Finanzamt

FinanzamtDie Gründerszene boomt weiterhin stark. Nervosität ist unter Existenzgründern beim Thema Finanzamt jedoch keine Seltenheit. Wer bislang den Kontakt zu Ämtern weitgehend gemieden hat, kann den Weg zum Finanzamt ab jetzt als Normalität ansehen. Wichtige Einzelheiten zu Terminen und Aufgaben finden sich hier.

Nach der Gewerbeanmeldung geht es los

Das Finanzamt ist für Gründerinnen und Gründer in erster Hinsicht bemerkenswert genau. Denn schon wenige Tage nach der Gewerbeanmeldung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geht es los. Existenzgründer erhalten automatisch einen ersten Fragebogen zur sogenannten steuerlichen Erfassung und spätestens jetzt eine Steuernummer. Die Unternehmung kann fortan also nicht mehr nur als Hobby ausgeführt werden. Dem Finanzamt geht es nach der Gewerbeanmeldung um die präzise Einordnung der Tätigkeit und um den zu erwartenden Gewinn. Wer sich im Vorfeld mit der Thematik beschäftigt, vermeidet langwierige Rückfragen oder im schlimmsten Fall einen kritischen Besuch vom Finanzamt.

Die Anmeldung der Umsatzsteuer

Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Firma bzw. dem Absatz variiert die Höhe der Umsatzsteuer. Vorsicht: Existenzgründer, die dem Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu niedrige Zahlen angegeben haben, kann eine böse Überraschung erwarten. Wenn der Businessplan nicht durchdacht war oder die Umsätze in die Höhe schießen, folgen meist drastische Nachzahlungen im Folgejahr. Abgesehen davon berät das Finanzamt Existenzgründer gerne über die korrekte Anmeldung und Zahlung der Vorsteuer. In den ersten 24 Monaten ist jeweils der 10. Tag des laufenden Monats als Stichtag anzusehen. Wird Personal beschäftigt, wird eine Lohnsteuer zusätzlich gezahlt.

Wichtige Termine mit und ohne Steuerberater

Während das Finanzamt bei privaten Haushalten in der Regel ein Auge zudrückt, müssen Existenzgründer laufende Termine fest einhalten. Wer selbst überweisen möchte und sein eigenes Büro leitet, kann sich den 31. Mai als wichtigen Stichtag im Kalender markieren. Die Steuererklärung des Vorjahres ist zu Pfingsten nämlich fällig. Fällt das Monatsende möglicherweise auf einen Sonntag, gilt in der Regel der kommende Werktag als Abgabedatum. Tipp: Lieber früher an die Abgabe denken. Wer zu Jahresbeginn abgibt, erhält je nach Fall zeitnahe Rückzahlungen, falls zu hohe Steuern abgeführt wurden. Beauftragte Steuerberater dürfen die Unterlagen hingegen bis zum 31. Dezember einreichen.

Sonderfall der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Kleinunternehmen haben beim Finanzamt einen gewissen Sonderstatus. Kleine Betriebe oder Einzelunternehmungen dürfen zur gesamten Vereinfachung ihrer Buchführung eine einfache EÜR anfertigen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer können sich zur eindeutigen Identifikation zwar ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen (nicht beim Finanzamt, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern), sie dürfen jedoch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Abweichungen nimmt das Finanzamt ernst und es kommt zu Nachzahlungen. Wenn sich die Unternehmung jedoch insoweit verändert, dass Umsatzsteuer erhoben wird, gleicht das Finanzamt die Daten gerne an die Planung an.

Das Gewerbe und die freien Berufe

Achtung: Wenn Existenzgründer einen freien Beruf ergreifen, erfährt das Finanzamt nichts vom Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit. Architekten, Designer oder etwa Hebammen haben die Tatsache beim Finanzamt anzugeben, dass sie unternehmerisch tätig werden wollen. Bei der anschließenden steuerlichen Erfassung ähneln sich die Pflichten gegenüber den Gewerbetreibenden stark. Die Buchführungspflichten sind dagegen mit den Pflichten eines Kleinunternehmens vergleichbar. Für Sänger oder Tänzer gilt jedoch, dass sie wie die anderen freien Berufsgruppen keine Gewerbesteuer abführen müssen.

Finanzamt als wichtige Verwaltungsorganisation

Gerade in der Anfangszeit einer Gründung und den Folgejahren ist die Finanzbehörde als wichtige Anlaufstelle einzuordnen. Steuerberater können mit der Einhaltung von Terminen beauftragt werden, wobei zusammen mit der Finanzsoftware ELSTER inzwischen viele Schritte in der Verwaltung leichter zu organisieren sind.

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