Bitcoin und Steuer: Besteuerung von Kryptowährungen

Bitcoin

Zu einem günstigen Preis kaufen, zu einem höheren Preis wieder verkaufen. Das Prinzip ist ausgesprochen einfach. Kompliziert wird es nur dann, wenn es um die Besteuerung geht. Doch wer sich mit dem Thema Kryptowährungen und Besteuerung befasst, der wird relativ schnell zu dem Ergebnis kommen, dass es auch hier keine außergewöhnlichen Bestimmungen oder Herausforderungen gibt. Am Ende geht es nur darum, zu welchem Zeitpunkt man Coins des Bitcoin gekauft hat.

Tauscht man also seinen Euro in Bitcoin und erzielt durch den Rücktausch einen Gewinn, so ist letztendlich nur die Differenz zu besteuern. Aber auch nur dann, wenn man sich innerhalb der Haltefrist befindet. Nachdem ein bestimmtes Zeitfenster überschritten wurde, ist der Gewinn nämlich nicht mehr zu besteuern.

Der Bitcoin ist kein offizielles Zahlungsmittel

Der Bitcoin ist eine virtuelle Währung. Folgt man der Einschätzung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), so handelt es sich um eine Rechnungseinheit und um kein offizielles Zahlungsmittel. Somit befindet sich der Bitcoin auf genau derselben Stufe wie die Devisen - der Handel zählt somit, aus Sicht des Steuergesetzes, zu den Veräußerungsgeschäften, die man auch gerne als Spekulationsgeschäfte bezeichnet.

Wer also sein Geld über The News Spy in den Kryptomarkt steckt oder Coins erwirbt, der muss sehr wohl auch ein paar steuerrelevante Aspekte berücksichtigen. Ist man unsicher, ob die eigenen Berechnungen auch richtig sind, so mag es ratsam sein, einen Steuerberater zu kontaktieren. Hier sollte nur im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden, ob sich dieser auch mit der Materie auskennt - nicht jeder Steuerberater kann im Bereich Kryptowährungen eine Hilfe sein.

Nach zwölf Monaten steuerfrei - warum es ratsam ist, die Haltefrist abzuwarten

Hat man vor über einem Jahr in den Bitcoin investiert, also Coins der Kryptowährung gekauft, so kann das Thema der Besteuerung schon abgeschlossen werden. In diesem Fall sind nämlich keine Steuern auf den Gewinn zu bezahlen, der im Rahmen der Veräußerung erzielt wurde. Die Haltefrist bei Spekulationsgeschäften beträgt nämlich zwölf Monate. Wer also erst nach zwölf Monaten seine Coins verkauft, der darf sich über einen steuerfreien Gewinn freuen.

Anders hingegen, wenn man mit den Kryptowährungen Zinsen erzielt hat. In diesem Fall kommt es zu einer Verlängerung der Haltefrist. Die Steuerfreiheit tritt in diesem Fall erst nach zehn Jahren ein.

Freigrenze liegt bei allen Veräußerungsgeschäfte bei 600 Euro/Jahr

Wer die Haltefrist - aus welchen Gründen - nicht abwartet, der muss den Veräußerungsgewinn versteuern. In diesem Fall kommt der persönliche Steuersatz zur Anwendung. Zu beachten ist jedoch, dass es hier eine Freigrenze gibt. Diese liegt bei 600 Euro/Jahr.

Die Freigrenze darf aber nicht mit dem sogenannten Freibetrag verwechselt werden. Würde es sich um einen Freibetrag handeln, so wären die ersten 600 Euro steuerfrei - das heißt, nur der Gewinn, der über 600 Euro liegt, müsste dann besteuert werden. Bei der Freigrenze muss jedoch der gesamte Betrag besteuert werden. Kommt man also auf beispielsweise 601 Euro, so sind 601 Euro zu besteuern - bei einem Freibetrag wäre das in diesem Fall nur der über den Freibetrag liegende Euro gewesen.

Zudem muss berücksichtigt werden, dass alle Veräußerungsgewinne zusammenzuzählen sind - es geht hier nicht nur um das Investment in den Kryptomarkt, sondern um alle erzielten Gewinne.

VeräußerungsgewinneGewinn setzt sich aus der Differenz zusammen

Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufspreis sowie den am Ende erzielten Verkaufspreis. Zu beachten sind natürlich die Kursschwankungen, die etwaige Berechnungen natürlich erschweren. Aus diesem Grund ist es ratsam, ganz genau zu dokumentieren, wann und zu welchem Preis Coins gekauft wurden. Denn so kann man auch die „FiFo“-Methode anwenden. Dabei handelt es sich um das sogenannte „First in, first out“-Prinzip. Die ersten Coins, die gekauft wurden, werden auch zuerst verkauft.

Wer etwa drei Bitcoins im März und dann vier Bitcoins im Mai gekauft und im darauffolgenden März wieder zwei Coins verkauft hat, so werden jene Einheiten herangezogen, die zuerst - also ein Jahr zuvor - gekauft wurden. Des Weiteren können natürlich auch etwaige Verluste in Abzug gebracht werden.

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