Wettbewerbsverbot

WettbewerbsverbotEs gibt verschiedene Bestandteile in Arbeitsverträgen, die auch nach der eigentlichen Beschäftigung einen direkten Einfluss auf die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern haben. Das Wettbewerbsverbot ist hier mit Sicherheit eines der am meisten genutzten Beispiele. Besonders in hohen Positionen und in den Fachbereichen wird sehr gerne untersagt, direkt nach dem Ende der Beschäftigung für ein anderes Unternehmen in der Branche tätig zu sein. Das soll Unternehmensgeheimnisse schützen und dafür sorgen, dass Entwicklungen nicht direkt bei dem Wettbewerber landen. Allerdings gibt es verschiedene Bedingungen, die an dieses Wettbewerbsverbot geknüpft sind.

Die genaue Definition vom Wettbewerbsverbot

Generell gibt es zwei verschiedene Arten von einem Wettbewerbsverbot. Zum einen gibt es natürlich das klassische Wettbewerbsverbot, das noch während der eigentlichen Tätigkeit aktiv ist. Es besagt eigentlich nicht mehr, als dass ein Arbeitnehmer während seiner Arbeit für eine Firma nicht für ein Unternehmen aus der gleichen Branche tätig sein darf. Umfassend erklärt der Passus, der in den meisten Verträgen zum Standard geworden ist, auch, dass man generell dem eigenen Arbeitgeber in keiner Form Konkurrenz machen darf. Da es ein Arbeitgeber nicht prinzipiell verbieten kann, dass man neben der eigentlichen Arbeit auch noch eine Selbständigkeit durchführt, bedeutet das alles in allem, dass der Arbeitnehmer nicht im gleichen Bereich tätig werden darf.
Das Wettbewerbsverbot kann aber in verschiedenen Bereichen auch nach der eigentlichen Arbeit noch aktiv sein. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, kann die Klausel für das Wettbewerbsverbot noch immer aktiv sein und zum Beispiel verbieten, dass man direkt nach der eigenen Arbeit für ein anderes Unternehmen aus der Branche aktiv wird. Da prinzipiell die Freizügigkeit im Sinne der Arbeitssuche gewährt sein muss, muss ein Arbeitnehmer entschädigt werden, der durch das Wettbewerbsverbot in der Suche nach einem neuen Job eingeschränkt wird. Dabei handelt es sich um eine Karenzentschädigung, dessen Höhe im HGB geregelt ist und dafür sorgen muss, dass der Arbeitnehmer weiterhin seinen Lebensstandard halten kann.
Die genauen Optionen für ein Wettbewerbsverbot in einem Arbeitsvertrag und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehen wie folgt aus:

  • Nur bis zu maximal zwei Jahren darf ein solches Verbot für den Arbeitnehmer verhängt werden. Alle Klauseln, die länger andauern, sind komplett ungültig.
  • Mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes muss als Entschädigung gezahlt werden, wenn das Wettbewerbsverbot erhalten bleibt.
  • Ein Wettbewerbsverbot kann nicht grundlos in den Vertrag aufgenommen werden. Es braucht eine begründete und vor allem geschäftlich relevante Aussage, weswegen das Wettbewerbsverbot erhalten bleiben sollte.

Da die meisten Menschen von ihrer Aktivität in der Branche abhängig sind, wird in der Regel eine recht hohe Vergütung für die Aufnahme von einem Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag gezahlt. Aber nicht immer basiert das alleine auf dem Willen des Arbeitgebers - manchmal gibt es auch gesetzliche Gründe für ein Wettbewerbsverbot.

Gesetzliche Wettbewerbsverbote in verschiedenen Szenarien

Auch der Gesetzgeber hat in verschiedenen Bereichen ein Interesse daran, dass ein Arbeitnehmer oder ein Mitglied eines Vorstands nicht nebenher noch für andere Unternehmen aus der eigenen Branche aktiv ist. Wer zum Beispiel eine Ein-Mann-GmbH führt, wird in jedem Fall Probleme mit der Steuer vermeiden wollen und muss seine Aktivitäten daher mehr als nur transparent darlegen, wenn es um die Steuer geht. Außerdem gibt es auch noch die entsprechenden Entwicklungen im Bereich der Vorstände. Wer in einer AG, einer GmbH oder einem anderen Unternehmen dieser Art in einem Vorstand sitzt, darf schon aus Gründen der Geheimhaltung und der Treuepflicht nicht auch noch in einem anderen Unternehmen dieser Art aktiv sein. In manchen Fällen soll das Wettbewerbsverbot also vor allem davor schützen, dass es am Ende zu Konflikten bei den Interessen kommt. Das Wettbewerbsverbot hat also in den verschiedenen Bereichen einen tieferen Sinn und kann auch bei der Regulierung der Märkte helfen.

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