Besondere Eigenkapitalpositionen nach IFRS

Besondere-Eigenkapitalpositionen-nach-IFRSAbweichungen zwischen HGB und IFRS

Bei der Ausweisung Ihrer unternehmenseigenen Eigenkapitalquote müssen Sie einige Positionen gesondert berücksichtigen. Die IFRS-Rechnungslegung wertet eigene Anteile, die Neubewertungsrücklage und negatives Eigenkapital als besonders auszuweisende Eigenkapitalpositionen. Diese drei Eigenkapitalpositionen weichen von dem deutschen Handelsrecht ab. Die IFRS-Bilanz weist die Neubewertungsrücklage als gesonderte Eigenkapitalposition aus. Neubewertungsrücklagen werden nach dem deutschen Handelsrecht nicht mit über die historischen Herstellungs- und Anschaffungskosten hinausgehenden Wertansätzen bilanziert. Existiert ein aktiver Markt, ist ein Unternehmen berechtigt, die Werte seines immateriellen Vermögens und seines Sachvermögens nach den IFRS-Regeln neu nach dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Werden diese Vermögenspositionen neu bewertet, erfolgt eine Buchwerterhöhung, die erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage erfasst wird. Beachten Sie bei der Ausweisung dieser Position jedoch, dass die Buchwerterhöhung keinen Erfolgsbeitrag im Sinne der IFRS-Regeln darstellt. Es handelt sich lediglich um eine erfolgswirksame Zeitwertanpassung zum Zweck der Kapitalanpassung.

Eine weitere Besonderheit bei der Ausweisung des Eigenkapitals nach den IFRS-Vorschriften ist der Buchwert im Rahmen der Neubewertung. Dieser Buchwert muss in einer späteren Periode wieder verringert werden, um die Nebenbewertungsrücklage bis zu den fortgeführten Herstellungs- und Anschaffungskosten wieder aufzulösen. Wertänderungen, die unter diesem Buchwert liegen, müssen Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Eigene Anteile sind mit ihren kompletten Anschaffungskosten erfolgsneutral vom Eigenkapital zu subtrahieren. Eine Bilanzierung als besondere Eigenkapitalposition ist gemäß IFRS nicht gestattet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die gesamten Anschaffungskosten als gesonderte Eigenkapitalposition in einer Summe als Abzugsposten im Eigenkapital auszuweisen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Nennwert der eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital abzuziehen. Die damit verbleibenden Anschaffungskosten weisen Sie anschließend in anderen Eigenkapitalkategorien oder bei den Kapitalrücklagen aus. Negatives Eigenkapital entsteht immer dann, wenn die Anzahl die Passivposten die Anzahl der gegenüberstehenden Aktivposten überwiegt. Demzufolge ist gemäß der IFRS-Regeln das negative Eigenkapital mit seinem negativen Schlusswert auf der Passivseite Ihrer Bilanz auszuweisen. Welche der möglichen IFRS-Methoden Sie anwenden, bleibt Ihnen überlassen.

Die Darstellung des Eigenkapitals nach den Vorschriften der internationalen Rechnungslegung unterscheidet sich demzufolge ausschließlich hinsichtlich der drei zuvor genannten Positionen. So weicht der IFRS-Ausweis des Eigenkapitals nicht signifikant vom handelsrechtlichen Ausweis ab. Allerdings kann es bei der Bewertung einiger Finanzierungsinstrumente wie Genussrechten oder Vorzugsaktien zu unterschiedlichen Bewertungen der Eigenkapital- und Fremdkapitalpositionen kommen. Auf diese Weise ergibt sich unter dem Strich eine grundsätzliche Übereinstimmung hinsichtlich des Eigenkapitalbegriffs. Die IFRS-Standard-Regeln bieten Vorteile für Unternehmen, die nicht ausschließlich national ausgerichtet, sondern auch leistungsstark auf dem internationalen Markt vertreten sind.

Mit IFRS international sicher agieren

Die IFRS-Regeln sind nicht nur hinsichtlich der Bilanzierung zu werten, sondern auch in den Bereichen der internationalen Geschäftsbeziehungen, beim Rating und bei der Auftragserteilung. Ursprünglich waren diese Regeln zur internationalen Rechnungslegung ausschließlich für Konzerne gedacht, mittlerweile profitieren jedoch auch kleine und mittelständische Unternehmen von diesen Regeln. Eine Bilanzierung und Rechnungslegung nach internationalen Standards führt langfristig zu verbesserten Verhandlungspositionen und Zinskonditionen für Ihr Unternehmen bei Bankgesprächen. Die Kreditverhandlungen verbessern sich durch den oft höheren Eigenkapitalausweis und eine weitgehende Informationstiefe der IFRS-Bilanzen. So haben Sie die Möglichkeit, Ihren Maschinenpark zum aktuellen Marktwert auszuweisen. Patente und Marken erhöhen Ihr Bilanzvermögen. Die IFRS schreibt detaillierte Bilanzanhänge vor. Die dort geforderte Eigenkapitalverwendungsrechnung gewährt Ihrer Bank als potentiellen Kreditgeber vertiefte Einblicke in die Situation Ihres Unternehmens.

„Alles, was Transparenz bringt, wird gerne genommen.“

Das nach den IFRS-Regeln zugeschnittene Ratingverfahren der Banken gewährleistet die Auswertung sowohl nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechtes als auch nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, was Ihnen Vorteile auf dem internationalen Wirtschaftsparkett bringt. Mit diesem internationalen Regelwerk vereinfacht sich die internationale Geschäftsabwicklung für Sie.

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