wie der Wortstamm bereits vermuten lässt, beschreibt er den monetären Betrag, der innerhalb einer bestimmten Wirtschaftsperiode (in der Regel eines Buchungsjahres) im direkten Bezug auf die Vorperiode verloren wurde bzw. entgangen ist. Um das System des Verlustes – bzw. dem Pendant des Gewinns – nachvollziehen zu können, bedarf es zunächst der Erläuterung einiger Grundbegriffe aus der Buchhaltung bzw. aus den Finanzwissenschaften. Diese sollen im Folgenden vorgenommen werden.
Die Bestandskonten werden sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite einer jeden Bilanz aufgeführt. Man differenziert daher zwischen aktiven und passiven Bestandskonten. Bestandskonten weisen zum Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode (in der Regel des Geschäftsjahres) einen Anfangsbestand aus. Dieser ergibt sich aus der vorherigen Geschäftsperiode (dortiger Schlussbestand). Die Bestandskonten wirken sich jedoch zu keiner Zeit auf den positiven und / oder negativen Erfolg der Geschäftsperiode aus. Dies beruht auf der Tatsache, dass sie zum Ende der betreffenden Geschäftsperiode bzw. zum Ende des Geschäftsjahres nicht über das Konto der Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen werden. Allein dieses ist jedoch für die Ausweisung und Ermittlung des Gewinns oder Verlusts relevant.
Im direkten Gegensatz zu den oben beschriebenen Konten des Bestandes (Bestandskonten) werden die Konten des Erfolges (Erfolgskonten) nicht direkt innerhalb der Bilanz eines Unternehmens aufgeführt. In logischer Konsequenz haben sie demzufolge auch keinen Anfangsbestand zu Beginn der Wirtschaftsperiode / zu Beginn des Geschäftsjahres. Differenziert wird hier zwischen den Subtypen der Aufwands- und Ertragskonten. Innerhalb der Wirtschaftsperiode wird hier jeder einzelne Gewinn (Ertrag) und Verlust (Aufwand) verbucht. Jedes Aufwand- und Ertragskonto ist dem sogenannten Gewinn- und Verlustkonto (kurz: GuV-Konto) untergeordnet. Die Salden der Ertrags- und Erfolgskonten werden zum Ende der jeweiligen Wirtschaftsperiode / des jeweiligen Geschäftsjahres in das Gewinn- und Verlustkonto übertragen. Der sich hieraus ergebende Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wiederum wird in das Eigenkapitalkonto (passives Bestandskonto) übertragen. Bei der Berechnung des Verlusts bzw. des Gewinns werden neben den gängigen betrieblich bedingten Aufwendungen und Erträgen (Kosten und Leistungen) auch betriebsfremde Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Positionen, die üblicherweise nicht dem direkten Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Sie sind somit nicht betriebsspezifisch. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die Reparatur eines Gebäudes nach einem Sturmschaden, das Sponsoring einer Stiftung oder die außerplanmäßige Reparatur eines Personenkraftwagens des betriebseigenen Fuhrparks handeln. Erträge und Aufwendungen, die einen periodenfremden Charakter aufweisen (Erträge und Aufwendungen aus der vorherigen Wirtschaftsperiode / des vorherigen Geschäftsjahres) dürfen bei der Ermittlung von Gewinn und Verlust der aktuellen Geschäftsperiode nicht berücksichtigt werden.
Aus den oben beschriebenen Ausführungen lässt sich herleiten, dass das Gewinn- und Verlustkonto relevant für die Ermittlung eines Verlusts oder Gewinns ist. Überschreitet die Summe aller Aufwandskonten die Summe aller Ertragskonten, so hat sich in der laufenden Geschäftsperiode (bzw. der abgeschlossenen Geschäftsperiode) ein Verlust ergeben (Aufwandsüberschuss). Überschreitet hingegen die Summe aller Ertragskonten die Summe aller Aufwandskonten, so ergibt sich für das abgeschlossene Geschäftsjahr ein Gewinn (Ertragsüberschuss).
Der Verlust wird innerhalb der Buchhaltung von Unternehmen auch Jahresfehlbetrag und / oder Reinverlust (reiner Verlust) genannt.