Betriebliches Eingliederungsmanagement – Return-to-Work-Ansätze

Betriebliches-Eingliederungsmanagement---Return-to-Work-AnsaetzeBetriebliches Eingliederungsmanagement ist auch unter dem Wirtschaftsanglizismus „return to work“ bekannt. Die Themen Gesundheit und Rehabilitation sind mittlerweile stärker auf Betriebsebene vertreten wie in früheren Zeiten. Viele Unternehmen haben die Zeichen der Zeiten erkannt und verstanden, dass ein effektives Gesundheitsmanagement auf Betriebsebene auch in ihrem Interesse ist. Es hilft nicht nur, Präventionsmaßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft der Beschäftigten zu ergreifen, sondern organisiert gleichfalls die Rückkehr erkrankter Mitarbeiter nach einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunterbrechung. Diese Maßnahmen nennt man „Return-to-Work-Ansätze. Viele Betriebe sind mittlerweile auf breiter Ebene mit den offiziell zuständigen Stellen wie der Deutschen Akademie für Rehabilitation und der Deutschen Rentenversicherung Bund vernetzt. Gemeinsam werden regelmäßig sinnvolle Maßnahmen erörtert und umgesetzt, um Mitarbeiter, die wegen einer längeren Erkrankung ausgefallen sind, die Wiedereingliederung in den Betrieb zu erleichtern. Vorgesehen ist die Teilhabe am Beruf neben einer integralen Therapie und Behandlung. Die Grundsätze einer frühzeitigen Intervention und die damit einhergehenden Präventionsmaßnahmen sind in den §§ 4 und 3 des IX. Sozialgesetzbuches geregelt. Dort heißt es: „Der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit soll vermieden werden“. Gesundheitsbeeinträchtigende Prozesse, die zu einer chronischen Langzeiterkrankung oder sogar zu einer Behinderung des betroffenen Mitarbeiters führen, sollen durch effektive Präventionsmaßnahmen verhindert werden. In dieser Hinsicht sind auch die Betriebe gefragt, um gesundheitsgefährdende Belastungen, die mit der Ausführung der jeweiligen Tätigkeit einhergehen, zu verringern oder ganz abzuschalten. Hierzu müssen alle zur Verfügung stehenden sinnvollen Ressourcen genutzt werden.

Die Betriebe können bereits vor Ort auf eigene Initiative tätig werden und Maßnahmen ergreifen, die ohne viel Arbeitsaufwand umzusetzen sind. Die Betriebe haben sich in dieser Hinsicht natürlich an zahlreiche Gesetze und Verordnungen zu halten, die ein sicheres und gesundheitsförderndes Miteinander auf Betriebsebene garantieren. Die Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements sind in § 84 des IX Sozialgesetzbuches geregelt. Diese sind entsprechend den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation innerhalb des Betriebes zu planen und umzusetzen. Die gesetzliche Pflicht eines effektiven Gesundheitsmanagements besteht seit dem Jahr 2004. Dem Arbeitgeber obliegt es, die bestehende Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten durch effektive Maßnahmen zu überwinden oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Wann und für wen besteht ein Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement?

Alle Beschäftigten, die innerhalb eines Arbeitsjahres für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind, haben einen Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement. Dieser komplexe Such- und Problemlösungsprozess beinhaltet auch die betriebliche Umwelt sowie das soziale Umfeld des Betroffenen. Das Sozialgesetzbuch spricht von einem soziokulturellen Kontext. Viele Unternehmen betrauen kompetente Fachkräfte mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschriften. Diese kompetenten Fachkräfte sind in der Regel Betriebsärzte oder Disability Manager. Ein Disability Manager ist ein Gesundheitsmanager, eine vom Betrieb explizit beauftragte Fachkraft, die das betriebliche Gesundheitsmanagement unter sich vereint.

Der BEM-Beauftragte ist zuständig für die Implementierung des Verfahrens, der BEM-Verantwortliche führt es vor Ort durch. Er führt auf Wunsch mit den betroffenen Mitarbeitern Gespräche, um die Gründe für eventuelle Fehlzeiten und Erkrankungen herauszufinden. Gemeinsam suchen die Gesprächspartner nach den Gründen, die zu der Erkrankung geführt haben. Sie können mit der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der Ausführung der Arbeit oder dem privaten Umfeld zu tun haben. Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, sich freiwillig von einem Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Nur so lassen sich die Ursachen für die Erkrankung klären und anschließend sinnvolle Maßnahmen einleiten, die zu einer Wiederherstellung der Arbeitskraft führen. Diese Maßnahmen können die Beantragung einer Kur, weiterführende medizinische Untersuchungen, Reha-Maßnahmen, die räumliche Veränderung des Arbeitsplatzes, ein Arbeitsplatzwechsel, die Herabsetzung der mit der Arbeitsausführung verbundenen Anforderungen oder Gespräche mit den Beratern der Sozialversicherungsträger sein. Die Unterredung wird protokolliert und dient nach der Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen weiterführenden Gesprächen.

Fazit

Mit einer Arbeitsunfähigkeit, die zu einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung führt, scheiden Mitarbeiter frühzeitig und unfreiwillig aus dem aktiven Arbeitsleben aus. Diese frühzeitige Arbeitsunfähigkeit führt in der Regel zur Frühverrentung und aufgrund des verringerten Einkommens zur Existenznot. Die betroffenen Beschäftigen fühlen sich überflüssig und aufs Abstellgleis abgeschoben. Sie verlieren die Motivation und werden zu einer Belastung für sich selbst und ihr soziales Umfeld. Unternehmen, die auf diese Arbeitnehmer verzichten müssen, verlieren Erfahrung und fachliche Kompetenz.

Die erkrankten und/oder ausgeschiedenen Mitarbeiter hinterlassen Lücken, die es gilt zu schließen. Die Suche nach qualifiziertem Ersatzpersonal gestaltet sich oft schwierig. Neue Mitarbeiter müssen kostenaufwendig eingearbeitet werden. Aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels in der jungen Generation sind Unternehmen dringend auf ihre älteren und erfahrenen Mitarbeiter angewiesen. Es ist demzufolge in ihrem eigenen Interesse, die Arbeitsfähigkeit und Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter solange wie möglich auf hohem Niveau zu erhalten. An dieser Stelle greifen das betriebliche Eingliederungsmanagement und ein effektives Gesundheitsmanagement, um die Mitarbeiter bis zum Erreichen ihres Renten- beziehungsweise Pensionsalters gesund und aktiv zu erhalten. Ausschließlich auf diesem Weg bleibt die Wirtschaft in Bewegung, verzeichnet Wachstumsraten und das Sozialsystem finanzierbar. Ziel ist eine organisierte und effektive Zusammenarbeit der Betriebe mit den Behörden, Sozialversicherungen, Personalvertretung, Reha-Einrichtungen, Ärzten und Arbeitgebern in Zusammenwirkung mit den betroffenen Arbeitnehmern.

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