Das Arbeitszeugnis: Alle wichtigen Informationen rund um die Arbeitnehmerbewertung

Das Arbeitszeugnis

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die der Arbeitnehmer im Zuge des Ausscheidens aus dem Unternehmen erhält. Die Bewertung, die darin vorgenommen wird, ist für die weitere Karriere enorm wichtig. Ein schlechtes oder fehlendes Zeugnis kann verhängnisvolle Folgen haben, denn künftige Arbeitgeber legen sehr viel Wert auf die Meinung des vorherigen Vorgesetzten. Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss, wann und wem es ausgestellt wird und ob man sich gegen eine negative Beurteilung wehren kann, erklärt dieser Artikel.

Allgemeine Informationen

Das Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über die bisherige Tätigkeit, den Umgang des Mitarbeiters mit Kollegen und Vorgesetzten sowie seine besonderen Erfolge. Es muss einem bestimmten formellen Aufbau folgen und inhaltlich vollständig sein, was sich anhand dieser Checkliste von Haufe  überprüfen lässt. Zu unterscheiden ist zwischen einem qualifizierten und einem unqualifizierten (einfachen) Zeugnis. Letztes gibt über die Dauer der Tätigkeit und konkrete Aufgaben, die der Arbeitnehmer wahrgenommen hat, Auskunft. Das qualifizierte Zeugnis enthält die gleichen Informationen wie das unqualifizierte, beinhaltet jedoch zusätzlich noch eine Einschätzung der Arbeitsleistung sowie des Verhaltens.

Ausstellungspflicht des Arbeitgebers

Ein Arbeitszeugnis kann bereits nach sechs Wochen Betriebszugehörigkeit angefordert werden. Jeder Unternehmenszugehörige hat ein Anspruch auf die Aushändigung eines Zeugnisses, auch Praktikanten, Minijobber, freie Mitarbeiter oder Auszubildende. Um ein Zwischenzeugnis, zum Beispiel nach der Probezeit, kann man bitten, hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Erstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern kann.

Spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss laut §630 BGB und §109 GewO ein schriftliches Zeugnis erstellt werden. Diese Pflicht gilt jedoch nur für ein einfaches Zeugnis, das qualifizierte muss der Arbeitnehmer selbst anfordern. Der Arbeitgeber hat für die Übersendung des Zeugnisses Zeit, bis die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen ist. Kündigt man selbst, setzt man idealerweise eine dreiwöchige Frist. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf ein Zeugnis nach drei Jahren verjährt.

Formulierungen entziffern

Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein, abwertende Beschreibungen sind nicht erlaubt. Wird eine Verhaltensweise gelobt, die eigentlich selbstverständlich ist, sollte dies den Arbeitnehmer stutzig machen. Beispiele sind Pünktlichkeit oder saubere Kleidung. Fehlen wichtige Beurteilungen, wie das Verhalten gegenüber weisungsbefugten Personen, lässt dies darauf schließen, dass der Mitarbeiter sich schlecht benommen hat.

Bestimmte Schlüsselwörter entsprechen in einem Arbeitszeugnis einer Schulnote, anhand derer der Mitarbeiter nachvollziehen kann, wie er bewertet wurde. Nach folgenden Begriffen sollte man Ausschau halten:

  • stets, jederzeit, zur vollsten Zufriedenheit, immer: Note sehr gut
  • stets zur vollen Zufriedenheit: Note gut
  • zur vollen Zufriedenheit: Note befriedigend
  • zur Zufriedenheit: Note ausreichend
  • im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit: Note mangelhaft
  • hat sich bemüht: Note ungenügend

In der Gesamtbewertung muss der Arbeitgeber wenigstens die Note "befriedigend" vergeben, andernfalls hat er konkrete Gründe darzulegen, aus denen sich eine schlechtere Einstufung ergibt.

Rechte des Arbeitnehmers bei einem schlechten oder falsch ausgestellten Zeugnis

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sein bisheriger Chef das Zeugnis verbessert. Dies ist zum einen der Fall, wenn das Zeugnis Informationen enthält, die von Gesetzes wegen nicht beinhaltet sein dürfen. Dazu gehören unter anderem:

  • Elternzeit
  • Erkrankungen
  • Schwangerschaft
  • Gehalt
  • Mitwirkung in einer Gewerkschaft
  • Straftaten ohne direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis

Zum anderen kann der ehemalige Mitarbeiter den Vorgesetzten auffordern, das Zeugnis bei formellen Fehlern wie Buchstabendrehern oder Flecken auszubessern. Fühlt der Arbeitnehmer sich ungerecht bewertet, kann ein Gespräch mit dem Personalverantwortlichen weiterhelfen. Alternativ kann man einen schriftlichen Widerspruch einreichen und gerichtlich auf Korrektur des Zeugnisses klagen.

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