Kündigungsschutzklage: Das sind Ihre Rechte bei einer Kündigung

Kündigungsschutzklage

Wer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehändigt bekommt, ist häufig nicht nur überrascht, sondern auf der Suche nach Lösungen, mit denen es sich zur Wehr setzen lässt. Auch wenn das jobbedingte Verhältnis zwischen beiden Parteien bereits zerrüttet ist, kann eine Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer Vorteile haben. Was hat es mit diesem Rechtsmittel auf sich, wer profitiert davon und was gibt es im Hinblick auf den Ausgang einer Kündigungsschutzklage zu beachten? Dieser Blogbeitrag bietet einen ersten Überblick und zeigt Wege auf, mit denen es sich gegen die Wirksamkeit der Kündigung vorgehen lässt.

Wer reicht eine Kündigungsschutzklage in welchem Fall ein?

Eine Kündigungsschutzklage steht stellvertretend für das Recht, welches Arbeitnehmer ausüben, um sich vor einem Jobverlust zu schützen. Dies ist immer dann ein Thema, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgeht und nicht dem ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers entspricht.

Fachlich handelt es sich um eine Feststellungsklage, die der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht. Die Feststellung bezieht sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung. Wird der Klage seitens des Gerichts stattgegeben, bestätigt die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist und nach wie vor fortbesteht.

Wie viel Zeit bleibt dem Arbeitnehmer, um eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen?

Ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs beginnt eine dreiwöchige Klagefrist zu laufen. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, diese Frist einzuhalten, kann er eine nachträgliche Klagezulassung beantragen. Dies ist beispielsweise bei einer Verhinderung aus schwerwiegenden medizinischen Gründen denkbar, wobei die Verhinderung vom Arbeitnehmer ausdrücklich nachzuweisen ist. Für die nachträgliche Klagezulassung gilt es eine zweiwöchige Frist ab dem Zeitpunkt der Hindernisbehebung zu beachten. Fristversäumnisse einer anwaltlichen Vertretung werden bei einem Antrag auf nachträgliche Klagezulassung von den Gerichten kaum akzeptiert.

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz sieht in seinem Paragrafen 23 vor, dass ein Kündigungsschutz nur dann bestehen kann, wenn das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Außerdem muss die Kündigung dem Arbeitnehmer schriftlich zugegangen sein.

Welche Gründe können sich hinter einer Kündigungsschutzklage verbergen?

Wer eine Kündigung erhält und Alternativen für das Bestreiten seines Lebensunterhaltes sieht, wird kaum daran interessiert sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dennoch kann sich das Einreichen einer Kündigungsschutzklage lohnen. Nicht selten ist es ein "Druckmittel", um ein positives Arbeitszeugnis zu erhalten. Ein weiterer Grund kann aber auch die Aussicht auf das Zahlen einer Abfindung sein. Insbesondere für Arbeitnehmer, die viele Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, kann sich eine Abfindungszahlung finanziell in hohem Maße auszahlen.

Wie stehen die Chancen auf einen positiven Ausgang der Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer?

Hierbei ist es wichtig, die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, zu betrachten. Ist dem Arbeitnehmer schuldhaftes Handeln rechtmäßig vorzuwerfen, wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht höchstwahrscheinlich abgeschmettert. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Diebstahl oder Betrug im Raum stehen. Trennt sich das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen von Mitarbeitern, muss es nachweisen, dass es keinen anderen Weg als die ausgesprochene Kündigung gab. Das schützt Arbeitnehmer gegen soziale Willkür. Weiterhin darf der Kündigungsgrund nicht sittenwidrig oder diskriminierend sein.

Was passiert, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage eingereicht hat?

Beginnen die gerichtlichen Mühlen zu mahlen, ist die Güteverhandlung ein erster Schritt. Sie zielt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ab. Kommen beide Parteien während der Verhandlung überein, lässt sich ein Vergleich schließen. In der Praxis kann ein solcher so aussehen, dass der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung gegen das Zahlen einer Abfindung durch den Arbeitgeber akzeptiert.

In verfahrenen Situationen, die keine gütliche Einigung zulassen, ist ein Kammertermin der nächste Schritt. Hier entscheidet das Gericht unter Vorlage von Akten der Beweisführung, einer eventuellen Zeugenvernehmung und dem Hinzuziehen eines Sachverständigen über den Ausgang der Kündigungsschutzklage mit einem finalen Urteil. Arbeitnehmer, die auf eine höhere Abfindung als die bislang vom Arbeitgeber gebotene spekulieren, können hierbei Glück haben oder nicht.

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Auf Kündigungsrecht spezialisierte Anwälte, beispielsweise Rotwang Law, stehen gekündigten Arbeitnehmern beratend zur Seite. Schnelligkeit beim Ersuchen eines anwaltlichen Kontaktes ist aufgrund der sehr kurzen Klagefrist A und O.

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