Mikro 10 - Kleinkredite für Gründer

Mikro-10-Kleinkredite-für-GruenderMikro 10 ist das Förderprogramm der KfW-Mittelstandsbank zur Förderung von kleinen Unternehmen. Mikro 10 wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als die kleine Schwester des allgemeinen Mikro-Darlehens bezeichnet. Mit diesem Programm werden Kleinstkredite vergeben. Der Finanzierungsbedarf dieser Mikro-Darlehen bewegt sich zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Mit dieser Variante deckt die KfW-Bank die Vergabe der sogenannten kleinteiligen Kredite durch die Hausbanken ab. Existenzgründer erhalten durch diese Mikro-Kredite kleinvolumige Kredite, die sie ohne dieses Förderprogramm vermutlich nicht bekommen würden. In der Regel gewähren Hausbanken jungen Unternehmern nur ungern Kredite, für die sie keine oder nur geringe Sicherheiten erbringen können. Durch dieses Förderprogramm gestaltet die KfW-Mittelstandsbank das kleinteilige Kreditgeschäft für die Hausbanken attraktiver, da sie das Kreditausfallrisiko trägt. So hat sich Mikro 10 seit seiner Einführung im Jahr 2005 zu einem wichtigen Baustein der Existenzgründer-Förderung entwickelt. Die Banken vergeben mit diesem Förderprogramm deutlich mehr Kreditzusagen an Existenzgründer als an reguläre Kreditnehmer ohne Förderung. Das Förderangebot stellt langfristige, kurzfristige und klassische Kredite für Startups, Gründer, klein- und mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit verschiedenen und innovativen Programmen zur Verfügung. Das KfW-Förderdarlehen stärkt die Eigenkapitaldecke der Kreditnehmer, die am Anfang ihrer unternehmerischen Karriere in der Regel wenig bis gar nicht existent ist. Um die wesentlichen Risiken der Kreditgewährung zu übernehmen, gewährt die KfW der durchleitenden Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von achtzig Prozent. Die Förderbank sichert sich ihrerseits durch die Bürgschaft des Europäischen Investmentfonds (EIF) ab.

Wer bekommt Mikro 10?

Die Förderung durch Mikro 10 beinhaltet Kooperationen mit Gründerberatern und vereinfachte Verfahrensweisen für die Abwicklung. Der reduzierte und vereinfachte Bearbeitungsaufwand stellt einen weiteren Anreiz für die Banken dar, diese Kleinstkredite zu vergeben, da der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Kreditbetrag sehr hoch ist. Unternehmen und Gründer können dieses Fördergeld bis zu drei Jahre nach der Aufnahme ihrer Unternehmensgründung und Selbständigkeit beantragen. Investitions- und Betriebsmittel werden bis zu 100 Prozent finanziert. In diesen Bereich fallen nicht nur Gründer und Freiberufler, sondern auch aktive Beteiligungen an Unternehmen sowie nebenberufliche Tätigkeiten, die mittelfristig zu einem Hauptberuf werden. Auch „verkrachte“ Gründerexistenzen bekommen eine zweite Chance. Ist die erste Gründung gescheitert, bedeutet das nicht das Aus für alle Zeiten. Solange die Verpflichtungen aus der ersten Gründung abgegolten sind und den zweiten Gründungsanlauf nicht belasten, steht einer erneuten Förderung nichts im Wege. Der Zinssatz fällt je nach Lage auf dem Finanzmarkt unterschiedlich aus, ist jedoch ein Festzins, das heißt, er verändert sich im Gegensatz zu einem variablen Zinssatz während der gesamten Laufzeit nicht. Die Kreditnehmer profitieren auf dieser Festzinsbasis zwar nicht von fallenden Zinsen, müssen jedoch auf der anderen Seite keine höhere Zinszahlungen entrichten, sollte der Zinssatz während der Kreditlaufzeit steigen. Ein fester Zinssatz bietet sich für Gründer und Freiberufler ohne viel Eigenkapital an, da sie auf dieser Zinsbasis mit festen Ausgaben planen können.

Laufzeit, Tilgungsfristen und Zinszahlung

Die Laufzeit beträgt zwei bis fünf Jahre, die Tilgung beginnt sechs Monate nach der Kreditgewährung, anschließend halbjährlich. Die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich. Hausbank und Kreditnehmer können abweichend davon individuelle Rückzahlungsvereinbarungen treffen. Kapitalschwache Unternehmen erhalten somit einen leichteren Zugang zu Krediten, aber nur, wenn sie nachweisen, dass sie mit ihrer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit in die deutsche Wirtschaft investieren. Auch Ausländer ohne deutschen Pass können dieses Fördergeld beantragen, wenn sie die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich aus verschiedenen Gründen in finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und Unternehmen, die bereits zu Sanierungsfällen geworden sind. Auch Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits bestehender Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Da Mikro 10 einen Maximalbetrag bis zu 10.000 Euro fördert, müssen alle Beträge, die über diese Fördersumme hinausgehen durch die Kreditnehmer aus eigenen Mitteln finanziert werden. Eine Kombination der verschiedenen KfW-Förderprogramme ist nicht möglich. Um sich vor der Kreditbeantragung zu informieren, sollten interessierte Gründer die Seite foerderland.de der KfW-Bankengruppe besuchen.

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