Bildmarke

BildmarkeDie Bildmarke ist ein Element des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Rechtsrahmen für die Bildmarke, ist in der Bundesrepublik Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Der auf das Warenzeichengesetz von 1936 zurück reichende und im Jahre 1988 novellierte Gesetzestext, soll es Existenzgründern und Unternehmern ermöglichen, Marken, geschäftliche Angaben sowie geographische Herkunftsbezeichnungen, die geeignet sind, Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen, durch den Gesetzgeber unter besonderen Schutz stellen zu lassen.

Die Inhalte einer Bildmarke

Als Bildmarke können visuelle Bilder, Elemente von Bildern sowie Abbildungen gelten. Die Bilder, Bildelemente oder Abbildungen dürfen dabei jedoch keinerlei Worte oder Wortbestandteile enthalten, sofern sie als Bildmarke gelten möchten.

Der Schutz einer Bildmarke

Erfüllen die oben genannten möglichen Inhalte einer Bildmarke die Anforderungen, wonach sie das Potential besitzen, das Angebot an Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar und einzigartig zu machen und enthalten sie ferner keinerlei Worte oder Wortbestandteile, so kann sie der Urheber die Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, mit Sitz in München, gemäß § 3 Absatz 1 Markengesetz, als Bildmarke eintragen und schützen lassen.

Abgrenzung der Bildmarke

Jede Bildmarke muss den Grundsätzen des DPMA genügen, die eine Eintragung in das entsprechende Register rechtfertigen. Einfache geometrische Grundformen (Kreis, Dreieck, Quadrat, Raute etc.), erlangen nicht das markenrechtliche Kriterium der Unterscheidbarkeit und sind demzufolge nicht als Bildmarken zugelassen. Auch die bloße Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) einer bestimmten Ware oder Dienstleistung, erlangt keine Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne und ist daher keine Bildmarke. Die Bildmarke kann bestimmte spezifische Farbtöne oder einen einzigen Farbton aufweisen, der gemäß RAL oder HKS exakt spezifiziert werden muss. Ist ein Bild, eine Abbildung oder ein Bildbestandteil jedoch mit einem Wort oder Wortbestandteil kombiniert, so handelt es sich nicht mehr um eine Bildmarke, sondern um die sogenannte Wort-Bild-Marke, die markenrechtlich anhand spezieller Kriterien (Bildmarke und Wortmarke) geprüft werden muss.

Markenrechtliche Prüfung einer Bildmarke anhand der Wiener Klassifikation

Was als Inhalt einer Bildmarke gilt, ist in der sogenannten Wiener Klassifikation beschrieben. Diese ist eine international gültige Konvention zur Erschließung der Inhalte von Bildmarken und von Wort-Bild-Marken. Als mögliche Bestandteile einer Bildmarke, sind in der Wiener Klassifikation derzeit 29 mögliche Kategorien, 145 mögliche Abschnitte und 1.709 mögliche Unterkategorien erfasst. Diese gehen auf gewerberechtliche Vereinbarungen aus dem Jahre 1967 zurück und werden gegenwärtig von den Unterzeichnern, von 32 Staaten weltweit, allgemein anerkannt. Die Wiener Klassifikation ermöglicht die weltweite Recherche nach Bildern, Bildbestandteilen oder Abbildungen anhand dieser Kategorien und die Ermittlung, ob ein bestimmtes Bild, ein Bildbestandteil oder eine Abbildung in einem der Unterzeichnerstaaten bereits markenrechtlich geschützt ist oder in der Vergangenheit bereits einmal geschützt war. Dazu werden jeweils in den einzelnen Unterzeichnerstaaten umfangreiche nationale Datenbanken geführt. Ein Prüfverfahren ist dennoch relativ aufwändig und führt, vor allem in den angelsächsischen Ländern, nicht immer zu den erhofften Trefferquoten. Dennoch ermöglicht die Wiener Klassifikation grundsätzlich ein Abgleichen von Bildmarken auf internationaler Ebene und schützt den Existenzgründer oder Gewerbetreibenden vor möglichen Schadensersatzansprüchen vor dem Hintergrund des internationalen Markenrechts.

Beispiele für Bildmarken

Beispiele für Bildmarken sind der Mercedes-Stern, die bekannte Shell-Muschel, der Opelblitz oder aber das berühme "T" mit drei Quadraten links und einem Quadrat recht vom Buchstaben in der Farbe Magenta.

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