Ausschnittsfactoring

AusschnittsfactoringDas Ausschnittsfactoring beschreibt den selektiven Forderungsverkauf. Sie verkaufen nicht ein gesamtes Forderungspaket, sondern lediglich einzelne Forderungen ausgewählter Kunden. Mit dem selektiven Forderungsverkauf ausgewählter Debitoren erhöhen Sie gezielt Ihre Liquiditätszuflüsse und reduzieren Ihr Forderungsausfallsrisiko. Welche Ihrer Kunden gehören zu dem Kreis ausgewählter Debitoren, deren Forderungen Sie mit diesem beliebten Finanzierungsmodell an einen Factor verkaufen? Dieser Kundenkreis sind Debitoren mit einer hohen Zahlungsmoral, die als Schnellzahler auch eingeräumte Skontoabzüge in Anspruch nehmen. Eine weitere Gruppe besteht aus Kunden, gegen die Ihnen aufgrund von kleinen Rechnungsbeträgen ausschließlich Forderungen im geringen Umfang zustehen. Diese in der Regel niedrigen Rechnungsbeträge stehen oft in keinem Verhältnis zu Ihrem Arbeitsaufwand, diese Forderungen einzutreiben.

Kundenfreundliche Factoringgesellschaften bieten Ihnen den selektiven Forderungsverkauf bereits ab geringen Summen von 40 bis 50 Euro an. Sie planen Ihren selektiven Forderungsverkauf und entscheiden, welche Kundenforderungen in Ihr Factoringpaket einfließen. Sie entscheiden, welche Forderungen von Schnell- und Skontozahlern und welche Rechnungen mit hohen oder niedrigen Beträgen Sie mit dem Ausschnittsfactoring veräußern. Sie kalkulieren zunächst Ihren Liquiditätsbedarf und gleichen diese Summe mit der Summe Ihrer offenen Debitorenrechnungen ab. Welche offenen Debitorensalden ergeben im Durchschnitt den von Ihnen berechneten Liquiditätsbetrag? Entscheiden Sie sich für das Modell des echten Factorings, übernimmt der Factor das volle Forderungsausfallrisiko, das er sich durch einen Sicherungseinbehalt entsprechend vergüten lässt. Diesen berechnen Sie mit einem Puffer von 15 bis 20 Prozent, den Sie auf den von Ihnen gewünschten Liquiditätsbetrag hinzurechnen. Nehmen Sie die Dienstleistungen Ihres Factors in Zukunft regelmäßig in Anspruch, zeigen also gleiches Bestellverhalten, ist auf dieser berechneten Grundlage der Liquiditätszufluss in Ihr Unternehmen langfristig gesichert. Sie wählen zwischen drei Verfahren: still, Inhouse und Full Service.

Stilles Factoring

Sie haben den Vorteil, dass Sie Ihre Forderungsabtretung an einen Factor Ihren Kunden als Debitoren nicht anzeigen müssen. Diese Factoringvariante bietet sich für Unternehmen mit guter Ertragslage und Bonität an. Diese Variante wird auch verdecktes Factoring bezeichnet, da Ihre Schuldner schuldenbefreiend auf ein Konto zahlen, dass Sie zuvor dem Factor abgetreten haben. Für Ihren Debitor ist die Forderungsabtretung nicht ersichtlich, da das abgetretene Konto weithin auf den Namen Ihres Unternehmens läuft. Zudem wird Sie regelmäßig bei Geschäften angewendet, bei denen ein generelles Abtretungsverbot der Forderungen besteht. Das stille Factoring stellt jedoch kein rechtliches Problem dar, da die abgetretenen Forderungen und das damit verbundene Konto auf den Namen Ihres Unternehmens laufen und Sie nach außen hin weiterhin als Forderungsinhaber auftreten. So vorteilhaft diese verdeckte Abtretung für Sie ist, so birgt sie für den Factor höhere Risiken, da er die den Forderungen zugrunde liegenden Rechnungen nicht verifizieren kann, weil keine Anzeige der Forderungsabtretung erfolgt. Für dieses zusätzliche Risiko berechnet der Factor einen Aufschlag zwischen 20 und 100 Prozent. Aus diesem Grund sind die Bonitätsanforderungen an das übertragende Unternehmen erheblich höher als beim offenen Factoring mit Abtretungsanzeige gegenüber dem Schuldner. Nur ein kleiner Kreis von gut fünf Prozent der Factoringgesellschaften bietet den Ankauf verdeckter Forderungen an. Stilles Factoring verursacht damit für Sie als übertragendes Unternehmen die höchsten Kosten.

Inhouse-Factoring

Sie treten Ihre Forderungen zwar komplett an den Factor ab, Ihre Buchhaltung übernimmt jedoch den Part des Mahnwesens. Der administrative Aufwand des Factors bei der Forderungseintreibung reduziert sich und mit diesem eingesparten Arbeitsschritt auch Ihre Factoringgebühr. Ist es Ihnen nicht möglich, nach der dritten Mahnung Ihre Außenstände einzutreiben, übergeben Sie diesen Part an Ihre Factoring-Gesellschaft. Der Factor verhält sich diskret und greift nur in Notfällen, etwa bei drohendem Forderungsausfall, nach Absprache mit Ihnen in das Forderungsmanagement und Mahnwesen ein. Diese Variante bieten die Factoring-Gesellschaften ihren Kunden standardmäßig ab einem Jahresumsatz von drei Millionen Euro an.

Full-Service-Factoring

Wie die Bezeichnung bereits suggeriert, übernimmt der Factor den kompletten Inkassovorgang vom Mahnwesen bis zum Forderungsmanagement. Sie legen Ihren Kunden als Debitoren die Abtretung Ihrer Forderungen offen. Dieser zahlt den ausstehenden Forderungsbetrag mit schuldenbefreiender Wirkung direkt auf das Konto des Factors.

Kosten, Gebühren und Vorteile des Ausschnittsfactorings

Hauptsächlich setzen sich die Factoring-Gebühren aus der Anzahl der Kunden, der Forderungsauflaufzeiten, den Rechnungen und dem Umsatz zusammen. Die Gesamtkalkulation berücksichtigt weitere, fallbezogene Kosten. Der Vorteil für Sie als Unternehmer liegt darin, dass alle drei zuvor genannten Factoring-Varianten zum echten Factoring gehören und damit vollständigen Delkredereschutz bieten. Der Factor übernimmt demzufolge das vollständige Forderungsausfallrisiko. Sie generieren umgehende Liquidität für Ihr Unternehmen, ohne die regulären Banksicherheiten leisten zu müssen.

Sie können das Geld, das Ihnen der Factor bei Ankauf Ihrer Forderungen auszahlt für Ihr Unternehmen arbeiten lassen. Sie tätigen zum Beispiel Investitionen, begleichen selbst Forderungen oder erhöhen Ihre Eigenkapitaldecke. Sie stellen Ihre Buchhaltung von dem kompletten Forderungsmanagement und Mahnwesen frei (außer Inhouse) und umgehen das Risiko des Forderungsausfalls, das nun der Factor trägt. Sofern Sie einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro verzeichnen, wählen Sie die Factoringvariante aus und entscheiden, von welchen Kunden Sie die Forderungen andienen. Bei einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro bleibt Ihnen aufgrund reduzierter Bonität ausschließlich die offene Forderungsabtretung, die Ihren Debitoren im Rechnungsvermerk angezeigt wird.

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