Zahlungsunfähigkeit

ZahlungsunfähigkeitLiquidität und Zahlungsunfähigkeit

Der Begriff bezieht sich auf die Liquidität eines Unternehmens. Ganz allgemein steht Liquidität für das Vorhandensein der monetären Bewegungsfreiheit. Das Unternehmen ist also in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten termingerecht nachzukommen. Falls dies nicht der Fall ist, ist das Unternehmen illiquide. Das finanzielle Gleichgewicht ist dann dermaßen gestört, dass Zahlungsunfähigkeit besteht. Der Bestand an unmittelbar verfügbaren Mitteln reicht nicht mehr aus, alle fälligen Forderungen der Gläubiger zu bezahlen.

Rechtliche Definition der Zahlungsunfähigkeit

Im deutschen Sprachgebrauch existieren neben der Zahlungsunfähigkeit viele verschiedene Begriffe wie die Insolvenz oder den Bankrott, die im Alltag von vielen als Synonyme verwendet werden, aber trotzdem oftmals rechtlich etwas anderes bedeuten. Um Klarheit in den begrifflichen Dschungel zu bringen, seien im Folgenden die wichtigsten Begriffe voneinander abgegrenzt: So ist der Terminus der Zahlungsunfähigkeit in § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung definiert: Ein Schuldner ist demnach zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Es bezieht sich also darauf, dass die liquiden Mitteln des Unternehmens zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichen, die bestehenden und gerade fälligen Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Wie man an der rechtlichen Grundlage sieht, ist die Zahlungsunfähigkeit ein Zustand, der auch wieder behoben werden kann, da es sich immer um eine Momentaufnahme handelt. Liquidität kann beispielsweise wieder hergestellt werden, wenn eigene Forderungen des Unternehmens an Schuldner beglichen werden.

Zahlungsstockung

Diese ist für das Unternehmen weniger schlimm als die Zahlungsunfähigkeit. Der Betrachtungshorizont ist in diesem Falle wesentlich kürzer. Das Unternehmen kommt einer Zahlungsverpflichtung zum Beispiel nur kurzfristig nicht nach. Wenn innerhalb einer Drei-Wochen-Frist die Zahlungsunfähigkeit wieder behoben ist, dann spricht man von einer bloßen Zahlungsstockung.

Bankrott

Der Begriff Bankrott kommt im Gegensatz zu der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung im deutschen Insolvenzrecht nicht vor. Einzig im Strafrecht wird er als vorsätzlicher Straftatbestand bei Insolvenzdelikten genannt. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf diesen nicht näher eingegangen.

Überschuldung

Wesentlich gravierender für Unternehmen ist der Zustand der Überschuldung. Dieser liegt vor, wenn das gesamte Vermögen im Unternehmen, das sich aus Anlage- und Umlaufvermögen zusammensetzt, kleiner ist als die Schulden. Buchhalterisch ausgedrückt übersteigt in diesem Fall die Summe der Passiva die Summe der Aktiva in der Bilanz.

Insolvenz und Insolvenzrecht

Die Insolvenz ist im Gegensatz zur Zahlungsunfähigkeit ein dauerhafter Zustand, was im schlimmsten Fall zur Auflösung des Unternehmens des Schuldners führen kann. Das deutsche Recht kennt dabei drei Insolvenzgründe, von denen zwei zwingend einen Insolvenzantrag nach sich ziehen müssen. Diese sind die zuvor vorgestellten Zustände der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann vom Unternehmen ein solcher Antrag gestellt werden, es ist allerdings nicht zwingend notwendig. Bei der rechtlichen Betrachtung ist allerdings zu beachten, dass der Sachverhalt der Überschuldung bei natürlichen Personen und Einzelunternehmen nicht vorliegen kann. Diese haften sowieso mit ihrem Privatvermögen und dementsprechend bedeutet eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gleichzeitig die persönliche Zahlungsunfähigkeit.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram