Zahlungsverzug

ZahlungsverzugKein Unternehmen kann existieren, wenn es nicht regelmäßig und rechtzeitig für seine erbrachte Leistung bezahlt wird. Es ist selbst Schuldner und muss fällige Rechnungen, Abgaben und Löhne bezahlen und ist auf diese Einnahmen angewiesen. Diese Zahlungskette durchzieht alle Stationen von der Herstellung eines Produktes, bis es beim Endverbraucher angekommen ist. Alle Beteiligten vom Hersteller bis zum Auftraggeber des Endkunden haben Einnahmen und Ausgaben, mit denen sie ihr Geschäft betreiben müssen. Jede Störung durch einen Zahlungsverzug bringt diese Kette in Unordnung. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, weil es selbst horrende Außenstände zu verkraften hat. Es zieht damit seine Gläubiger in den Strudel der fehlenden Einnahmen.
Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass die Endkunden, also diejenigen, die von einer Leistung letztendlich profitieren, oftmals die schlechtesten Zahler sind. Sie gehen bewusst in Zahlungsverzug und werden in ihrer schlechten Zahlungsmoral sogar von Ratgebersendungen in den Medien unterstützt. Deshalb der Rat besonders an alle Existenzgründer:
Führen Sie eine strikte Buchhaltung über fällige Einnahmen und Ausgaben. Bezahlen Sie selbst Ihre fälligen Rechnungen ohne Zahlungsverzug und bleiben Sie hartnäckig, wenn Ihre Kunden die Bezahlung korrekt erbrachter Leistung bewusst verschleppen.

Die rechtliche Situation bei Zahlungsverzug

In vielen Fällen haben die Unternehmer/innen durch Fehler in der Rechnungslegung den Zahlungsverzug selbst erst ermöglicht. Dazu gehören vorrangig:

  • gelegte Rechnungen von Handwerker/innen, denen kein bestätigtes Aufmaß zugrunde liegt,
  • Rechenfehler in der Rechnung
  • sowie keine Angabe des Zahlungszieles.

Existenzgründer/innen sollten sich deshalb vom ersten Tag ihrer Selbstständigkeit an zumindest einen Rechnungsvordruck anlegen, der alle rechtlich wichtigen Angaben beinhaltet. Dazu gehört auch das besagte Zahlungsziel.
Gerät der Rechnungsempfänger in Zahlungsverzug, sollte der Unternehmer differenziert vorgehen. Im Laufe der Zeit lernt er seine Kunden kennen und er weiß vielleicht sogar, dass sein Kunde Schwierigkeiten mit der Bezahlung hat. Ein freundliches, aber dennoch nachdrückliches Gespräch leitet oftmals die Zahlungswilligkeit ein. Liebe Existenzgründer, lassen Sie sich jedoch nicht von Versprechen wie: „ich habe heute überwiesen“ oder „tut mir leid, der Überweisungsvordruck ist verloren gegangen“ hinhalten. Dies sind erfahrungsgemäß Ausreden, und jedes Mal, wenn Sie darauf hereinfallen, bestärken Sie Ihren Kunden in seiner Hinhaltetaktik. Anders verhält es sich bei notorischen Nichtzahlern. Für Mahnungen gibt es keine verbindlichen Fristen und auch keine Anzahl. Mahnen Sie maximal zweimal mit einer angemessenen Frist. Befindet sich der Kunde dann immer noch im Zahlungsverzug, steht Ihnen jeder Rechtsweg vom Mahnbescheid bis zur Klage offen. Leider verlaufen diese für Sie zunächst kostenpflichtigen Verfahrenswege oftmals im Sande, weil der Kunde insolvent ist.

Was tun, wenn eigene Rechnungen nicht bezahlt werden können?

Fast alle Existenzgründer/innen sind in der Anfangsphase nicht mit ausreichendem Kapital ausgestattet. Sie sind deshalb auf die pünktliche Bezahlung durch ihre Kunden angewiesen. Geraten diese in Zahlungsverzug, können diese Jungunternehmer/innen ihre fälligen Rechnungen an Lieferanten, Abgaben und Löhne nicht rechtzeitig bezahlen. Sie geraten selbst in Zahlungsverzug. Ihre Bank gewährt ihnen in dieser Phase ohnehin keinen Kredit und die anfallenden Zinsen wären ohnehin kontraproduktiv.
Die psychische Situation ist für diese Existenzgründer/innen verheerend. Sie, die vielleicht selbst noch nie eine Rechnung zu spät bezahlt haben, stehen nun mit einem Berg von fälligen Rechnungen weit im Minus. Gehen Sie in die Initiative! Ihr Großhändler kann bisher nicht wissen, dass Sie zahlungswillig sind, aber aus dieser Zwangslage heraus nicht bezahlen können. Sprechen Sie mit ihm. Fast in jedem Fall gelingt es Ihnen, einen Zahlungsaufschub oder Zahlungsplan zu erwirken. Bezahlen Sie andererseits eventuelle Steuern und Krankenkassenbeiträge. Diese Institutionen kennen keine Gnade und haben schon Firmen wenige Tage vor der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ohne Rücksicht auf verloren gehende Arbeitsplätze in die Insolvenz versenkt.
Es gibt kein Unternehmen, das sicher vor einem Zahlungsverzug seiner Kunden oder vor eigenem Zahlungsverzug gefeit ist. Vermeiden Sie als Existenzgründer/in jedoch jede Hinhaltetaktik und sorgen Sie für die rechtliche Grundlage durch ordnungsgemäße Rechnungslegung und ein organisiertes Mahnwesen.

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