IT-Vertragsrecht: Gegenstand, Rechte und Pflichten

IT Vertragsrecht

IT-Projekte und Software-Lizenzverträge spielen in zahlreichen Branchen eine wesentliche Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig um die rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Verträge zu kümmern. Speziell im Konfliktfall ist Qualität der Klauseln rund um IT-Projekte und -Verträge gefragt. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei für IT- oder Wirtschaftsrecht begleitet Unternehmen, Agenturen oder Einzelpersonen in sämtlichen Stadien des IT-Vertragsrechts von der Ausgestaltung bis zur Konfliktlösung.

IT-Vertragsrecht im Überblick

IT-Vertragsrecht ist ein Themengebiet, das weit über das allgemeine Vertragsrecht hinausgeht. Es erfordert ein hohes Maß an Branchenkenntnis und spezielles Wissen bei der vertragsrechtlichen Einordnung von Software und anderen IT-Produkten. Im Rahmen dessen spielen insbesondere Lizenzverträge eine wesentliche Rolle.

Nur genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten ermöglicht eine Minimierung der Risiken, die mit IT- und Softwareverträgen verbunden sind. Dies betrifft Anbieter, Entwickler und Softwarekunden gleichermaßen. Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich bereits im Vorfeld mittels durchdachter Verträge vermeiden. Ursache vieler Konflikte ist eine mangelnde vertragliche Ausgestaltung. Im Verlauf des IT-Projekts offenbaren sich oft abweichende Vorstellungen der beteiligten Parteien hinsichtlich der vereinbarten Leistung.

Software- und Lizenzverträge und ihr juristischer Hintergrund

Softwarelizenzen räumen bestimmten Gruppen das Recht zur Nutzung der Software ein. Lizenzverträge lassen sich verschiedenartig ausgestalten und unterscheiden sich hinsichtlich der durch sie eingeräumten Rechte. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen einfachem und exklusivem (ausschließlichem) Lizenzrecht.

Viele (Standard-)Softwarelösungen unterliegen nur einfachen Lizenzen. Bei anspruchsvollen Softwareanwendungen, die speziell für bestimmte Nutzer entworfen wurden, haben diese Interesse an einer exklusiven Lizenz. Diese vermittelt den Nutzern eine ausschließliche Rechtsposition.

In einem entsprechenden Lizenzvertrag sind mehrere Positionen berücksichtigt. Dazu gehört eine vollumfängliche Beschreibung des gesamten Leistungsumfangs der Software-Anwendung. Weiterhin regelt der Lizenzvertrag die genaue Anzahl der auf diese Weise berechtigten Nutzer. Ebenso sind im Software-Lizenzvertrag die genaue Laufzeit sowie das Entgelt definiert.

Handelt es sich um eine Leistung des Entgelts in Form einer Einmalzahlung, so ist auch von einem Softwarekaufvertrag die Rede. Häufig nutzen Anwender Software auch in Form von Miet-Modellen. Dann ergibt sich das Recht zur Software-Nutzung aus einem Software-as-a-Service-Vertrag.

Weiterhin wird im Zusammenhang mit IT-Software vertraglich festgelegt, welche Verfügbarkeit der entsprechenden Softwarelösung gewährleistet sein muss. Hierbei ist auch von Service Level Agreement die Rede. Darin ist auch festzulegen, ob und in welchem Umfang Support zu leisten ist und Schulungen angeboten werden. Ebenso gehört hierzu die Frage nach der regelmäßigen Wartung und Aktualisierung der Software. Dies lässt sich auch in speziellen Software-Wartungsverträgen und Software-Pflegeverträgen festhalten. Auch kann vertraglich festgelegt werden, unter welchen Umständen kundenbezogene Änderungen an der Software vorzunehmen sind.

Bei großen Softwareprojekten wird auch die Integration und Implementierung des Projekts in die bestehende Softwareumgebung vertraglich festgelegt. Hierbei spielt auch die Definition von Schnittstellen und Meilensteinen eine wichtige Rolle. Ebenso ist der Termin für die Inbetriebnahme der Software vertraglich zu vereinbaren. Überdies stellt sich oftmals die Frage, wie im Rahmen der Software-Implementierung mit Open-Source-Code umzugehen ist. Da dieser unter freier Lizenz stehen kann, ist auch dies vertraglich zu berücksichtigen.

Was es bei IT-Verträgen zu berücksichtigen gilt

Von großer Bedeutung ist es, die mit der Software im Zusammenhang stehenden Leistungspflichten detailliert in einem Pflichtenheft festzuhalten. Dessen Grundlage ist das Lastenheft des Auftraggebers. Darin sind die Ansprüche detailliert beschrieben. Das Pflichtenheft beschreibt die vom IT-Auftragnehmer angebotene Umsetzung des Projekts. Die Erstellung dieses Pflichtenhefts obliegt allgemein dem Auftragnehmer.

Weiterhin ist es von Vorteil, im IT-Vertrag die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers genau zu definieren. Sie sollten zeitlich mit den Leistungspflichten des Auftragnehmers abgestimmt werden. Auf diese Weise kann der Auftraggeber seine Ressourcen ordnungsgemäß planen und Verzögerungen vermeiden.

Ebenso sollte ein Verfahren für Leistungsänderungen im Vertrag geregelt sein, da es im Verlauf des Projekts jederzeit zur Erfordernis bestimmter Anpassungen des Projekts kommen kann. Hierbei sollte klar herausgestellt werden, wer Änderungen vorschlagen kann und wie diese Änderungen zu dokumentieren und terminlich umzusetzen sind.

Im Übrigen sollte es im Vertrag Regelungen zu einer vorzeitigen Projektbeendigung geben. Bei IT-Leistungen ist die praktische Umsetzung einer Rückabwicklung häufig schwierig. Da gesetzliche Regelungen hier nicht eindeutig sind, werden vertragliche Regelungen erforderlich.

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