Abfindung nach Kündigung in Kurzarbeit

Abfindung bei Kündigung

Aufgrund der Corona Pandemie haben zahlreiche Unternehmen Probleme und viele Arbeitnehmer befürchten, ihren Job zu verlieren. Oftmals wird Kurzarbeit eingeführt, doch selbst in dieser Zeit kann der Arbeitgeber Ihren Vertrag kündigen. Wie ist die Rechtslage bei Kündigungen während der Kurzarbeit? Steht mir als Arbeitnehmer ein Abfindung zu? Diese Fragen soll Ihnen dieser Artikel beantworten.

Wann ist eine Kündigung in Kurzarbeit rechtens? 

Auch während einer Kurzarbeit können Arbeitnehmer gekündigt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine betriebsbedingte als auch um eine personen- oder verhaltensbezogene Kündigung handeln. Im besten Fall erhalten Sie einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung - Jetzt Abfindungsrechner nutzen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung reichen jedoch die Gründe für die Kurzarbeit nicht aus, um eine Kündigung auszusprechen. Es müssen noch weitere schwerwiegende Gründe hinzukommen. Einer davon ist ein extremer Auftragsrückgang, der zur Folge hat, dass große Kunden verloren gehen und der Umsatz erheblich sinkt. Als weiterer Grund für den Abbau von Arbeitskräften gilt die Vergabe von bestimmten Aufgaben an Fremdfirmen, die diese kostengünstiger erledigen können - was dem Arbeitgeber jederzeit zusteht. 

Das alles muss selbstverständlich in Zahlen nachweisbar sein. Eine schlechte Prognose für die Situation des Betriebs reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss genau erklären, aufgrund welcher Umstände sich die Situation verschlechtert hat, und zwar nach Beginn der Kurzarbeit. 

Die Rechte des Arbeitnehmers  

Auch während der Kurzarbeit müssen Fristen und Gesetze eingehalten werden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben: 

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen seitens des Arbeitnehmers gelten auch während eine Kurzarbeit. 

Sind Sie als Arbeitnehmer schon länger als sechs Monate in einem Betrieb tätig, fallen Sie unter das Kündigungsschutzgesetz. Dieses Gesetz besagt, dass eine Kündigung “sozial gerechtfertigt” sein muss, was bedeutet, dass triftige Gründe vorliegen müssen. 

Werden Sie also während der Kurzarbeit entlassen, sollten Sie in jedem Fall zunächst prüfen, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen können. Ein Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Beratungsstelle online klären Ihren rechtlichen Anspruch. Falls keine ausreichend Begründung für die Kündigung vorliegt oder sie sogar gegen das Recht verstößt, können Sie innerhalb von drei Wochen Klage erheben. 

Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst während eine Kurzarbeit kündigen möchten, gelten die üblichen Fristen - vier Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Monats.

Volles Gehalt statt Kurzarbeitergeld

Direkt nach der Kündigung verfällt Ihr Anspruch auf das Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit weg. Doch Sie können stattdessen Ihr volles Gehalt, wie es vor der Kurzarbeit war, für die verbleibende Zeit des Arbeitsverhältnisses einfordern. 

Wann steht mir eine Abfindung zu?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie also Ihren Arbeitsplatz wieder einklagen. Oft ist jedoch eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes die bessere Option. 

In einigen Fällen bietet der Arbeitgeber bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung an - um zu vermeiden, dass Sie rechtliche Schritte einleiten und Ihnen den Verlust Ihres Jobs finanziell zu erleichtern. Dabei ist die Höhe der Entschädigung gesetzlich festgelegt und richtet sich nach Länge des Beschäftigungsverhältnisses und dem Bruttogehalt. 

Ist das nicht der Fall, bitten Sie Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich dabei am besten von einer Fachperson oder online helfen - dann haben Sie gute Chancen, eine hohe Abfindung auszuhandeln.

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